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Ratsherr fordert Disziplinarverfahren gegen Kämmerer | shz.de

3000 Quadratmeter ist das rot markierte Gebiet groß. Dort hat der neue Besitzer bereits großflächig gerodet, dabei ist das Pachtverhältnis des nördlichsten Drittels noch nicht abschließend geklärt. sh:zGrafik: Can Yalim

Der Streit zwischen den Anwohnern der Straße Tanneck (Hoheluft) und der Stadt eskaliert. Die Auseinandersetzungen um eine Grünfläche nahe der Eider (siehe Grafik), dauern bereits seit mehr als einem Jahr an (die Landeszeitung berichtete). Nun wird dem Kämmerer Herwig Schröder von einer Anwohnerin vorgeworfen, in dieser Sache Urkundenfälschung betrieben zu haben. Konkret geht es dabei um den Auflösungsvertrag mit einem Pächter, der von Schröder vordatiert worden sein soll.

Dieses Thema hat auch die politische Ebene erreicht: Ratsherr Fritjof Wilken forderte den Bürgermeister auf, umgehend ein Disziplinarverfahren gegen Schröder einzuleiten. Pierre Gilgenast zog es jedoch vor, ein hausinternes Prüfverfahren zu starten. Falls anschließend Vorwürfe gegen Schröder erhoben werden können, sei ein Disziplinarverfahren ein möglicher nächster Schritt, so der Bürgermeister.

Die Vorgeschichte: In einem Schreiben vom 15. Januar 2014 informiert die Stadt die Pächter der Grünfläche darüber, dass das Grundstück verkauft wurde: „Die bestehenden Pachtverträge werden von den Erwerbern übernommen." Der neue Besitzer hat eigene Pläne mit der Fläche und hat die Pacht deshalb fristgerecht zum Ende des Jahres 2014 gekündigt - bei zwei von drei Pächtern.

Das nördlichste Drittel der Grünfläche sorgt nun für Probleme. Ein Auflösungsvertrag für das Pachtverhältnis, unterschrieben sowohl vom Pächter als auch vom Kämmerer, lässt vermuten, dass die Pacht im beiderseitigen Einvernehmen gekündigt wurde. Der Haken: Datiert ist das Dokument auf den 15. Juni 2012, oben auf der Seite ist mit einem Posteingangsstempel der 24. November 2014 belegt. Flankierend dazu liegt ein Schriftwechsel vor, in welchem sich Schröder an den Pächter wendet: „Leider ist mit dem Vertrag ein Malheur passiert. Unsere Poststelle hat den Vertrag mit einem Eingangsstempel 24.11.2014 versehen. Das kommt bei einem Vertrag, der schon vor fast 2,5 Jahren geschlossen wurde, nicht so gut und würde Erklärungsbedarf auslösen." Deshalb wird der Pächter gebeten, den Vertrag noch einmal zu unterzeichnen und an den Kämmerer persönlich zu schicken. „So ist sichergestellt, dass kein Posteingangsstempel drauf gesetzt wird", schrieb Schröder.

Bürgermeister Gilgenast wurde vor einer Woche schriftlich von Anwohnern auf die Vorgänge hingewiesen und leitete dann ein hausinternes Prüfverfahren ein. Gilgenast: „Herr Schröder sagte mir, dass an den Vorwürfen nichts dran sei und alles leicht zu erklären sei. Er wird dazu eine Stellungnahme abgeben." Der Bürgermeister erklärte außerdem, dass es grundsätzlich möglich sei, einen solchen Vertrag rückwirkend aufzulösen. Ob diese Rückdatierung rechtmäßig war, wird er mit dem Rechtsdienst der Stadt prüfen. Schließlich steht weiterhin die Frage im Raum, warum bei einem offiziell rückdatierten Auflösungsvertrag ein Posteingangsstempel von Schröder als „Malheur" bezeichnet wird. Dass Schröders Vorgehen strafrechtlich relevant ist, bezweifelt Gilgenast.

Anders sieht das Anwohnerin und Juristin Monika Dittmer: „Das ist Anstiftung zur Urkundenfälschung und Urkundenfälschung im Amt. Das ist strafbar, dafür gibt es bis zu fünf Jahre." Fritjof Wilken ist der Ansicht: „Das ist ein grobes Dienstvergehen, die Folge muss ein Disziplinarverfahren sein. Wenn jemand Akten manipuliert, muss dafür gesorgt werden, dass er an keine Akten mehr rankommt."

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