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Beweismittel Foto - was dürfen Politessen knipsen? | shz.de

Ist das erlaubt? Rentner Hans-Georg Bock ist empört darüber, dass der Innenraum seines Wagens fotografiert wurde.

Rendsburg | Rentner Hans-Georg Bock ist sauer. Während der 63-Jährige am Montag für einen Krankenbesuch in der Imland-Klinik war, kassierte er ein Knöllchen. Aber nicht die zehn Euro Bußgeld regen ihn auf, sondern das, was ihm einige Taxifahrer erzählten, die auf der anderen Straßenseite auf Kundschaft warteten.

Die Politessen seien hier fleißig unterwegs, hieß es - und das sogar mit der Digitalkamera. Was die Taxifahrer aber besonders wunderte: Die Kontrolleure schießen anscheinend nicht nur Fotos durch die Windschutzscheibe, hinter der eine Parkscheibe liegen sollte, sondern auch durch die Seitenscheiben ins Wageninnere. „Das beobachten die Taxifahrer anscheinend häufig. Ich möchte nicht, dass das jemand ablichtet", erklärt Rentner Bock bestimmt. „Natürlich muss ich damit rechnen, dass mir jemand beim Vorbeigehen in den Wagen guckt, aber nicht damit, dass das dokumentiert wird." Vor allem ist er erbost darüber, dass die Stadt Rendsburg - im Gegensatz zu Passanten - über das Autokennzeichen die direkte Verbindung zu seiner Person herstellen kann.

Aus dem Rathaus war auf sh:z-Anfrage zu vernehmen, dass die Verkehrsüberwacher zur Beweisaufnahme Fotos schießen, um belegen zu können, dass kein Parkschein ausgelegt worden ist. Für den Fall, dass ein Fahrzeugbesitzer behauptet, der Parkschein oder Behindertenausweis sei nur hinuntergefallen, würden auch Fotos des Fußraums gemacht, hieß es.

Hans-Georg Bock möchte wissen: „Ist das erlaubt? Was geschieht mit den Bildern? Und wer hat alles Zugriff auf die Fotos?" Ein Anruf bei der Stadt brachte ihn nicht weiter. Ihm sei patzig gesagt worden, er möge doch Beschwerde einreichen, erzählt Bock. Nun hat sich der Tetenhusener an das Landesamt für Datenschutz gewandt. Dort ist Holger Brocks zuständig für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten. Von so einem Fall habe er bisher noch nie gehört. Aus seiner Sicht lautet die Kernfrage: Ist das Fotografieren des Innenraums wirklich erforderlich? Brocks weiß aus anderen Städten, dass Kameras oder Smartphones bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs zum Einsatz kommen, aber in Standardsituationen reiche es seiner Meinung nach aus, die Parksituation des Wagens und das Armaturenbrett abzulichten. Ob jedoch gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. „Unsere Aufgabe ist es, Anwalt des Bürgers zu sein. Zunächst müssen wir die Situation aber objektiv prüfen."

Hans-Georg Bock aus Tetenhusen hofft auf die Unterstützung der Datenschützer. „Die sollen das mal klarlegen", fordert er und schaut grimmig auf seinen Strafzettel. Dort prangt der Hinweis: „Beweismittel Foto".

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