Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet erlassen

Verbot gilt für Pyrotechnik Kategorie F2 / Tischfeuerwerke und Wunderkerzen möglich
Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2020/2021 im gesamten Stadtgebiet untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Mittwoch, 23. Dezember, veröffentlicht worden und gilt für den Zeitraum 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr. Demnach dürfen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, das heißt auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 nicht verwendet werden. Von dem stadtweiten Verbot ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1, dazu gehören beispielweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und sogenannte Knallerbsen.
Auch in der Silvesternacht gelten die Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes mit einer begrenzten Anzahl von Personen gestattet. Zudem gilt laut Landesverordnung ein stadtweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Auch das Zünden von pyrotechnischen Erzeugnissen der Klasse F2 ist nun in Potsdam stadtweit untersagt. Neben den Gründen des Infektionsschutzes gilt es, die in den Vorjahren immer aufgetretenen Verletzungen durch Feuerwerk und Böller möglichst zu vermeiden, da die Krankenhäuser in der Region sowie die Intensivstationen aufgrund der Corona-Pandemie keine freien Kapazitäten haben.
Im Klinikum Erst von Bergmann kam es
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