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Der Integrationsbegriff im Bundes- und Landesrecht: Eine Analyse

Förderung und Forderung der Integration von Migrantinnen und Migranten. So lautet das Ziel des Bayerischen Integrationsgesetzes (2016). Tatsächlich handle es sich um eine Strategie für die Anpassung von Migrant*innen an eine vermeintliche „Leitkultur", erklärt Asya Markova. Demgegenüber stehen laut Ann-Christin Damm die Integrationsgesetze von Berlin (2010), Nordrhein-Westfalen (2012) und Baden-Württemberg (2015), die insbesondere die Rahmenbedingungen, in denen Integrationspolitik stattfindet, regeln und sich gleichzeitig gegen einen Integrationsbegriff stellen, der eigentlich Assimilation meint. In den Bundesgesetzen wird Integration wiederum als eine „einseitige sanktionsbewährte Verpflichtung" von Migrant*innen verstanden, wie Armaghan Naghipour analysierte. Drei Teilnehmerinnen des Diskurses „Wege der Integration" warfen einen Blick auf die Verwendung des Integrationsbegriffes im Bundes- und Landesrecht. 
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