#Potsdam - Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Ab Samstag müssen medizinische Masken getragen werden
Neue Allgemeinverfügung zum Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum erweitert
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wird ab Samstag, 20. März, in Potsdam ausgeweitet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt veröffentlicht und wird ab Samstag wirksam. Ab Samstag gilt in definierten Bereichen der Innenstadt, Babelsberg und Potsdam-West die Pflicht, wie in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen eine medizinische Maske zu tragen. Bislang galt die Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes, also beispielsweise einer Alltagsmaske, nun muss eine medizinische Maske getragen werden.
Ab Samstag gilt die erweiterte Maskenpflicht in der Brandenburger Straßen, Gutenbergstraße, Dortustraße, Jägerstraße, im Holländischen Viertel, in der Friedrich-Ebert-Straße, in der Karl-Liebknecht-Straße in Babelsberg, in Teilen der Geschwister-Scholl-Straße und Nansenstraße in Potsdam-West sowie auf allen Wochenmärkten. Zudem gilt die Maskenpflicht entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in allen Bereichen, in denen der Abstand von 1,50 Meter nicht einzuhalten ist. Die benannten Bereiche und Regelungen sind auf der Internetseite www.potsdam.de/maskenpflicht.
Im Konzept der Landeshauptstadt Potsdam, „Öffnen, aber sicher“ ist die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an die Corona-Ampel angelehnt.
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