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#Potsdam - Maskenpflicht auf Wochenmärkten, im Bahnhofsumfeld und in der Brandenburger Straße

#Potsdam - Maskenpflicht auf Wochenmärkten, im Bahnhofsumfeld und in der Brandenburger Straße
Landesverordnung sieht Pflicht der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht an verschiedenen Orten vor, wenn der Inzidenz-Wert von 35 überschritten ist
In Potsdam gilt ab Samstag, 24. Oktober, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an einzelnen Bereichen im öffentlichen Raum als Pflicht: Dazu gehören die Brandenburger Straße, das Umfeld des Hauptbahnhofes sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg. Die Regelung soll vorerst bis zum 2. November gelten. Während die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wochenmärkten auf die Öffnungszeiten des Wochenmarktes begrenzt ist und in der Brandenburger Straße nur für die Zeit zwischen 9 und 18 Uhr gilt, besteht sie im Bahnhofsumfeld generell.
„Potsdamer und Gäste haben am Tag der deutschen Einheit gezeigt, wie diszipliniert sie sich an das Tragen von Alltagsmasken in der Öffentlichkeit halten und mithelfen, einander vor dem Coronavirus zu schützen. Dieses Verständnis brauchen wir auch jetzt, um gemeinsam einen starken Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verhindern. Daher haben wir uns entschieden, vorerst auf Wochenmärkten und an stark frequentierten Orten wie dem Bahnhofsumfeld und in der Einkaufsmeile Brandenburger Straße eine Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht einzuführen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert.
Hintergrund ist die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, nach der eine Stadt ab dem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neu-Infizierten pro 100.000

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