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Verpackungslizenz und Kalkulation

Verpackungslizenz und Kalkulation
Bei der Preiskalkulation ihrer Produkte müssen Unternehmer auch die Verpackungslizenzierung berücksichtigen. Werden Waren an Kunden versandt, unterliegen sämtliche Verpackungen laut VerpackG einer Systembeteiligungspflicht. Das betrifft alle Produkte, die nach Kauf und Gebrauch beim Endverbraucher landen und dort lediglich als Abfall verbleiben. Wie die Kalkulation der Verpackungslizenzierung erfolgt und was dabei zu beachten ist, erfahren findige Unternehmer hier.
Diese Produkte unterliegen der Verpackungslizenzierung
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es für Betreiber von Onlineshops, Hersteller und Co. neue Regelungen durch das Verpackungsgesetz, welches die Verpackungsverordnung abgelöst hat. Fortan müssen alle genutzten Materialien am dualen System beteiligt werden, welche als möglicher Abfall bei den Verbrauchern ankommen. Mit der Gesetzesanpassung soll die Recyclingquote für sämtliche Verpackungsmaterialien erhöht werden.
Welche Verpackungsmaterialien sind von der Regelung betroffen?
Die Verpackungslizenz gilt für verschiedene Verpackungstypen:
- Karton, Pappe sowie Papier
- Kunststoffmaterialien
- Glas
- Aluminium
- Eisenmetalle
- Getränkekartonverpackungen
- sonstige Materialien (beispielsweise Kisten aus Holz, Stoff- oder Jutebeutel usw.)
- sonstige Umverpackungen (u. a.

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