Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten

von City Report-pnr24

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten
Stattdessen Gartenabfälle kompostieren, bei der STEP abgeben oder
abholen lassen

Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, aber auch Laub, Baumaterialien und
sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Verbrennen von
Gartenabfällen belästigt nicht nur Nachbarn, schädigt die Gesundheit und
beeinträchtigt die Luftqualität, sondern stellt auch eine
Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und
Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern bis einen Meter Höhe.

Wohin nun mit dem Abfall, wenn man keine Biotonne hat? Ganz einfach: Da
Gartenabfälle gut kompostiert werden können, können diese als
Strukturmaterial auf den eigenen Komposthaufen gelegt oder bei der
Kompostanlage der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) in Nedlitz,
Lerchensteig 25b, abgegeben werden. Wer nicht die Möglichkeit dazu hat,
kann in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes beziehungsweise auf den
STEP-Wertstoffhöfen die roten 100-Liter-Laubsäcke kostenpflichtig
erwerben. Anschließend die Telefonnummer 0331/6617166 der STEP anrufen
und die Säcke werden zu einem vereinbarten Termin abgeholt. Das Abholen
der Säcke ist im Kaufpreis bereits enthalten.

Eine Ausnahme bildet krankes und auch von Schädlingen befallenes Holz
aus dem Garten- und Landschaftsbau, welches aufgrund seiner
Beschaffenheit nicht verwertet werden kann. Für das Verbrennen dieses
Holzes können Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Umwelt und Natur der
Landeshauptstadt Potsdam beantragt werden.

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