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Gesetze und Regeln im September: Mehr offene Sprechstunden bei Hausärzten

Für einige wird Aldi teurer. Für Diesel gilt eine neue Abgasnorm. Und Asylbewerber bekommen weniger. Was im September wichtig wird.

Berlin. Viele Bankkunden in Deutschland müssen sich von einer Gewohnheit verabschieden: Beim Online-Banking am heimischen Computer können sie Überweisungen künftig nicht mehr durch Eingabe einer sechsstelligen Ziffernfolge freigeben, die sie von einer gedruckten Liste abtippen.

Denn die Papierlisten mit nummerierten Transaktionsnummern (TAN) werden abgeschafft. Vom 14. September an dürfen Banken nach EU-Recht dieses sogenannte iTAN-Verfahren für Überweisungen vom Girokonto nicht mehr anbieten. Die Neuregelung ist Teil einer größeren Umstellung.

Und das ist nicht die einzige Änderung, auf die sich Verbraucher im September einstellen müssen: Zum Monatsbeginn ändert sich für die Menschen in Deutschland immer einiges. Betroffen sind im September zum Beispiel jene, die die Anschaffung eines Diesel-Autos planen. Denn: Die Abgasnormen haben sich geändert.

Mehrere Gesetze traten im Laufe des Monats in Kraft, die etwa die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern erleichtern oder den Entzug der Staatsbürgerschaft von IS-Kämpfern ermöglichen. Zum 1. September treten nun finanzielle Verbesserungen für einige Asylbewerber in Kraft. Zusätzliches Geld gibt es zudem für Ärzte, die Patienten rasch mit Terminen versorgen. Die Änderungen im Überblick: Neues gibt es auch bei Aldi, Apple - und YouTube.


Änderungen im September - Alle im Überblick:

Online-Banking: TAN-Verfahren ändert sich Aldi will Geld für Plastiktüten Erwachsene Aslybewerber bekommen weniger Geld Neue Regeln für Fachärzte HIV-Prophylaxe „PrEP" wird von Krankenkasse übernommen Neues iPhone von Apple Neue Abgasnorm für Dieselfahrzeuge
 
1. Neue Sicherheitsbestimmungen für das Online-Banking

Ab dem 14. September reicht es für Überweisungen im Online-Banking nicht mehr aus, bloß eine iTAN-Nummer einzugeben. Die zweite europäische Zahlungsdienstrichtlinie sieht eine strengere Kundenauthentifizierung vor.

Für Kunden bedeutet das, sich künftig zusätzlich identifizieren zu müssen. Durch das Eingeben einer Geheimnummer oder PIN (Faktor „Wissen"), das eigene Smartphone oder die Original-Zahlungskarte (Faktor „Besitz"), einen Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung (Faktor „Sein").

Zwei dieser drei Faktoren müssen jeweils erfüllt sein, um sich einloggen und eine Zahlung durchführen zu können.

Für Zahlungen per Kreditkarte wird es sogar noch strenger. Weil Kartennummern und Prüfziffern leicht verfolgt werden können, verlangt das Gesetz jetzt noch zwei weitere Sicherheitsschritte: ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN), die Kunden per SMS erhalten.

Zumindest vorerst können Kreditkarteninhaber aber auch weiterhin nach der bisherigen Methode bezahlen. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewährt den Banken einen Aufschub für die Umsetzung der neuen P2D2-Richtlinie, um „Störungen bei Internetzahlungen" zu verhindern und einen „reibungslosen Übergang auf die neuen Anforderungen" zu ermöglichen.

Offenbar haben einige Anbieter noch Probleme bei der technischen Umsetzung. Dazu, wie lange dieser Aufschub gewährt wird, machte die Bafin keine Angabe.

Die neuen Regeln sollen das Bezahlen zwar sicherer machen, doch Vorsicht ist natürlich weiter geboten: So nutzen Betrüger die Umstellung beim TAN-Verfahren aus.


  2. Unternehmen dürfen aufs Konto zugreifen

Und es gibt noch eine weitere das Konto betreffende Änderung im September: Willigen die Inhaber ein, dürfen künftig auch Drittanbieter auf deren Konto zugreifen. Diese Anbieter - beispielsweise Dienstleister oder Banken - nutzen die Infrastrukturen der Banken und können somit etwa Überweisungen auslösen und Kontodaten sammeln. Sie werden von der Bafin beaufsichtigt.


  3. Aldi will jetzt Geld für Plastiktüten

Die Ankündigung sorgte vielerorts für Hohn, tatsächlich erklärt sich das Unternehmen mit einem symbolischen Wert, der zum Nachdenken anregen soll. Wie man es auch nimmt: Aldi berechnet ab September für jede Tüte aus der Obstabteilung (die kleinen, durchsichtigen) einen Cent. Umweltschützer verlangen deutlich höhere Preise.


  4. Asylbewerber: Erwachsene bekommen weniger, Kinder mehr Geld

Die Bundesregierung hat entschieden, dass aus den Geldleistungen für Asylbewerber künftig Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung ausgegliedert werden. „Der Bedarf wird als Sachleistung erbracht. Damit sinken die Geldleistungssätze - materiell werden die Leistungen jedoch voll erbracht", heißt es dazu.

Leistungsberechtigte, die dann in einer Sammelunterkunft leben, bekommen weniger Geld im Monat - zehn Euro. Denn, so der Gedanke: Bestimmte Kosten fallen nicht für alle Personen in voller Höhe an - wenn etwa alle das gleiche Licht in der Küche nutzen, muss ja nicht jeder voll dafür zahlen. Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften bekommen also 310 Euro. Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten dann zehn Euro weniger im Monat. Die Geldleistung sinkt von 354 auf 344 Euro.

Für Kinder bis zu fünf Jahren ändert sich die Leistung laut Mitteilung der Bundesregierung nicht. „Für Sechs- bis 13-Jährige erhöht sie sich um 26 Euro, denn in dieser Altersgruppe wurde ein höherer Bedarf festgestellt."


  5. Fachärzte müssen pro Woche fünf Stunden offene Sprechstunde anbieten

Um Kassenpatienten schneller zu einem Arzttermin zu verhelfen, gibt es neue finanzielle Anreize für Mediziner. So bekommt ein Hausarzt 10 Euro extra, wenn er bei der Überweisung gleich dafür sorgt, dass man einen dringenden Termin beim Facharzt bekommt.

Bestimmte Fachärzte - wie Augenärzte, Frauenärzte und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte - werden dazu verpflichtet, pro Woche mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine anzubieten. Sie erhalten dafür ebenfalls eine spezielle Vergütung.


  6. Prophylaxe gegen HIV wird von allen Krankenkassen bezahlt

Die medikamentöse Prophylaxe gegen den Aidserreger HIV wird künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die neue, vorbeugende Arzneimittel-Therapie kann nach Angaben der DAK-Gesundheit eine HIV-Infektion mit 96-prozentiger Sicherheit verhindern.

Experten hoffen darauf, dass „PrEP" (Prä-Expositions-Prophylaxe) die Zahl der Neuansteckungen deutlich senkt. Allein im vergangenen Jahr haben sich in Deutschland etwa 2900 Menschen mit dem HI-Virus infiziert.


  7. Neues iPhone ist sehr wahrscheinlich

Für Apple-Fans ist es einer der wichtigsten Tage des Jahres: Die Keynote, bei der im groben Zwölfmonatstakt die neusten Auflagen des iPhones vorgestellt werden. Schon lange vorher wird spekuliert, was das iPhone kann und wann es erscheint. Alles deutet darauf hin, dass die nächste Generation am 10. September vorgestellt wird. Zu erwarten sind bessere Kameras und ein neuer Namenszusatz.


  8. YouTube: Eigenproduktionen für alle

Die Videoplattform YouTube hat angekündigt, dass ab September auch Nutzer ohne Premium-Mitgliedschaft die Eigenproduktionen des Unternehmens ansehen können. Wenn auch mit Ausnahmen - so betrifft das nur neue Produktionen ab dem 24. September. Und natürlich müssen diejenigen, die nicht zahlen, mit Werbung leben.


  9. Neuzulassungen von Diesel-Autos

Ab dem 1. September gilt für neuzugelassene Dieselfahrzeuge eine neue Abgasnorm: Euro 6d-TEMP. Diese basiert nicht mehr ausschließlich auf Stickoxid-Grenzwerten, die auf einem Prüfstand, sondern vor allem auf der Straße unter realen Bedingungen gemessen wurden. Tatsächlich stoßen Dieselfahrzeuge, welche die neue Norm erfüllen, deutlich weniger Stickoxide aus. Nach Angabe des ADAC durchschnittlich 85 Prozent weniger als noch Autos mit Euro-5-Motoren.

Im Test von 25 Modellen zeigte sich, dass die strengen Grenzwerte von 80 Milligramm pro Kilometer eingehalten werden. Fazit des Autoclubs: „Es stellt sich also endlich die Verbesserung ein, die mit der Umstellung auf Euro 6 schon 2015 erwartet wurde." (les)


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