Auf der einen Seite der Backsteinmauer laufen Passanten, Studenten und Dozenten entlang, Alltag am Campus der Charité Mitte. Auf der anderen Seite der Mauer versuchen die Patienten wieder zu lernen, wie das mit dem Alltag funktioniert. In den Gängen riecht es nach Filterkaffee, Landschaftsbilder hängen an den Wänden. „2018" hat jemand an eine Tafel geschrieben, als könne man das vergessen. Betten mit zerknüllten Deckenhaufen stehen in bunt angemalten Zimmern.
Es ist zehn Uhr morgens in der sogenannten fakultativ beschützten Station der Psychiatrischen Klinik. Früher hieß sie geschlossene Anstalt. Allein das Wort „geschlossen" passt eigentlich nicht mehr in das Bild einer modernen Psychiatrie, so erklärt es Axel Frank, der Stationsleiter, zu Dienstbeginn. Zwangsmedikation oder Fixierung schon gar nicht. Wie jeden Morgen diskutiert Franks Team bei Rührei und Kaffee die Frage: Öffnen wir heute die gläserne Eingangstür oder bleibt sie verschlossen?
Die meisten, mit denen man an der Charité darüber spricht, wünschen sich, dass die Tür offen bleiben kann. Aber immer wieder scheitert das am Personalmangel. Genau so läuft es an diesem Morgen, eigentlich ein ruhiger Tag. Axel Franks Team erfüllt sogar die Mindestbesetzung, wie sie in einer deutschlandweiten Personalverordnung festgelegt ist: Zwei examinierte Pflegekräfte sind anwesend. Und dennoch sind sie nicht genug, um die Situation im Blick zu behalten. Das Team entscheidet sich heute erneut gegen den Anspruch, dass Patienten so viel Selbstbestimmung wie möglich haben sollten. Die Glastür bleibt an diesem Morgen für die Patienten verschlossen. Eine Zwangsmaßnahme. Die Station wird damit, auch wenn sie nicht mehr so genannt wird, zu einer geschlossenen.
Je schwerer die Krankheit, desto mehr Zeit braucht ein PatientIn deutschen Psychiatrien herrscht Personalmangel. Laut einer Verdi-Online-Umfrage unter Psychiatrie-Mitarbeitern aus dem Jahr 2017 führt der Pflegenotstand zu mehr Gewalt gegen Beschäftigte. Nur durch mehr Fachpersonal, so die Ergebnisse von Verdi, würden sich Zwangsmaßnahmen verhindern lassen. Wie viel Zuwendung einem Patienten zusteht, ist in der Psychiatrie-Personalverordnung, kurz Psych-PV, geregelt. Diese Vorschrift wurde Anfang der 1990er Jahre vom Bundesgesundheitsministerium erlassen. Sie regelt, wie viel medizinisch-therapeutisches Personal auf allen stationären Psychiatrien vorhanden sein sollte - und das anhand von Minutenwerten.
Je schwerer die Krankheit, desto mehr Zeit sollte ein Patient beanspruchen dürfen. Laut Verordnung kämen demnach Personen in einer akut manischen Phase oder suizidgefährdeten Patienten zweieinhalb Stunden pflegerische Zuwendung pro Tag zu. Auf diese Weise entsteht der Personalschlüssel. Doch die Vorgaben werden in deutschen Kliniken selten vollständig eingehalten. Auch deshalb beschäftigt sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen, derzeit mit einer neuen Personalbemessung. 2020 soll die Neuauflage der Psych-PV in Kraft treten.
Die Antwort einer Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen im August 2018 zeigt: Es gibt wenige Zahlen über das Innenleben psychiatrischer Kliniken in Deutschland. Wie wirkt sich der Engpass derzeit auf die Beschäftigung aus? Sechs Personen erzählen aus der Praxis.