1 Abo und 0 Abonnenten
Artikel

Ausgebremst

Uber ist kosmopolitisch, praktisch und günstig. Doch der Lack bröckelt. Neue Gerichtsbeschlüsse könnten nun das Aus für Uber in Wien bedeuten


In Wien-Heiligenstadt, wo die Straßen breiter und die Bäume zahlreicher werden, betreibt Manfred Skorpis ein Taxiunternehmen mit 47 Mitarbeitern und 25 Autos. Die herabgefallenen Blätter der Sommerlinden sammeln sich am Straßenrand. Sie sind so gelb, wie das Taxi, das direkt vor dem Geschäftslokal parkt. "600 Euro pro Auto und Monat zahlen wir an Taxi 40100", sagt Skorpis, "aber dafür kommen wir an Fahrten, die man sonst nie bekommt." Skorpis wirkt zufrieden, wie jemand, der seinen Job gerne macht. Sein Vater war schon Taxler, "das liegt in meinen Genen", meint er und lacht dabei.

Doch seit geraumer Zeit schon liegt ihm etwas auf dem Magen, das nicht nur mediale Öffentlichkeit, sondern mittlerweile auch das Oberlandesgericht erreicht hat. "Du stehst irgendwo auf einem Standplatz und siehst, wie die Uber-Autos an den Hotspots herumschwirren: Volksgarten, Chaya Fuera und so weiter. Sie rotten sich dort verbotenerweise zusammen, weil sie wissen, dass Aufträge kommen", beschreibt Skorpis. Dass solche "Suchfahrten" für Mietwagen verboten sind, hat im Juni das Handelsgericht und vor Kurzem das Oberlandesgericht in zwei Fällen bestätigt. Damit sei die Rechtslage nun klar, meint Dieter Heine, Rechtsanwalt bei Vavrovsky Heine Marth: "Wenn es so läuft, wird gegen das Gesetz verstoßen." Den Mietwagenunternehmen, die mit der Uber-App arbeiten, wird damit die gelbe Karte gezeigt. "Solche Entscheidungen haben eine Art Präzedenzwirkung. Die Unternehmer sollten wissen, dass die Verwendung der Uber-App zu Prozessen führt und zu Strafen bis 100.000 Euro", sagt Heine.


Gleiche Spielregeln für alle

Insbesondere geht es in den jüngsten Beschlüssen darum, die Unterscheidung zwischen Taxis und Mietwagen deutlich zu machen. "Uber behauptet, es vermittle Mietwagenfahrten und müsse sich deshalb nicht an den Taxitarif halten. Dann muss es sich aber auch an die Regelungen für Mietwagen beim Bestellvorgang und an die Rückkehrpflicht halten", sagt Dieter Heine. Ersteres bedeutet, die Aufträge an Mietwagen müssen am Betriebsort einlangen und können nicht spontan geschlossen werden. Daher darf und muss ein Mietwagen - anders als ein Taxi - auch nicht jeden mitnehmen, der ihm vom Straßenrand aus zuwinkt. Mietwagen müssen außerdem nach jeder Fahrt an den Standort ihres Betriebes zurückkehren. "Das kann bei einzelnen Fahrern auch ihre Wohnung sein", erklärt Heine. Durch die Echtzeitvermittlung über die Uber-App ist ein Verstoß gegen diese Vorschriften schwer nachzuweisen. In Wiener Taxikreisen ist deshalb schon die Rede von Detektiven, die sich verdeckt unter die Uber-Fahrer mischen, um die mutmaßlichen Gesetzesbrüche zu dokumentieren. "Wir wehren uns nicht gegen die Konkurrenz. Wenn sich alle an die Spielregeln halten, ist es ja in Ordnung", betont Eveline Hruza, Pressesprecherin von Taxi 40100.

