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Verena von Ondarza

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TV-Beitrag

Umstrittene Rentenpläne der Bundesregierung | Plusminus

SENDETERMIN Mi, 20.11.19 | 21:45 Uhr | Das Erste

Inhalt in Kürze: - Menschen im Rentenalter sind unterdurchschnittlich oft von Armut betroffen. - Die Anforderung von 35 Jahren Lebensarbeitszeit benachteiligt vor allem Menschen mit hohem Armutsrisiko. - Demografische Probleme der Rentenversicherung werden verschärft.

Um diesen Punkt wurde in der Großen Koalition am heftigsten gerungen: Wie soll künftig geprüft werden, wer die neue Grundrente braucht? Der Kompromiss: Rentenkasse und Finanzämter sollen zusammenarbeiten. Wer laut Einkommenssteuererklärung, die auch Mieteinnahmen und andere Kapitalerträge berücksichtigt, als Alleinstehender weniger als 1250 Euro zur Verfügung hat, hat ein Recht auf eine Aufstockung durch die Rentenkasse. Einkünfte von Verwandten oder unverheirateten Lebenspartnern spielen keine Rolle. Relevant ist hingegen die Lebensarbeitszeit. Die Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.

Bedürftigkeitsprüfung wird abgeschwächt

Diese abgeschwächte Form der Bedürftigkeitsprüfung bezeichnen viele Ökonomen als Grundmakel der Grundrente. Denn sie lässt Faktoren wie Vermögen und Barvermögen auf dem Girokonto außer Acht. Dabei stehen Menschen im Rentenalter mit durchschnittlich rund 220.000 Euro Vermögen meist besser da als Arbeiter und Angestellte - und auch auf den Girokonto liegt im Schnitt mehr Geld.

Kein Mittel gegen Altersarmut

Menschen im Rentenalter sind auch deshalb heute unterdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Nach einer Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft liegt der Anteil der Empfänger von Grundsicherung in Deutschland bei rund neun Prozent. Bei Menschen im Rentenalter liegt dieser nur bei rund drei Prozent. Von Altersarmut betroffen sind hingegen oft die Menschen, denen es aufgrund von biografischen Brüchen nicht möglich ist, 35 Jahre bis zum Rentenalter zu arbeiten. Dazu zählen etwa eine Krankheit, Behinderung oder längere Erziehungszeiten bei Alleinerziehenden. Ausgerechnet sie werden aber vom aktuellen Konzept der Grundrente benachteiligt.

Rentenkasse als Mittel der Sozialpolitik

Hinzu kommt: Mit der Grundrente dient die Rentenkasse einmal mehr als Mittel der Sozialpolitik. Dabei basiert das Konstrukt der Rentenversicherung auf der Idee, dass die Höhe der Rente sich an den Einzahlungen im Erwerbsleben orientiert. Jede Leistung, die diesem Versicherungsgedanken widerspricht, muss über Steuermittel finanziert werden. Schon heute liegt der Bundeszuschuss bei rund 100 Millionen Euro - Tendenz steigend. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, dass die Rentenversicherung von immer weniger Beitragszahlern für immer mehr Rentner bezahlt werden muss, ungelöst.

Autorin: Verena von Ondarza Kamera: Melvin Buske, Wilhelm van de Loo Schnitt: Peter Mirecki

Stand: 20.11.2019 22:39 Uhr

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Erstellt am 13.01.2020
Bearbeitet am 13.01.2020

Quelle
https://www.daserste.de/information...

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