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Baby tot: Instagram-Star erhebt schwere Vorwürfe gegen Charité

Der Instagram-Star macht den Ärzten der Charité schwere Vorwürfe. Die Klinik aber darf sich zu dem Fall des toten Kindes nicht äußern.


Berlin. Monatelang hat Diana June in den sozialen Medien stolz ihren Babybauch präsentiert. Knapp 190.000 Abonnenten verfolgten auf der Plattform Instagram den Geburts-Countdown der Influencerin. Im Virchow-Krankenhaus der Charité brachte June schließlich in der vergangenen Woche ihren Sohn zur Welt. „Kerngesund", hätten die Ärzte gesagt. Doch nur zwei Tage später starb das Neugeborene. Jetzt erhebt June schwere Vorwürfe gegen das Klinikpersonal. Die Charité selbst darf sich zu dem Fall bislang nicht äußern. Würde es aber gern.

Es klingt wie eine Horror-Story, was June auf ihrem Instagram-Profil über die zwei Tage nach der Geburt erzählt: Ihr Sohn habe geschwitzt, schwer geatmet und einen Puls von 240 gehabt, schreibt June. „Tun sie doch etwas", habe sie geschrien. Doch niemand habe etwas getan. Die Ärzte und Schwestern hätten alle ihre Warnungen ignoriert. Als „überfürsorgliche Eltern" seien sie und ihr Partner belächelt worden, während ihr Sohn ums Überleben kämpfte.

Einerseits tragen diese Zeilen der Instagram-Bekanntheit den Schmerz einer jungen Mutter, die ihr Neugeborenes verloren hat. Andererseits beinhalten sie aber auch eine klare Schuldzuweisung: Das zuständige Personal im Virchow-Krankenhaus habe versagt, deshalb sei ihr Kind gestorben. Dabei seien die Werte nach der Entbindung perfekt gewesen, so June. Warum also starb das Kind kurze Zeit später?

Die Charité könnte diese Frage beantworten und auf die öffentlichen Vorwürfe reagieren, unterläge das Krankenhaus nicht einer strengen Schweigepflicht. In einem ersten Statement teilte die Universitätsmedizin deshalb mit: „Wir bedauern den Tod des Kindes und unser volles Mitgefühl gilt den Eltern." Die von den Eltern vorgebrachten Vorwürfe seien in Anbetracht der Situation „menschlich nachvollziehbar". Da der Charité bisher jedoch keine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern vorliege, könne man sich derzeit nicht detailliert äußern.

Es müsste eigentlich in Diana Junes Interesse sein, das Klinikum von der Schweigepflicht zu entbinden. Allerdings habe es in den vergangenen zwei Tagen keinerlei Kontakt zu ihr gegeben, wie eine Klinik-Sprecherin der Berliner Morgenpost mitteilte. Sobald die Entbindung von der Schweigepflicht seitens der Eltern vorläge, würde sich die Charité auch äußern. Fest stehe aber, dass der Todesfall „absolut nichts mit Krankenhauskeimen zu tun" habe, so die Charité am Freitag.

June hatte weiter auf ihrem Insta­gram-Profil erklärt, dass letztlich eine fortgeschrittene Lungenentzündung festgestellt worden sei, die zu einer Sepsis und damit zum Tode des Jungen geführt habe. Eine Sepsis ist eine gefährliche Entzündungsreaktion durch Bakterien oder Viren. Daher die zusätzliche Erklärung der Universitätsmedizin. Auf den sozialen Netzwerken äußerten unterdessen Hunderte User ihr Mitgefühl. Viele von ihnen berichteten auch von eigenen schlechten Erfahrungen in Krankenhäusern. Doch wie können Patienten vorgehen, die das Gefühl haben, falsch oder schlecht behandelt worden zu sein? Oder wenn sie den Verdacht haben, dass ein Versagen des Personals ursächlich für einen Todesfall ist?

Das Patiententelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) berät in solchen Fällen kostenlos. Der Verdacht auf einen Behandlungsfehler sei „ein typisches Thema", erklärte UPD-Sprecher Jann Ohlendorf. Wichtig sei, früh ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen, da die Kausalität zwischen der Behandlung und den Folgen meist schwer zu beweisen sei. Grundsätzlich gebe es drei verschiedene Wege: Sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse zu wenden, der nach Gesetz „den Patienten beistehen soll", so Ohlendorf. Allerdings ist das nur eine Empfehlung, die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet.

Ein anderer Weg führt zu den Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Diese setzen sich mit beiden Parteien an einen Tisch. Allerdings würden Betroffene im Nachgang den direkten Kontakt zum behandelden Arzt eher meiden. Als letzte Möglichkeit bleibt der individuelle Rechtsbeistand - oder eine direkte Beschwerde beim Krankenhaus. Die Charité verfügt beispielsweise über ein eigenes Beschwerdemanagement, das nach Auskunft einer Sprecherin jeden Fall akribisch aufarbeiten würde.

Der Fall des verstorbenen Sohnes der Influencerin wäre, so schreibt es June auf ihrem Instagram-Account, unter den Teppich gekehrt worden, hätte sie selbst jetzt nicht reagiert. Diese Geschichte bleibt aber so lange eine einseitige Erzählung, wie June die Universitätsmedizin nicht von ihrer Schweigepflicht befreit. Für die Berliner Morgenpost war sie auch am Freitag nicht zu erreichen.

Auf ihrem Instagram-Profil erklärte sie hingegen: "Wir müssen die Situation jetzt irgendwie verarbeiten. Heute mussten wir einen Sarg für unser Baby aussuchen. Wir haben nicht ein Interview mit jemanden geführt und möchten klarstellen, dass wir und unser Baby keine Nachrichtensensation sind und bitten alle unser Leben und diese Ereignisse nicht einfach als Story zu behandeln. Nochmal: es geht darum, dass wir, 5 Personen, ständig gesagt haben, dass etwas nicht stimmt und uns bis zum Schluss gesagt wurde, dass alles gut wäre. Wir haben zum Schluss die Polizei gerufen, die verständigte das Landeskriminalamt. Wir wünschten es würde anders sein! Die Gerichtsmedizin kam. Am Ende trugen die Gerichtsmediziner unser Baby in weißen Laken an uns vorbei."


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