Auch Manfred Skorpis sorgt sich nicht nur um seine Aufträge, sondern in erster Linie um die Sicherheit der Fahrgäste. Er selbst habe die Vermittlung durch Uber rund vier Wochen lang ausprobiert, bis die Bedenken zu groß wurden. "Ich wollte einfach wissen, was sich dort abspielt, wie es funktioniert, wie die Abläufe sind und natürlich auch, was man damit für einen Umsatz generieren kann", so Skorpis. Bis auf den Zulassungsschein wollte Uber von ihm keinerlei Unterlagen. "Dass ich die Verträge in ausgedruckter Form haben wollte, überraschte sie. Das hatten sie noch nie. Ich habe gesagt, ich will wissen, was ich unterschreibe. Sie waren erst ein bisschen pikiert. Und dann bin ich für sie gefahren."


Keine Kontrollen

Auch hätte niemand kontrolliert, wie lange er unterwegs war. "Uber-Fahrer schlafen teilweise im Auto, weil sie schon 20 Stunden drin sitzen, sieben Tage die Woche. Das kann's nicht sein. Wir sind im Personenverkehr, wir haben Menschen an Bord!" Nicht umsonst würden deshalb strenge Regeln für den Erwerb eines Taxischeins gelten. Unter anderem muss eine Prüfung über Ortskenntnis und die Straßenverkehrsordnung abgelegt werden. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs und das Vorlegen eines Führungszeugnisses sind Pflicht. "Mit Vorstrafe kein Schein! Darum fahren ja so viele mit Mietwagen, weil sie bei uns gar keinen Taxischein bekommen würden", sagt Skorpis.

Rechtsanwalt Dieter Heine sieht zudem ein versicherungsrechtliches Risiko für Mietwagenunternehmer und Uber-Nutzer. "Es verwirklicht sich zum Glück selten, aber ich habe gerade so einen Fall am Tisch liegen", so Heine. Wenn eine Fahrt rechtswidrig durchgeführt wird - und das ist sie laut Heine, wenn sie von einem Mietwagen geführt wird, der nicht nach jeder Fahrt an die Betriebsstätte zurückkehrt -, steigt die Versicherung in den meisten Fällen aus. "Das bedeutet, wenn ein Unfall passiert, ist das versicherungsrechtlich äußerst problematisch."

Auch der Konsumentenschutz werde teilweise vernachlässigt, meint Manfred Skorpis. Durch das sogenannte "Surge pricing"-System steigen die Preise bei Uber mit der Nachfrage. Das führt bei geringer Nachfrage zwar dazu, dass die Preise weit unter denen der Taxifahrten liegen. Zu Stoßzeiten können sie aber ins Absurde steigen. An eine solche Fahrt erinnert sich Skorpis: "Ich hatte einmal eine Fahrt von der Alser Straße 20 - das werde ich nie vergessen -bis zum Westbahnhof. Dafür wurden dem Fahrgast 54 Euro verrechnet!" Für die rund vier Kilometer lange Fahrt dürfte ein Taxi nicht mehr als zwölf Euro verlangen. "Ich verstehe die Kunden auch einfach nicht", sagt Skorpis.

Dass Uber mittlerweile nicht mehr alle Kunden super finden, zeigt ein Blick auf deren österreichische Facebook-Seite. Christina H. beschwert sich über eine "Höllenfahrt". Im Interview erzählt sie, der Fahrer hätte "einfach keine Ahnung gehabt, wo wir sind, keine Wien-Kenntnis, wenig Deutschkenntnisse und je mehr ich mich beschwert habe, desto mehr hat er sich aufgeregt!" Nach der 35-bis-40-minütigen Irrfahrt sei sie an einer roten Ampel ausgestiegen. "Auf meine öffentliche Beschwerde hin, hat mir Uber eine private Nachricht geschickt und gemeint, es tue ihnen leid und sie würden die Sache aufklären. Ich habe nie mehr was gehört." Der volle Preis wurde dennoch verrechnet.


