Neubau Lange Brücke erfolgt nicht vor dem Jahr 2023

Nach der Medienberichterstattung über den geplanten Neubau der Langen
Brücke legt die Landeshauptstadt Potsdam Wert auf folgende
Feststellung:
Die vorbereitenden Planungen für einen Neubau der Langen Brücke sollen
im Jahr 2019 beginnen. Für das Jahr 2022 ist nach bisherigem Stand das
Ausschreibungsverfahren terminiert. Der Ersatzneubau des Brückenzuges
über die Alte und die Neue Fahrt (Lange Brücke) wird nach jetzigem
Stand nach Beendigung der Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen
an der Hochstraßenbrücke im Zuge der L 40, also frühestens ab 2023,
schrittweise durchgeführt. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt fünf
Jahre. Bestandteil der Vorbereitung des Bauvorhabens ist auch die
Planung der Verkehrslogistik während der einzelnen Bauphasen.
Die geplanten Vorhaben im näheren Umfeld werden außerdem bezüglich
ihrer Auswirkungen auf den Verkehr bewertet und können nur koordiniert
durchgeführt werden. Allerdings ist es hier für eine Bewertung zu früh,
da sich die Maßnahmen teilweise noch nicht in der Planungsphase befinden
– über die konkreten Auswirkungen auf den Verkehr kann also derzeit
nur spekuliert werden kann. Berücksichtigte Vorhaben im Umfeld sind der
Neubau der Hochstraßenbrücke L40 durch den Landesbetrieb Straßenwesen
Brandenburg, das Leipziger Dreieck, die Neuordnung der
Heinrich-Mann-Allee, der Umbau des Horstweges, sowie die Neubauten der
Brücken Horstweg / Nuthe sowie Horstweg L40.
Über den Gesamtzustand der Brücken, den erhöhten Prüfaufwand und den
erforderlichen Ersatzneubau wurde die Öffentlichkeit regelmäßig
informiert – zuletzt im Rahmen der Veranstaltung „Hinter den Kulissen
– 600 Jahre Lange Brücke“ und im Zusammenhang mit der Begrenzung der
Last auf 30 Tonnen.
Nach Aussagen von Gutachtern ist die Lange Brücke, über die täglich 40
000 Autos verkehren, dringend sanierungsbedürftig. Das liegt unter
anderem an prinzipiellen Konstruktionsmängeln.
Der Ersatzneubau steht unter Finanzierungsvorbehalt, Fördermittel
können erst bei vorliegenden Planungsergebnissen beantragt werden. Um
die weitere Nutzung der Bauwerke bis zum Ersatzneubau abzusichern,
werden die Brücken durch Monitoring ständig überwacht. Weiterhin
erfolgen zusätzlich jährliche Sonderprüfungen. Eventuelle weitere
vorzeitige Maßnahmen in Abhängigkeit des Bauwerkszustandes können nicht
ausgeschlossen werden.
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