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Hochwasserkatastrophe: Was zahlt die Versicherung? Welche braucht man?

Überflutete Straßen und Keller, weit über hundert Tote nach den sintflutartigen Regelfällen der vergangenen Tage. Die Extremwetterbedingungen nehmen in Deutschland aufgrund des Klimawandels immer mehr zu. So mussten deutsche Versicherungen bereits im Jahr 2019 laut dem GDV-Naturgefahrenreport rund drei Milliarden Euro an versicherte auszahlen. Laut dem Report sind vor allem Bayern und Nordrhein-Westfalen besonders häufig von Extremwetterbedingungen betroffen. Verständlich, dass gerade bei häufigen Unwettern das Bedürfnis nach Sicherheit steigt. Doch: Kann man Schäden durch Unwetter adäquat versichern?

Ja, kann man, sagt Rita Reichard, Versicherungsreferentin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Morgenmagazin. Eine zentrale Rolle spiele hierbei die sogenannte Elementarschadenversicherung. Elementarschäden bezeichnen Schäden, die durch die Natur verursacht werden können. Die Verbraucherzentrale subsumiert darunter unter anderem Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Sturm ab Windstärke acht, Hagel, Schneedruck, Erdsenkung und Vulkanausbrüche.

Wer zahlt Schäden bei Hochwasser und Überschwemmung?

Abhängig von der Art des Schadens greifen unterschiedliche Versicherungen. Während gerade Hagel-, Sturm und Blitzeinschlag-Schäden durch die Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt sind, greift bei anderen Schäden nur eine spezielle Versicherung. Bei Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck oder auch Erdbeben sei laut den Experten der Verbraucherzentrale die Elementarschadenversicherung erforderlich.

Reichard führt aus, dass eine Elementarschadenversicherung entweder als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung, oder auch als Zusatz zur Hausratversicherung buchbar sei. Als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung decke sie sämtliche Schäden am Wohngebäude oder Haus, verursacht von der Natur, ab. Als Zusatz zur Hausratversicherung sei es möglich den gesamten Hausrat gegen solche Schäden zu versichern. Also beispielsweise gegen Überschwemmungen und Starkregen. Mit einer Elementarschadenversicherung bezahlt der Versicherer den gesamten (Neu)-Wert zerstörter Sachen, damit die Gegenstände gleichwertig ersetzt werden können.

Wohnt man zur Miete, braucht es keine Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatzschutz vor Elementarschäden. „Darum muss sich Vermieter kümmern. Selbst wenn er keine Versicherung hat: Er muss die Sachen zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung stellen. Notfalls muss er mit eigenem Geld für Schäden aufkommen, damit der Mieter in einer trockenen Wohnung leben kann", erklärte Reichard. Möchte man als Hausbesitzer jedoch seine Wohnfläche und seinen Hausrat gleichermaßen vor Überschwemmungen und weiteren Extremwetterereignissen schützen, komme man laut der Expertin nicht umhin, zwei unterschiedliche Elementarschadenversicherungen abzuschließen. Einmal als Zusatz zur Hausrat- und einmal zur Wohngebäudeversicherung.

Elementarversicherung, Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung

Allerdings entscheidet letztendlich der Versicherer, ob ein Antrag auf Elementarschadenversicherung angenommen wird. Diese Entscheidung werde anhand statistischer Daten der vergangenen Jahre und Jahrzehnte gefällt. Der Versicherer beurteile den Nutzen der Versicherung dann nach Gefährdungsklassen. Hierbei arbeiten die Versicherer mit einem sogenannten „Zonierungssystem". Damit können Risikoregionen für Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau bestimmt werden.

Grundsätzlich wird zwischen vier Klassen unterschieden:

  • Klasse eins mit einer sehr geringen Gefährdung: In der Regel mit weniger als einem Fall von Hochwasser alle 200 Jahre.
  • Klasse zwei mit einer geringen Gefährdung: In der Regel mit einem Fall von Hochwasser in 100 bis 200 Jahren.
  • Klasse drei mit einer mittleren Gefährdung: In der Regel mit einem Fall von Hochwasser in 10 bis 100 Jahren.
  •  Und Klasse vier mit einer hohen Gefährdung: In der Regel mit einem Fall von Hochwasser in 10 Jahren.

Dazu werde auch berücksichtigt, ob sich in der direkten Umgebung ein Bach befinde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt, dass rund 1,7 Prozent der Gebäude als Klasse eins oder zwei kategorisiert werden. Und auch wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, steht es dem Versicherer frei den Versicherungswunsch abzulehnen, sollten bereits mehrere Fälle von Hochwasser bekannt sein. Zusätzlich entstehen mit dem Abschließen einer Elementarschadenversicherung zusätzlich zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung einige Pflichten.

Elementarversicherung Hochwasser: Wer zahlt was?

So müssen etwa in gefährdeten Räumlichkeiten sogenannte „Rückschlagklappen" angebracht werden. Die sorgen beispielsweise dafür, dass Wasser nur abfließen, nicht aber in den Raum strömen kann. Kombiniert man die Elementarschadenversicherung mit der Wohngebäudeversicherung müssen zusätzlich alle Abflussleitungen des Grundstückes freigehalten werden. In Kombination mit der Hausratversicherung verpflichtet sich der Versicherte sämtliche Gegenstände beispielsweise im Keller mindestens zwölf Zentimeter oberhalb des Bodens zu lagern. Kommt der Versicherte einer dieser Vorgaben nicht nach, kann es passieren, dass die Versicherung nicht, oder lediglich einen Teil der Schadenssumme übernimmt.

Der Rechtsanwalt Arndt Kempgens bestätigt gegenüber rtl.de die Notwendigkeit der Elementarschadenversicherung. Er ergänzt außerdem, dass Betroffene im Schadensfall "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um zu verhindern, dass der Schaden nicht größer wird. Sieht man beispielsweise dem Keller lediglich beim Volllaufen zu, kann es sein, dass der Versicherer nicht bezahlt, so der Experte. "Aber selbstverständlich muss man sich auf keinen Fall selbst in Gefahr begeben". Außerdem erklären die Rechtsexperten, dass der Versicherer bei einer abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch hereinregnen entstanden sind.

Weniger kompliziert ist der Stand der Versicherungen bei Schäden am Auto. Laut Rita Reichard ist für Schäden am Wagen die Teil- oder Vollkasko-Versicherung zuständig. Die bezahle in der Regel auch anstandslos. Einzige Einschränkung: Das Auto dürfte nicht vorsätzlich dort abgestellt werden, wo eine Unwetterwarnung gilt. „Bei normalem Gebrauch des Wagens und einem Fall von höherer Gewalt ist das aber kein Problem", versichert die Expertin im Morgenmagazin.

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