Ärzte des Ortenau-Klinikums haben durch einen Behandlungsfehler die Verantwortung dafür zu tragen, dass ein acht Jahre altes Mädchen seit ihrer Geburt schwerstbehindert ist. Beide Parteien hatten sich am 28. Juni vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg bereits auf ein Schmerzensgeld geeinigt, beim Teilurteil gestern wurde die Höhe von 550.000 Euro festgelegt.