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Coronavirus-Lockerungen: Diese Regeln muss man in der Gastronomie beachten

Nach mehreren Wochen Schließung soll te die Berliner Gastronomie-Branche wieder aufatmen können. Im Rahmen der Corona-Lockerungen dürfen Restaurants und Cafés unter Hygiene- und Abstandsregeln wieder Gäste empfangen.

Coronavirus: Was Gäste und Wirte jetzt beachten müssen

Berlin. Restaurants und Gaststätten setzen Hygieneregeln sehr unterschiedlich um. Werden die Vorgaben nicht befolgt, drohen drastische Strafen.


Die Gastronomie öffnet in Deutschland Schritt für Schritt und unter strengen Auflagen wieder. Doch Fälle wie die am vergangenen Wochenende im ostfriesischen Landkreis Leer zeigen: Restaurants und Gaststätten, in denen seit Mitte Mai wieder gegessen und getrunken werden darf, können zu einem gefährlichen Infektionsherd für Sars-Cov-2 werden - besonders wenn die teils strengen Regelungen für Restaurantbetreiber und Gäste missachtet werden.


Doch welche Hygieneregeln müssen Gastronomen aktuell in meinem Bundesland einhalten? Wer kontrolliert das? Und was sollte ich vor dem nächsten Restaurantbesuch wissen? Die wichtigsten Antworten im Überblick:

Wie sehen die Lockerungen in der Gastronomie aus?

Seit Mitte Mai dürfen Restaurants und Gaststätten wieder öffnen. Trotzdem haben die meisten Betriebe zu kämpfen, ergab eine aktuelle Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, an der sich 8000 Mitglieder beteiligt haben. „Knapp 80 Prozent der befragten Unternehmen haben weniger als 50 Prozent der Umsätze einer normalen Maiwoche“, sagt Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges unserer Redaktion. Fast jeder zweite Betrieb liegt laut Hartges sogar bei weniger als 25 Prozent der Normalumsätze. Lesen Sie mehr: Coronavirus – Diese Regeln gelten jetzt in ihrem Bundesland

Seit diesem Montag treten für Gastronomen in vielen Bundesländern weitere Lockerungen in Kraft. Jede Landesregierung entscheidet dabei für sich, wie strikt die Auflagen umgesetzt werden. „Das ist in der Tat ein Flickenteppich“, sagt Hartges. Die Regelungen sind unter anderem auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierung und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga festgehalten.

Einige allgemeine Regeln gelten länderübergreifend: Tische und Stühle etwa müssen meist 1,5 Meter Abstand zueinander haben, Schutzmasken sind vielerorts Pflicht. In vielen Lokalen müssen Gäste sich registrieren. Einzelne Hygieneregeln werden aber bundesweit unterschiedlich gehandhabt – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Thüringen, Niedersachsen und Berlin.

Wie viele Personen dürfen zusammen essen gehen?

In der Bundeshauptstadt sind es maximal zwei Haushalte an einem Tisch, die keiner Maskenpflicht nachkommen, dafür aber meist ihre Daten hinterlegen müssen. In Niedersachsen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist dies sogar Pflicht. In Thüringen hingegen müssen sich die Gäste nicht, wie in vielen Bundesländern vorgeschrieben, zwingend namentlich registrieren. Eine Ausnahme ist hier unter anderem Jena.

Eine Höchstzahl von Personen pro Tisch gibt es in Thüringen nicht. Dennoch gelten Beschränkungen: Jeder Gast darf alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Menschen aus einem zusätzlichen Haushalt miteinander am Tisch sitzen, sprich: insgesamt beispielsweise zwei Familien, Paare, Freunde oder Wohngemeinschaften.

Bis wann haben Restaurants offen?

Viele Bundesländer, darunter zum Beispiel Hamburg, Thüringen und Niedersachsen, verzichten auf eine Einschränkung der Öffnungszeiten. In Berlin hingegen müssen Lokale ab 22 Uhr schließen. Die Dauer des Aufenthalts ist aber nicht beschränkt.

Welche Regeln müssen Wirte und Bedienungen beachten?

Das Servicepersonal mit Gästekontakt muss in der Regel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es sei denn, zum Gast können stets 1,5 Meter Abstand gehalten werden. Speisen und Getränke soll die Bedienung auf dem Weg zum Gast schützen und nur am Tisch serviert werden.

Des Weiteren können Betreiber Gäste verpflichten, einen Mundschutz zu tragen, wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen, etwa beim Gang auf die Toilette oder ans Buffet. Allerdings: Buffets mit Selbstbedienung sind in Berlin, Niedersachsen und Hamburg grundsätzlich nicht zulässig – in Thüringen beispielsweise schon. Zusätzlich sind die Gastronomen in vielen Bundesländern angehalten, Gästeinformationen auszuhängen.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Hygiene. In der Hansestadt Hamburg und in Berlin müssen Betreiber dafür sorgen, dass Oberflächen von Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die durch die Gäste oder das Personal häufig berührt werden, mehrmals täglich gereinigt werden. Gebrauchsgegenstände wie Salz- und Pfefferstreuer oder Zahnstocher dürfen nicht offen auf den Tischen stehen. In Niedersachsen müssen Gäste eine Möglichkeit der Händedesinfektion haben.

Nordrhein-Westfalen schreibt darüber hinaus vor, dass zusätzlich alle Gast- und Funktionsräume belüftet werden und gebrauchte Textilien mit jedem Gästewechsel gewechselt und bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden müssen. Spülvorgänge für Geschirr und Gläser sollen zudem möglichst maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt werden.

Die Gastronomen in Thüringen haben außerdem Warnhinweise, Wegweiser, Bodenmarkierungen und durchsichtige Abschirmungen zu installieren.

Wer kontrolliert die Hygiene-Regeln?

Für die Einhaltung der Auflagen innerhalb des Lokals ist der Betreiber selbst zuständig. Er besitzt das Hausrecht und darf gegenüber allen Gästen auf die Einhaltung der Regeln bestehen – oder sie im Zweifel des Lokals verweisen. Bei Problemen oder Streitigkeiten kann der Betreiber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen.

Damit die Betreiber die örtlichen Hygiene-Auflagen einhalten, führen in der Regel Polizei und Ordnungsämter unangemeldete Kontrollen durch. Bei Verstößen droht den Betreibern eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Das kann Bußgelder bis zu 25.000 Euro zur Folge haben bis hin zur Ladenschließung.

Was sollte ich als Gast in Restaurants beachten?

  • Wer sich krank fühlt oder typische Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist, sollte unbedingt auf den Besuch verzichten. Im Zweifel kann der Lokalbetreiber Besucher am Eingang abweisen.
  • In vielen Lokalen müssen sich Gäste nach dem Betreten die Hände waschen, bei aufgestellten Spendern sogar noch desinfizieren.
  • Auch wenn es keine Pflicht ist: Reservieren lohnt sich. So vermeidet man im Zweifel lange Wartezeiten in der Schlange vor dem Lokal.
  • Im Außenbereich ist die Konzen­tration der Tröpfchen aus der Atemluft geringer – und damit das Ansteckungsrisiko.
  • Bezahlt werden sollte – wo möglich – kontaktlos per Karte.

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