1 Abo und 4 Abonnenten
Kolumne

Tödlicher Export, mildes Urteil

Heckler & Koch lieferte Sturmgewehre von Typ G36 ohne Genehmigung in mexikanische Bundesstaaten. Urteile gegen Angestellte offenbaren die Komplizenschaft zwischen Bundesregierung und Rüstungsindustrie.

Ob sich der Wunsch von Leonel Gutiérrez und seiner Familie bewahrheitet? "Wir hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, dass es künftig keine deutschen Rüstungsexporte in Länder wie Mexiko und andere Krisenregionen mehr geben wird", sagte der Mexikaner, nachdem das Stuttgarter Landgericht im Februar zwei frühere Beschäftigte des Kleinwaffenherstellers Heckler & Koch zu Bewährungsstrafen verurteilt hatte.

Zudem muss das Schwarzwälder Unternehmen 3,7 Millionen Euro Strafe zahlen, weil es Sturmgewehre von Typ G36 in mexikanische Bundesstaaten lieferte, obwohl die deutschen Exportbehörden wegen der schlechten Menschenrechtslage keine ­Genehmigung erteilt hatten. Die Angeklagten seien an der ­Fälschung von Ausfuhrdokumenten beteiligt gewesen, um den tatsächlichen Verbleib der Produkte zu verschleiern, urteilte das Gericht. Der frühere H & K-Geschäftsführer Peter Beyerle ging straffrei aus.

Nicht mehr ansprechbar

Leonel Gutiérrez lebt im mexikanischen Bundesstaat Guerrero, in den die Waffen nie hätten gelangen dürfen. Doch aus ­einem der Schwarzwälder G36 wurde wahrscheinlich die Kugel abgefeuert, die seinen Bruder Aldo (Foto) ins Wachkoma schoss. Der Student war am Abend des 26. September 2014 mit seinen Kommilitonen in der Provinzstadt Iguala von Polizisten und Kriminellen angegriffen worden. Seit den Schüssen ist Aldo ans Bett gebunden, nicht mehr ansprechbar und bewegungsunfähig.

Sechs seiner Kommilitonen wurden in jener Septembernacht getötet, 43 Studenten verschleppt. Bis heute ist unklar, was mit den Verschwundenen passiert ist. Unbestritten aber ist: Mindestens sieben mexikanische Beamte waren mit G36 bewaffnet; 38 Gewehre fanden Ermittler am Morgen nach dem Massaker im Polizeirevier von Iguala. Ob die Kugel in Aldos Gehirn aus einer der H & K-Waffen stammt, lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen. "Aber außer Zweifel steht, dass in dieser Situation mit den G36-Gewehren geschossen wurde", sagt der Anwalt ­Santiago Aguirre.

Vor Gericht spielten die tödlichen Konsequenzen des Exports dennoch keine Rolle. Richter Frank Maurer lehnte es ab, die Angehörigen von Aldo Gutiérrez als Nebenkläger zuzulassen. Im Prozess ging es nicht um Mord und Menschenrechts­verletzungen, sondern um Mails, Telefongespräche und Dokumente.

Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht

Dabei wäre das Gericht genau der richtige Ort gewesen, um den Zusammenhang zwischen der bürokratischen Entscheidung und den blutigen Folgen der illegal gelieferten Waffen heraus­zuarbeiten. Denn wären die Behörden ihren eigenen Vorgaben gefolgt, hätten sie die Ausfuhr von rund 10.000 Sturmgewehren zwischen 2006 und 2009 schlicht nicht genehmigen dürfen. Doch das taten sie – obwohl die Exportrichtlinien die Lieferung von Waffen in Regionen, in denen damit Menschenrechte verletzt werden können, explizit nicht zulassen.

Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht hat gezeigt, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) alles dafür tat, die Ausfuhren in diesen Jahren zu ermöglichen. Nicht die Wahrung von Menschenrechten in Mexiko, sondern die Interessen der Waffenbauer standen für die Beamten an erster Stelle. So sprach der damals zuständige Referatsleiter Claus W. im Zeugenstand von wirtschaftlichen Problemen bei H & K: "Um das Un­ternehmen am Leben zu halten, mussten also Exportaufträge die Lücke schließen." Für den Mitarbeiter einer Behörde, die die Rechtmäßigkeit solcher Ausfuhren im Blick haben sollte, ein entlarvendes Selbstverständnis.