Kein Kundenservice

Christina H. ist nicht die Einzige, die ihren Ärger auf diese Art verlautbart. Kein Wunder, gibt es doch nur drei Mitarbeiter (darunter den Geschäftsführer, der sich nicht sprechen lässt) und keinen Kundenservice in Österreich. Dies ist auch aus Sicht des Unternehmers ärgerlich: "Also das Beschwerdemanagement funktioniert gar nicht. Ich bin nicht deren Hund, sondern ich bin dort Kunde, ich zahle ja für die Vermittlung", sagt Manfred Skorpis. Sobald ein Fahrgast eine schlechte Bewertung abgibt, gebe es keine Möglichkeit der Rechtfertigung. "Es geht nicht nur das Rating runter, sondern du bist gleich mal gesperrt", so Skorpis. "Man hat mir erklärt, dass das ein Computer macht, der in Amsterdam steht, und ich habe gesagt: 'Das ist aber nett, dass eine Maschine über mich entscheidet, über mein Wohl und mein Wehe, ohne mit mir Rücksprache zu halten.' Dann hat es mir gereicht."

Uber wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Martin Risak ist Professor an der Uni Wien und Experte für die sogenannte "Gig-" oder "Plattform-Economy". Solche Arbeitsmärkte bestehen aus zahlreichen "Gigs", also vielen kurzen Arbeitsaufträgen, die über eine Plattform koordiniert werden. "Uber behandelt Fahrer so, als ob sie Arbeitnehmer wären, umgeht aber das Arbeitsrecht." Solche Fälle wurden bereits am Europäischen Gerichtshof diskutiert und haben am Londoner Employment Tribunal Wellen geschlagen. "Wenn Uber sagt, sie würden nur mit Selbstständigen arbeiten, dann dürfen sie nicht sämtliche Aspekte einer Dienstleistung kontrollieren", sagt Risak. Dadurch, dass den Fahrern ein Tarif vorgegeben wird, sie ständig überwacht werden, ja ihnen sogar Vorschriften zur Begrüßung gemacht werden, sehe dies eher nach einer Scheinselbstständigkeit aus. Tatsächlich sei Uber aber wohl Arbeitgeber der Fahrer. Im Fall von London wurde Uber deshalb zu einer Mindestlohn- und Urlaubsnachzahlung verpflichtet.


Vorerst noch kein Ende

Uber versucht indes, seine Kunden zu beruhigen. Auf Facebook versichert das Unternehmen, dass alles "in Ordnung" sei, man könne die App nach wie vor legal nutzen. Tatsächlich, meint Rechtsanwalt Dieter Heine, stehe derzeit noch kein Uber-Verbot im Raum, doch werde er gemeinsam mit seinen Mandanten weiter gegen schwarze Schafe vorgehen. "Ich habe weitere Verfahren vorliegen, das war bestimmt nicht das letzte." Dieser Streit dürfte also andauern. Selbst wenn den Mietwagenunternehmern und damit Uber der Druck zu groß wird, steht mit Taxify schon der nächste Anbieter im Kampf um Fahrgäste in den Startlöchern. Im Vergleich zu Uber gehen bei Taxify 15 statt 25 Prozent für die Vermittlung drauf. Rechtlich dürfte es dieselben Bedenken geben.

Manfred Skorpis kehrt von einer Fahrt zurück in die Heiligenstädter Straße und sucht einen Parkplatz für das gelbe Taxi. Trotz regen Treibens wird er schnell fündig und dreht das Lenkrad gekonnt mit der offenen Handfläche nach rechts. "Geschafft", sagt er zufrieden. Eigentlich würde er selbst nur mehr sehr selten Taxi fahren, meint er. Dafür habe er mittlerweile ein "super Team" von Mitarbeitern. "Das Betriebsklima ist bei uns einfach gut", sagt Skorpis, und damit, ist er sicher, wird Uber nie mithalten können.

Der Artikel ist in der Printausgabe von News 43/2017 erschienen.


Zum Original