Stalker beleidigen, bedrohen und lauern auf - im realen Leben wie im Internet. Der Bundestag hat härtere Strafen für Stalking beschlossen.
Stalking soll häufiger und härter bestraft werden können. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag in Berlin die Verschärfungen gebilligt. Damit werden die Hürden für die Strafverfolgung gesenkt und auch Nachstellungen im Netz unter Strafe gestellt.
519 Betroffene hat die Beratungsstelle "Stop-Stalking" im Jahr 2020 betreut, heißt es auf Anfrage des ZDF. Rund 150 davon seien mindestens in einer Form von Cyberstalking betroffen.
Stalking richtet sich meist gegen Frauen. Dabei geht es um Telefonterror, Auflauern beispielsweise am Arbeitsplatz, Warenbestellungen auf den Namen des Opfers, Drohungen, Beleidigungen sowie Nötigungen. Stalker belästigen und bedrohen Menschen häufig über lange Zeit und zunehmend digital.
Dass der Leidensdruck dieser Menschen immens ist, hat auch die Bundesregierung erkannt und einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag die Verschärfungen gebilligt.
Mehr Rechtssicherheit bei Cyberstalking
Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass die Grenzen der Strafbarkeit herabgesenkt werden. Statt "beharrlichem" Nachstellungsverhalten soll "wiederholtes" ausreichen. Aus einer "schwerwiegenden Beeinträchtigung" wird künftig eine "nicht unerhebliche". Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vor.
Cyberstalking sei bisher schon teilweise erfasst gewesen. Künftig sollen Fälle von Cyberstalking explizit in den Wortlaut aufgenommen werden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, heißt es in der Begründung zum Gesetzesentwurf. Unter Cyberstalking wird zum Beispiel das Zugreifen auf Social-Media-Konten verstanden, um an Daten oder Fotos einer Person zu gelangen und ihr damit zu schaden.
Die 41-jährige Ramona wird seit über zehn Jahren von Angst bestimmt. Denn genau so lange wird sie schon von einem Stalker verfolgt.
Mehr Schutz vor Stalking durch härtere Strafverfolgung?
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, dass alleine eine Verschärfung des Strafrechts nicht die Lösung sei, man verspreche sich aber ein stärkeres Bewusstsein für die Strafbarkeit von Stalking und Abschreckungseffekte durch härtere Konsequenzen.
Bei "Stop-Stalking" begrüßt man die Erweiterungen, insbesondere um die Varianten des Cyberstalkings - und erhofft sich durch die neuen Formulierungen eine höhere Strafverfolgung. Allerdings gibt es auch Kritik:
Anwalt: Nur hilfreich, wenn Anklage erhoben wird
Anwalt Volkmar von Pechstaedt, der sich auf die Beratung von Stalking-Betroffenen spezialisiert hat, glaubt nicht, dass die Gesetzesänderung die Situation verbessert. "Höhere Strafandrohungen sind nur dann sinnvoll, wenn auch wirklich Anklage erhoben wird. In der Mehrzahl der Nachstellungsfälle ist dies derzeit aber nicht der Fall."
Volkmar von Pechstaedt, Rechtsanwalt
Alles nur guter Wille oder wirklich eine Verbesserung für die Betroffenen? Man wird abwarten müssen, ob die Gesetzesverschärfungen in der Realität greifen.
Stalking soll häufiger und härter bestraft werden können. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag in Berlin die Verschärfungen gebilligt. Damit werden die Hürden für die Strafverfolgung gesenkt und auch Nachstellungen im Netz unter Strafe gestellt.
Die 41-jährige Ramona wird seit über zehn Jahren von Angst bestimmt. Denn genau so lange wird sie schon von einem Stalker verfolgt.
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