1 Abo und 0 Abonnenten
Artikel

Nogis-Chef nach VfGH-Urteil entspannt: "99 Prozent unserer Kunden schauen keinen ORF"

GIS

Wer bisher ORF-Inhalte nur streamen wollte, konnte das mit Fernsehern der Firma Nogis tun - ohne GIS zu bezahlen. Ab 2024 wäre aber auch die Möglichkeit der Nutzung gebührenpflichtig, wie der Verfassungsgerichtshof feststellte

Auch das Streamen von ORF-Inhalten soll künftig GIS-Gebühr kosten.

Foto: Imago

Die Fernseher von Nogis wurden bisher damit beworben, dass deren Besitzerinnen und Besitzer keine GIS-Gebühr bezahlen müssen. Die nach Angaben von Nogis aktuell in rund 15.000 Haushalten vertretenen Geräte verfügen über keinen Antennenanschluss oder Tuner, gelten daher nicht als Rundfunkempfangsgeräte. Der Verfassungsgerichtshof ()VfGH) stellte am Montag allerdings fest, dass für die Nutzung von ORF-Inhalten bezahlt werden muss - ganz gleich, ob auf einem klassischen Fernseher oder via Onlinestream geschaut wird.

Sie entscheiden darüber, wie Sie unsere Inhalte nutzen wollen. Ihr Gerät erlaubt uns derzeit leider nicht, die entsprechenden Optionen anzuzeigen.

Bitte deaktivieren Sie sämtliche Hard- und Software-Komponenten, die in der Lage sind Teile unserer Website zu blockieren. Z.B. Browser-AddOns wie Adblocker oder auch netzwerktechnische Filter.

Sie haben ein PUR-Abo? Hier anmelden.

Zum Original