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Maskenpflicht gilt an allen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

Maskenpflicht gilt an allen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Bereits seit einigen Monaten gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Somit soll die Ausbreitung des Corona-Virus aktiv bekämpft werden. Die Potsdamer Fahrgäste halten sich aktiv an diese Pflicht und tragen damit seit mehr als 200 Tagen dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu beschränken.
Uwe Loeschmann, Technischer Geschäftsführer der ViP: „Ich möchte unseren Fahrgästen dafür danken, dass sie in den letzten Wochen und Monaten in den Straßenbahnen, Bussen und auf der Fähre einen Mund- Nasen-Schutz getragen haben. Nehmen Sie bitte weiterhin Rücksicht aufeinander und schützen Sie sich und andere Fahrgäste. Solidarisches Verhalten zu zeigen, ist in der gegenwärtigen Situation ein hohes Gut.“
Seit dem 30. Oktober 2020 gilt die Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes auch an allen Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs und auf Bahnhöfen des Nah- und Fernverkehrs. Die ViP weist bereits seit einigen Tagen über die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle auf die Tragepflicht an Haltestellen hin. Mittels Fahrgast-TV, Twitter, DFI-Anzeigen an den Haltestellen sowie mit Plakaten und auf den Bildschirmen in den Kundenzentren und der mobiagentur werden Fahrgäste auf die gültigen Regeln aufmerksam gemacht. In den kommenden Tagen werden zudem entsprechende Ansagen in den Fahrzeugen erfolgen.

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