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Indexmiete in Ballungsräumen: Wie die Inflation auch Mieter belastet

Was tun gegen steigende Mieten? Indexmieten sind gerade eine zusätzliche Belastung. (Symbolbild) Quelle: ZDF/Sebastian Wagner

Energiepauschale, 9-Euro-Ticket, Tankrabatt – so will die Bundesregierung die Bürger entlasten. Doch die Inflation wirkt sich auch auf Mieten aus. Die Justizminister wollen helfen.

Der Mietenmarkt ist in Großstädten schon lange angespannt. Viele Mieter sind darauf angewiesen, dem Vertrag eines Vermieters einfach zuzustimmen. Auch dann, wenn für sie gar nicht klar ist, auf was sie sich einlassen. Wer sich nicht zügig entscheidet, bekommt die Wohnung nicht. Für besonders hohe Belastungen sorgen gerade sogenannte Indexmieten.

Was ist die Indexmiete?

Die Indexmiete – auch Wertsicherungsklausel genannt – ist ein Mietmodell, bei dem Mieterhöhungen parallel zur Inflation erfolgen können. Maßgeblich ist hierfür der vom Statistischen Bundesamt erhobene Verbraucherpreisindex. Die Miethöhe ist also an die Inflation gekoppelt. Bei einem Wert von 7,9 Prozent im Mai dieses Jahres kann eine Erhöhung üppig ausfallen.

Gibt es eine Grenze für Mieterhöhungen?

Die Anfangsmiete richtet sich nach dem geltenden Mietenspiegel. Sie darf also bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gibt es noch nicht. Die Justizministerkonferenz hat auf Hamburger Initiative im Juni beschlossen, Mieter besser schützen zu wollen – möglicherweise mit einer Kappungsgrenze.

Es drohe neben den sowieso hohen Preisen eine "Kostenexplosion auch bei den Indexmieten", sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Zudem würden die "überproportional erhöhten Indexmietpreise" auch "die übrigen Mieten in die Höhe treiben".

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Eine Erhöhung ist alle zwölf Monate zulässig. Sie muss korrekt berechnet sein und darf den Verbraucherpreisindex nicht überschreiten. Eine Mieterhöhung bei Modernisierungen ist nur in Ausnahmefällen, etwa bei gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, möglich.

Wie viele Indexmietverträge gibt es?

Dazu gibt es keinen gesicherten Wert. Der Mieterverein zu Hamburg schätzt den Anteil auf etwa 15 bis 20 Prozent. In anderen deutschen Großstädten ist der Anteil demnach ähnlich hoch. Bei Neuvermietungen geht der Mieterverein zu Hamburg sogar von etwa der Hälfte der Verträge aus, die eine Indexvereinbarung beinhalten.

Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bemisst den Anteil auf Basis einer nicht repräsentativen Stichprobe für Hamburg auf nur acht Prozent. Ausgenommen sind hierbei jedoch junge Mietverträge. Die Behörde geht davon aus, dass insbesondere bei Neubauwohnungen der Anteil von Indexmieten ansteigt.

Wie gehen Betroffene mit dieser Belastung um?

"Es war mir nicht bewusst, dass es so kommt. Wir haben auch nicht mit einer so hohen Inflation gerechnet." – Monika Braatz, Mieterin

Das sagt Monika Braatz. Sie wohnt mit Partner und zwei Kindern im beliebten Hamburger Stadtteil St. Pauli. Deren Vermieter hat jüngst eine Mieterhöhung verlangt – um etwa sieben Prozent. Die Basis hierfür: ein Indexmietvertrag.

"Das macht mir schon ein bisschen Angst. Jetzt sind das 70 Euro, das ist vielleicht nicht so viel. Aber was, wenn die Inflation noch weiter steigt." – Monika Braatz, Mieterin

"Dann müssen wir uns eine andere Wohnung suchen. Wenn es so weiterläuft, können wir uns das nicht mehr leisten", sagt Braatz.

Welche Möglichkeiten gibt es, um sich zu wehren?

Ein Mittel gegen die Erhöhungen haben Mieter oft nicht, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg:

"Wenn die Mieterhöhung richtig gerechnet ist und dem Gesetz entspricht, habe ich keine Möglichkeit dagegen vorzugehen." – Rolf Bosse, Mieterverein zu Hamburg

Dennoch könne man an den Vermieter herantreten und um Kulanz bitten. "Der Vermieter kann nämlich den Index ausschöpfen – oder aber eben nicht. Er muss nicht die sieben Prozent nehmen, sondern er kann auch drei nehmen." Für Vermieter sei die Indexmiete oft ein gutes Modell, besonders in Ballungsräumen, sagt Torsten Flomm vom Grundeigentümer-Verband Hamburg. Denn mit ihr sind auch Mieterhöhungen möglich, die über der Mietpreisbremse liegen.

"Insbesondere jetzt ist es natürlich sehr lukrativ für den ein oder anderen Vermieter, der nur auf die eigene Rendite achtet." Aber: Auch beim Vermieter führe die Inflation zu einer höheren Belastung, betont Flomm. "Zum Beispiel für Instandsetzungen. Da bleibt er verantwortlich und da steigen die Kosten natürlich auch ganz gewaltig."

Wie die Situation für Familie Braatz auf Hamburg-St. Pauli ausgeht, ist indes offen. Es scheint, als habe der Vermieter die Anfangsmiete bei Einzug zu hoch angesetzt. Wenn das so ist, könnte die Familie nicht nur von einer geringeren Mieterhöhung ausgehen, sondern gar von einer Absenkung der Miete profitieren.

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