37. Online-Versteigerung von Fundsachen ab Donnerstag, 23. August

von City Report-pnr24

37. Online-Versteigerung von Fundsachen ab Donnerstag, 23. August
Fundsachen unterm Hammer, Auktion beginnt um 18 Uhr mit dem
Höchstgebot

Die 37. Online-Versteigerung außergewöhnlicher und gewöhnlicher
Fundstücke in der Landeshauptstadt Potsdam startet am Donnerstag, dem
23. August. Bei der Auktion ab 18 Uhr sollen 160 Fundsachen unter den
Hammer kommen. Zehn Tage lang steht das Auktionsportal offen, unter
anderem werden für 24 Fahrräder sowie zahlreiche Mobiltelefone, Taschen,
Rucksäcke und Kleidungsstücke neue Besitzer gesucht. Alle angebotenen
Artikel können in der Vorschau unter www.potsdam.de/fundsachen
betrachtet werden.

Die Online-Versteigerung beginnt mit einem angegebenen Höchstpreis.
Dieser Wert verringert sich in einem zeitlich festen Abstand bis zum
jeweiligen Mindestgebot. Interessenten können also gleich zu Beginn zum
Höchstpreis zuschlagen oder warten, bis der Preis fällt. Die Auktion
selbst dauert zehn Tage „rund um die Uhr“. Sylvia Rissmann aus dem
Fundbüro erklärt die Regeln der Versteigerung: Die Gegenstände wurden
nicht auf Funktionalität oder Beschädigungen geprüft. Eine Garantie und
Gewährleistung wird nicht gegeben, ein Umtausch ist ausgeschlossen. Nach
erfolgtem Zuschlag kann der ersteigerte Gegenstand umgehend gegen Bar-
bzw. EC-Zahlung im Fundbüro des Bürgerservicecenters abgeholt werden.
Ein Versand ist nicht möglich.

Gut 3000 Gegenstände werden jedes Jahr im Fundbüro der Landeshauptstadt
abgegeben. Täglich kommen neue Sachen in die Schränke und Kammern des
Fundbüros, beispielsweise verlorene und vergessene Smartphones,
Regenschirme, Bücher, Brillen und Taschen gefüllt mit Kleidung. Aber
auch Fahrräder, Digitalkameras, Autoschlüssel und Heimwerkertechnik
gehören zu den Dingen, die Sylvia Rissmann als Mitarbeiterin im
Fundbüro in den letzten Monaten entgegengenommen hat. Damit die
Sachen in den Kammern und Kellerräumen des Fundbüros nicht überquellen,
werden brauchbare Gegenstände nach Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfrist versteigert.

Häufig melden sich die Eigentümer der Sachen nicht. Daher versuchen die
Mitarbeiterinnen im Fundbüro möglichen Hinweisen an den Fundsachen
nachzugehen, um den Eigentümer informieren zu können. Beispielsweise bei
Telefonen oder Rucksäcken kann es vorkommen, dass es Anhaltspunkte auf
den Eigentümer gibt. Auch bei abgegebenen Fahrrädern. Dabei werden
Rahmennummern und falls vorhanden Codierung der Räder mit den Daten der
Polizei verglichen. Ist ein Fahrrad als gestohlen gemeldet oder wird
anhand einer Codierung erkannt, kann es dem Eigentümer wieder übergeben
werden. Pro Jahr werden circa 150 Fahrräder im Fundbüro abgegeben, zehn
davon werden wie zahlreiche andere Fundstücke bei der anstehenden
Auktion unter den Hammer kommen. Angeboten werden allerdings nur Sachen,
deren Eigentümer nicht ermittelt werden konnte und die die gesetzliche
Frist von sechs Monaten aufbewahrt wurden.

Das Fundbüro der Landeshauptstadt
Montag: 10 - 18 Uhr; Dienstag bis Donnerstag: 8 - 18 Uhr; Freitag: 8 -
14 Uhr
Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, im Bürgerservice, Tel: (0331)
289 1587

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