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Neue WhatsApp-Regeln am 15. Mai: Kann ich die AGBs ablehnen und die App weiter nutzen?

Am 15. Mai ändert WhatsApp seine allgemeinen Geschäftsbedingungen Nutzer werden dazu aufgefordert, die Bedingungen anzunehmen Was passiert, wenn Sie die neuen WhatsApp-AGBs ablehnen?

Whatsapp ist der Gigant schlechthin, wenn es um Messenger-Apps geht. Mit mehr als zwei Milliarden weltweiten Nutzern und mehr als 58 Millionen täglichen Nutzern alleine in Deutschland führt bei Smartphone-Nutzern kein Weg an der beliebten App vorbei. Diesen astronomischen Erfolg ließ sich der Konzern Facebook am 19. Februar 2014 etwa 19 Milliarden US-Dollar kosten. Seitdem kokettiert der Social-Media-Gigant immer wieder offen mit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Werbeanzeigen und Bezahlvarianten. Im Januar 2021 wurde es dann konkret. Die initiale Ankündigung des Konzerns war: Wer bis zum 8. Februar nicht den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, fliegt aus der App. Dass dieses Vorhaben nicht in dieser Intensität umgesetzt werden würde, war spätestens nach der auf die Ankündigung folgenden Kritik absehbar. Seitdem weicht die Facebook-Tochter die Einschränkungen immer weiter auf.

Whatsapp AGBs sorgen für mächtig Wirbel

Schon wenige Wochen nach der Bekanntgabe der AGB-Änderungen reagierte Whatsapp mit einer eigenen Seite auf die Kritik. Außerdem wurde das Ultimatum immer weiter nach hinten verschoben, mittlerweile ist der Stichtag der 15. Mai 2021. Indes erklärt das Unternehmen auf seiner Hilfeseite, wie genau die Umstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vonstattengehen soll. Dass das Facebook-Unternehmen zahlreiche Daten über seine Nutzer sammelt, das ist bekannt. Schon seit mehreren Jahren werden Informationen wie die Telefonnummer, die Gerätekennung sowie einige Nutzungsinformationen gespeichert und (selbstverständlich) mit dem Mutterkonzern Facebook geteilt.

Warum dann die Aufregung, wenn sich eigentlich nicht viel ändert? Die Antwort darauf lässt tief blicken, dann bis heute sind die Informationen, inwieweit Facebook Nutzerdaten an seinen Mutterkonzern weitergibt auf der App so gut wie nicht präsent. Vielmehr werden die wichtigen Hinweise, dass der Messenger Daten für „interessantere Facebook-Anzeigen" verwendet, in zahlreichen Untermenüs verteilt. Die wichtigste Neuerung im Zuge der Umstellung ist eine ganz andere: Nutzer sollen die Möglichkeit erhalten zukünftig über den Messenger mit Unternehmen in Kontakt zu treten. Jedoch ist es den Verantwortlichen bei Whatsapp wichtig zu betonen, dass diese Funktion "rein optional" sei. Außerdem seien Chats mit Unternehmen eindeutig als solche gekennzeichnet. Öffnet man dieser Tage die Messenger-App, werden Nutzer die noch nicht zugestimmt haben, mit der Pop-up-Nachricht begrüßt, doch bitte den neuesten Regelungen zuzustimmen. In der Mitteilung steht: "Die Nutzungsbedingungen sind ab 15. Mai 2021 gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um WhatsApp nach diesem Datum weiterhin nutzen können."

Doch so ganz endgültig ist diese Aufforderung doch nicht. Denn: Whatsapp möchte die Konten unwilliger Nutzer nicht löschen. Das machte das Unternehmen bereits zu Beginn des Jahres deutlich. Zudem ist auch die Ankündigung, die App sei nach dem Stichtag nicht nutzbar, bis man den neuesten AGBs zugestimmt habe, schon im Februar aufgeweicht worden. Auf faq.whatsapp.com teilte das Unternehmen mit, es sei Nutzern, die noch nicht zugestimmt hätten "für kurze Zeit" weiter möglich Anrufe und Benachrichtigungen zu erhalten. Funktionen, die nicht mehr nutzbar wären, seien sowohl das Nachrichtenlesen als auch das Nachrichtenversenden. Auch eine nachträgliche Zustimmung sei "natürlich möglich", so das Facebook-Unternehmen.

So geht es nach dem 15. Mai für WhatsApp-Nutzer weiter

Mit einer kürzlichen Aktualisierung jener Hilfeseite wurde die "kurze Zeit" nun weiter konkretisiert. Demnach sollen Nutzer des Messenger-Dienstes nach "Ablauf einiger Wochen" eine dauerhafte Nachricht angezeigt bekommen, auf der lediglich den neuen AGBs zugestimmt werden kann. Trotzdem soll dann immer noch nicht Schluss sein. Denn: Auch mit der permanenten Erinnerung an die fehlende Zustimmung bleiben Sprach- und Videoanrufe möglich. Jedenfalls, wenn sie nicht von dem eigenen Gerät ausgehen. Auch soll es möglich sein, nach dem Stichtag empfangene Nachrichten zu lesen und zu beantworten. Möglich soll das die Push-Benachrichtigung machen. Darüber könne man ebenfalls noch "einige Wochen" jemanden zurückzurufen, sofern man einen Sprach- oder Videoanruf verpasst haben sollte. Wie lange diese "einigen Wochen" genau sind, bleibt bis auf Weiteres das Geheimnis von Facebook.

Erst nach diesem Ablauf soll dann ein richtiger "harter Schnitt" folgen, der Nutzern erhaltene Anrufe oder Benachrichtigungen vorenthält. "Whatsapp schickt dann keine Nachrichten oder Anrufe mehr an dein Handy", erklärt das Unternehmen auf der "frequently asked questions"-Seite (faq). Die genauen Datenschutzrechtlichen Änderungen fallen bei den neusten Änderungen eher gering aus. Zumindest innerhalb der Europäischen Union. Entgegen den Regelungen in den USA seien Nutzer von Whatsapp in Europa Apriori vor der Datenweitergabe an Facebook geschützt. Jedoch könne eine Einwilligung dafür erteilt werden. Außerdem beschäftigen sich die neuen AGBs mit der Kommunikation zwischen Nutzer und Händler. Zukünftig soll nämlich auch Online-Shopping mit dem Messenger möglich sein. Zudem darf die App mit den neuen Bestimmungen Push-Mitteilungen bezüglich Aktualisierungen oder Funktionsänderungen an den Nutzer versenden.

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