Die Messe ist gelesen, die Würfel sind gefallen, der Drops ist gelutscht. Am 20. Mai 2021 haben die Regierungsvertreter der Deutschen Bundesregierung die stark umstrittene Urheberrechtsreform durchgewunken. Hauptakteure: Die Union bestehend aus CDU und CSU sowie deren Koalitionspartner SPD. FDP, AfD, und die Linke waren allesamt gegen den Beschluss. Die Grünen enthielten sich (mal wieder). Und so ist aus den Befürchtungen aus dem Jahr 2019 Realität geworden. Denn: Mit dieser Reform kommt auch das Schreckgespenst der „digital natives", der sogenannte Uploadfilter.
Warum die Uploadfilter kommen werden, ist schnell erklärt. Künftig haften nämlich die Internetplattformen für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer. Im Beschluss wird ihnen dann gestattet mittels „automatisierter Verfahren" (eine schöne Umschreibung für die Uploadfilter) mögliche Verstöße zu verhindern. Gleichzeitig schreibt der Gesetzgeber vor, dass legale Uploads, die auf geschützten Inhalten basieren, nicht blockiert werden dürfen. Und das, obwohl jede Minute alleine auf die Videoplattform YouTube rund 400 Stunden Videomaterial geladen werden (Stand: März 2020). Dazu kommen andere soziale Netzwerke, Blogs und weitere Plattformen. Diese Masse an Daten händisch zu überprüfen und zu erörtern, ob denn die verwendeten Daten nun der aktuellen Urheberrechtsreform entsprechen, erscheint weltfremd.
Regierungsvertreter und das "Neuland" Internet
Dass die Regierungsvertreter wohl nicht in Gänze erfasst haben, was sie da genau beschließen, wird bei einem genaueren Blick auf den Konflikt rund um den besagten „Artikel 13 (der kurzerhand einfach in Artikel 17 umbenannt wurde) deutlich. Sämtliche Parteien im Bundestag sprechen sich seit Beginn der Diskussion gegen Uploadfilter aus. Sie waren sich sogar so einig darüber, dass sie diesen Entschluss kurzerhand in den Koalitionsvertrag aus dem März 2018 aufnahmen. Darin heißt es: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern', lehnen wir als unverhältnismäßig ab."
Das Problem dabei: Die Einschränkung der „Verpflichtung". Auf der einen Seite können die Plattformen mit empfindlichen Geldstrafen, die auch so großen Konzernen wie Facebook oder Google weh tun können, belangt werden, auf der anderen Seite solle aber kein automatisierter Prozess eingeführt werden. Oder anders formuliert: „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!" Es gibt nicht mal eine entsprechende Frist von etwa einer Woche, in der das hochgeladene Material gesichtet werden könnte. Damit sind mehr als deutliche Anreize für den Einsatz automatisierter Technologien gesetzt worden.
Schon bei der Abstimmung der EU-Richtlinie im Jahr 2019 bestand die CDU und allen voran deren EU-Abgeordneter Axel Voss als Verhandlungsführer des Europaparlaments darauf, dass die Uploadfilter ja absolut vermeidbar seien. Weiter begründen wollte er diese Annahme nicht. Das simple Beispiel von YouTube ist dabei offenbar nicht bis zu ihm vorgedrungen. Da ist es fast nur logisch, dass Voss auch Einschätzungen von Urheberrechtsexperten ignorierte. Lange galt es als eine Art „Gentlemans Agreement", dass Plattformen aufgrund von Hinweisen vermeintlich rechtswidrige Inhalte überprüfen. Mit der jetzigen Regelung werden sämtliche Uploads der Internetnutzer aktiv überwacht werden müssen. Dadurch verliert das Gesetz vollends seine ursprüngliche Sinnhaftigkeit.
Man sollte etwas verstehen, bevor man es reglementiertEin weiteres Beispiel für Regelungen, ohne sich eingehender darüber Gedanken gemacht zu haben: Die sogenannten „Memes", also pointierte Bilder mit mal mehr, mal weniger Text, dürfen nun nur noch weiterverbreitet werden, wenn die Datengröße des Gesamtwerkes nicht mehr als 125 Kilobyte beträgt. Also entweder extrem komprimiert oder halb so groß wie eine Briefmarke. Oder eben beides.
Fast zum Nebenschauplatz ist da die gleichzeitige Forderung der Presseverlage, allen voran des früheren Digitalkommissars Günther Oettinger (67), zugunsten der Verlage, verkommen. Oettinger wollte und will keine genaue Angabe festlegen, wie viele Wörter oder Zeichen eines Textes nun frei verwendet werden dürfen. Unterstützt wurde er dabei ganz offen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU). Der Tenor: Google dürfe zum einen keinen Wettbewerber aussperren und solle gleichzeitig für angezeigte Verlagsinhalte bezahlen. Damit soll erreicht werden, dass, sollte doch mal ein Verlag ausgesperrt werden, dies als Marktmissbrauch seitens Google gesehen und bestraft werden kann. Ebenfalls etwas eigenwillig.
Was die Uploadfilter-Regelung angeht, beruhen die letzten Hoffnungen der „Generation Internet" auf dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die polnische Regierung war es, die Klage gegen die EU-Urheberrechtsreform eingereicht hatte. Die Regierung sieht das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und Informationsfreiheit im Netz in Gefahr. Die einzige Stimme für Meinungsfreiheit kommt also aus einem ehemaligen Ostblockstaat.
Der EuGH prüft derzeit, ob der Einsatz von Upload-Filtern einen gerechtfertigten Eingriff in die Kommunikation darstellt. Kritiker hatten angemerkt, dass durch die Filterung legale Inhalte blockiert werden können. Sollte aufgrund der Klage von Polen der EuGH Artikel 17 tatsächlich für nichtig erklären, wäre der Grundstein für eine faire Regelung gelegt. Dann nämlich, müsste die Europäische Union einen neuen Entwurf und eine sinnvolle Regelung des Urheberrechtes formulieren. Womöglich ohne die Union und die SPD. Es soll ja schließlich an den Internetnutzer gedacht werden.