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Black Friday - Wie profitiere ich als Unternehmen vom Hype?

Black Friday - Wie Sie als Unternehmen vom Hype profitieren

Nach Thanksgiving, dem Feiertag, den wir in Deutschland als Erntedankfest bezeichnen, wird in den USA mit dem “Black Friday” offiziell die Shopping-Saison für Weihnachten eröffnet.

Der Black Friday hat sich  zu einem regelrechten “Shopping-Feiertag” entwickelt. Frei nach dem Motto: Die Saison ist eröffnet, Weihnachten steht vor der Tür, die Malls und Online-Shops können gestürmt werden. Schon lange sind es nicht mehr nur materielle Güter, die am Black Friday, Cyber Monday oder während sogenannter Black Week(s), zu vergünstigten Preisen angeboten werden.

Auch Software steht hoch im Kurs - davon können Sie beispielsweise bei adobe oder templatemonster aktuell profitieren.

Der Black Friday ist im B2B-Bereich angekommen

Während der Black Friday im B2C-Geschäft schon Mainstream ist und man sich als Konsument kaum noch vor Angeboten retten kann, ist die Anzahl der B2B-Unternehmen, die mit Black Friday Angeboten werben, noch verhältnismäßig gering. Wie viel Potential der Black Friday B2B-Unternehmen bietet, zeigen Marktforschungsstudien eindeutig:

“Wie sinnvoll eine Beteiligung von B2B-Unternehmen am Black Friday sein kann, zeigt eine Umfrage der Hopp-Marktforschung aus 2018. Etwa 70 Prozent der befragten Online-Händler aus dem B2B-Bereich konnten durch Aktionen in dieser Zeit Neukunden gewinnen und 57 Prozent verzeichneten deutlich erhöhte Verkaufszahlen. Diese Zeit bietet für Unternehmen also nicht nur eine einzigartige Gelegenheit zur Umsatzsteigerung, sondern auch zur Neukundengewinnung.” (Quelle: marconomy)

Black Friday - warum Sie bei der Bewerbung besser auf andere Begriffe zurückgreifen sollten

Beim Werben mit dem Begriff “Black Friday” ist jedoch Vorsicht geboten.  Webseiten, die mit dem “Black Friday” werben, droht die Abmahnung. So wurde bereits der Portalbetreiber von black-friday.de Simon Gall von der chinesischen Firma Super Union Holdings Ltd. abgemahnt. Der Grund: Super Union Holdings Ltd. hat sich bereits im Januar 2014 die Rechte auf die Wortmarke “black friday” beim Deutschen Patent- und Markenamt sichern lassen. (Quelle: “Achtung Abmahnung: Warum Sie NICHT mit dem Begriff “BlackFriday” werben sollten” von Rechtsanwalt Sören Siebert, e-recht24.de).


Doch was sind geschützte Begriffe?

Es gibt weit mehr geschützte Begriffe als vermutet wird. So sind neben dem Begriff “Black Friday” auch viele bekannte Marken wie “Coca Cola”, “McDonalds” oder “iPhone” geschützt. Das Unternehmen, welches einen Begriff schützen lässt, besitzt die Rechte an diesem Markennamen. Wenn ein Begriff geschützt ist, dann bedeutet das, dass der Markeninhaber grundsätzlich ein exklusives Nutzungsrecht an diesem Begriff besitzt. Deswegen ist bei der Verwendung von Begriffen wie “Black Friday” Vorsicht geboten: Zur eigenen Werbung dürfen solche Begriffe nur eingeschränkt genutzt werden.

Weitere wichtige Informationen zu dem Thema “geschützte Begriffe” finden Sie im Beitrag : ”Recht und Online-Texte (Teil 2) – Geschützte Begriffe und wie Sie am besten mit ihnen umgehen


Wie Sie den Begriff “Black Friday” trotzdem für Ihr Marketing nutzen können 

Trotz der Abmahnwelle lassen sich die “Shopping-Feiertage” auch hierzulande nutzen, um potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Wollen Sie zum Beispiel einfach nur über den Black Friday berichten, so wie in diesem Blogbeitrag, dann ist die Verwendung des Begriffs legal. Auch rein beschreibende oder umschreibende Begriffe sind erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Logos und anderen Visuals geboten.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt und im Zweifel ein Rechtsberater hinzugezogen werden sollte.



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