Claus W. wusste genau, dass niemand prüfen würde, ob die G36-Gewehre in einer der vier "verbotenen Regionen" landen würde. "Sobald der Export stattgefunden hat, ist nichts mehr mit Sicherstellen", sagte er. Und: "Fort ist fort."

Der freigesprochene ehemalige H & K-Geschäftsführer Peter Beyerle bestätigte während des Verfahrens, dass der Tipp, die vier Konfliktbundesstaaten gar nicht erst in den Endverbleibs­erklärungen aufzuführen, aus der Behörde gekommen sei. "Wir würden vorschlagen, nehmen Sie das raus, dann geht es komplikationslos weiter", habe man ihn seitens des Ministeriums wissen lassen.

Tatsächlich landeten von 2006 bis 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko. Alles deute darauf hin, dass es zwischen H & K und BMWi-Beamten einen modus operandi gab, um die umstrittenen Exporte zu ermöglichen, sagt Rechtsanwalt Holger Rothbauer, der die Waffenbauer im Namen des Friedensaktivisten Jürgen Grässlin 2010 angezeigt hatte.

Zwei Jahre später dann reichte er auch gegen das Ministerium Klage ein – allerdings ohne Erfolg: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Dabei hätten die Ermittlungen helfen können, jenes System offenzulegen, das solche Exporte erst ermöglicht. Ein System, dass den Export deutscher Panzer, Maschinengewehre oder Mörser in Länder zulässt, in denen nachweislich Menschenrechte verletzt werden: sei es in die Türkei, nach Saudi-Arabien, Ägypten – oder eben Mexiko.

Doch das Stuttgarter Gericht beschränkte sich darauf, das Fehlverhalten einzelner H & K-Mitarbeiter zu sanktionieren. Eine Sachbearbeiterin erhielt eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten, ein Vertriebsleiter eine von 22 – beide auf Bewährung.

Geschäftsführer Beyerle ging wie zwei weitere Angeklagte straffrei aus. Fragen wirft darüber hinaus die Haltung des Gerichts gegenüber den Endverbleibserklärungen auf: So urteilte Richter Frank Maurer lapidar, diese Dokumente seien nicht Bestandteil von Genehmigungsverfahren. Eine Einschätzung, die, sollte sie sich juristisch durchsetzen, das gesamte Rüstungskontrollverfahren ad absurdum führte. Schließlich galten die Papiere bislang als Garantie dafür, dass die tödlichen Waren nicht dorthin gelangen, wohin sie nicht gelangen dürfen.

Verstöße klar sanktionieren

Um das künftig wirklich zu verhindern, wäre ein restriktives Rüstungskontrollgesetz nötig, das Verstöße klar sanktioniert. Denn das Mexiko-Geschäft von Heckler & Koch ist kein Einzel-, sondern der Regelfall – zumindest was den Endverbleib von Kleinwaffen anbelangt. Kontrollieren kann ihn keiner, sodass korrupte Polizisten in Mexiko ebenso das G36 verwenden wie Mitglieder krimineller Banden.

Ein Erfolg ist das Stuttgarter Urteil dennoch. Denn Friedensaktivisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und kritische Journalisten haben genügend gesellschaftlichen Druck aufgebaut, um Heckler & Koch vor Gericht zu bringen. Erstmals wurde ein deutsches Unternehmen wegen illegaler Waffenexporte verurteilt. Zudem machte das Verfahren einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, in welch repressivem Umfeld die Firma Mitver­antwortung trägt für schwere Verletzungen, Morde und gewaltsames Verschwindenlassen von Menschen. Ob das Urteil Bestand hat, wird sich zeigen – Ende Februar legten sowohl die ­beiden verurteilten Mitarbeiter als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Damit sich der Wunsch von Leonel Gutiérrez erfüllt, deutschen Rüstungsexporten in Länder wie Mexiko dauerhaft einen Riegel vorzuschieben, sind noch weitere Schritte notwendig. Den Weg dorthin hat dieses Verfahren aufgezeigt, wie der Kläger Jürgen Grässlin sagt: "Illegaler Waffenhandel wird von uns aufgedeckt und von Gerichten sanktioniert."

Das Foto zeigt den Mexikaner Aldo Gónzalez, bevor er von Polizisten und Kriminellen mit deutschen Waffen angegriffen wurde.