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Kontoführungsgebühren jahrelang rechtswidrig abgebucht: So bekommst du dein Geld zurück

Banken in Deutschland haben über mehrere Jahre hinweg illegal die Kontoführungsgebühren erhöht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits am 27. April 2021 entschieden. In der Begründung des Gerichtes heißt es, dass "Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren." Und weiter: "Klauseln, die so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden betreffen, halten der eröffneten AGB-Kontrolle nicht stand."

Bislang war es so, dass Banken wie die Postbank in einer Ankündigung über veränderte Allgemeine Geschäftsbedingungen informiert haben. Entweder im Postfach beim Online-Banking oder ganz herkömmlich mit einem Brief. In diesen aktualisierten Geschäftsbedingungen war dann festgehalten worden, dass die Kontoführungsgebühren erhöht werden würden. Bezieht der Kunde zwei Monate lang keine Stellung zu dieser Ankündigung, werde dies als Zustimmung gewertet. Und genau diese Zustimmung war der Anstoß für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Postbank zu verklagen. Nach einer Niederlage der Verbraucherzentrale in erster Instanz hat der Bundesgerichtshof die beklagte Bank nach Maßgabe der in zweiter Instanz gestellten Anträge verurteilt.

Urteil des BGH: Massive Auswirkungen auf alle Banken in Deutschland

Das Pikante an dieser Entscheidung: Das Gebaren die Gebühren innerhalb von zwei Monaten durch Stillschweigen zu erhöhen hat die Postbank nicht exklusiv inne. Dieses Vorgehen wurde bislang branchenweit verwendet. Seit dem 27. April 2021 und dem Urteil des BGH, der dem vzbv Recht gab, sind Klauseln zu möglichen Vertragsänderungen, die so formuliert sind, dass die Bank sich eine Zustimmung einholen kann, um ihre AGB uneingeschränkt zu verändern, nicht länger gestattet, weil sie die Verbraucher benachteiligen. Ergo: Sie sind unzulässig.

Der BGH stellte in Hinsicht der "AGB-Kontrolle" fest, dass die Erhöhung der Kontoführungsgebühren rückwirkend unwirksam sei. Der Vorsitzende Richter bekräftigt die Interpretation des Gerichtes mit einem Beispiel. Wäre eine Zustimmung durch Schweigen möglich, hätten Banken die Möglichkeit mit kostenlosen Diensten Nutzer anzuziehen und dann - ohne Zustimmung - den Kunden kurze Zeit später zur Kasse zu bitten. Ausschließlich mit einem verschickten Brief, der diese Maßnahme ankündigt.

Die Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands richtete sich zwar speziell gegen die Postbank, trotzdem ist das Urteil eines mit weitreichenden Folgen. Denn: Die allermeisten Banken greifen auf dieselben Maßnahmen wie die Postbank zurück. Hat also beispielsweise die Sparkasse seit 2018 ebenfalls mit einer Brief-Ankündigung die Gebühren erhöht, können die zu viel bezahlten Gebühren zurückgefordert werden, sofern es keine aktive Zustimmung des Vertrages gibt. Das trifft zu, wenn die Bank entsprechende Klauseln in den AGB beschreibt. Trotzdem gibt es eine Einschränkung: Für eventuelle Rückforderungen gibt es eine Verjährungsfrist. Nur wann die Forderungen genau verjähren, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist überzeugt: Ansprüche sollten erst verjähren, wenn 10 Jahre zurückliegen. Fest steht aber: Bankkunden können Rückforderungen für mindestens drei Jahre anmelden. Fordert man bei seiner Bank, die Gebühren mittels Ihrer AGBs erhöht hat, bis Dezember 2021 zurück, werden die zu viel bezahlten Gebühren bis einschließlich 2018 erstattet.

Umfrage: 40 Prozent der Bankkunden zahlen höhere Gebühren

Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox berichteten 40 Prozent der Befragten von Gebührenerhöhungen für das Girokonto seit Anfang 2018. Weitere 20 Prozent wussten nicht, ob ihr Finanzinstitut für Kontoführung und andere Leistungen mehr Geld verlangt. "Bei der bislang gängigen Praxis der stillschweigenden Zustimmung haben viele Bankkunden von angekündigten Gebührenerhöhungen oft gar nichts bemerkt", erläuterte Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich.

Verivox zufolge würde sich die große Mehrheit der Befragten (82 Prozent) zuviel gezahlte Gebühren grundsätzlich von ihrem Institut erstatten lassen, wenn sie darauf einen Anspruch hätten. Allerdings hat mehr als ein Drittel (36 Prozent) bislang nichts von der BGH-Entscheidung mitbekommen.

So bekommen Sie ihr Geld zurück: Bankgebühren mit Vorlage einfach zurückfordern

Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Website einen Vordruck für einen Brief zur Verfügung, mit dem man rechtssicher zu viel erhobene Gebühren zurückfordern kann.

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