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Das Pressespiegelprivileg bezeichnet eine gesetzliche Regelung zur internen Nutzung urheberrechtlich...


Das Pressespiegelprivileg bezeichnet eine gesetzliche Regelung zur internen Nutzung urheberrechtlich geschützter Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, ohne die vorherige Einwilligung des Urhebers Ein Pressespiegel dient unter anderem der Erfolgsmessung bestimmter PR-Kampagnen, der internen Unternehmenskommunikation oder als Werbemaßnahme. Die Presseschau selbst kann in analoger oder digitaler Form zusammengestellt werden und weist oftmals zusätzliche Informationen, wie Reichweite, Anzeigenäquivalenzwert, Auflage, Unique User usw. auf. Zahlreiche Unternehmen, Agenturen oder auch Selbstständige nutzen dieses feste Instrumentarium der PR. Dass es dabei oftmals zu Verletzungen des Urheberrechts kommt, ist nur den wenigsten klar. Doch genau hier kommt das Pressespiegelprivileg ins Spiel.
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