Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt nun, dass alle personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen erhält - egal ob von Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern - bestmöglich geschützt werden. Es geht schließlich, so das Motiv der neuen Verordnung, niemanden außer dem Personalverantwortlichen etwas an, wo der Bewerber Praktika absolviert hat, welche Hobbies er hat oder in welchem Verein er Mitglied ist. Durch die DSGVO werden einige bislang übliche Verfahren im Bewerbermanagement rechtswidrig. Auf folgende Dinge sollten Unternehmen achten: