Viele Frauen mittleren Alters haben ein Problem, das Männer nur in Ausnahmefällen betrifft. Sie haben den Großteil der Erziehungsarbeit gestemmt und nebenher als Teilzeit-Kleinunternehmerinnen gearbeitet, weil sie nicht zu familienunfreundlichsten Zeiten fest angestellt sein wollten – und laufen nun in die 395-Euro-Falle. Das ist ein in der deutschen Sozialgesetzgebung verankerter Mechanismus, der viele Freiberuflerinnen und Gewerbetreibende davon abhält, ihre Erwerbsarbeit schrittweise wieder hochzufahren und die Balance peu à peu wieder vom Schwerpunkt Familie in Richtung Beruf zu verschieben.
Laut Paragraf 10 Sozialgesetzbuch V genießen Familienmitglieder von gesetzlich Versicherten die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse des Hauptverdieners, solange sie nicht zu viel verdienen. Doch „zu viel“ kann sehr wenig sein. So muss eine Mini-Unternehmerin, deren monatlicher Gewinn die Schwelle von 395 Euro auch nur geringstfügig überschreitet, sofort den gleichen Krankenkassenbeitrag berappen, als erwirtschaftete sie schon 2074 Euro – nämlich rund 309 Euro. Mitsamt dem Mindestsatz für die Pflegeversicherung und der optionalen Krankentagegeld-Versicherung gehen jeden Monat mehr als 360 Euro ab.
Barmer, AOK und Co. konfiszieren also bis zu 92 Prozent vom Verdienten. Das ist mehr als das Zehnfache des Arbeitnehmeranteils, der Angestellten von ihrem Bruttogehalt abgezogen wird. Dadurch entgehen den Kassen Einnahmen, da Mütter, die eigentlich gern mehr arbeiten würden, lieber gratis familienversichert bleiben. Um aber als „freiwillig gesetzlich Versicherte“ nicht weniger Geld im Portemonnaie zu haben als bisher, müssten sie fast doppelt so viel arbeiten. Erst ab 750 Euro Gewinn schaffen sie den Break-even.
Dass bei Selbstständigen ohne Ansehen von Person, Beruf und Wochenarbeitszeit davon ausgegangen wird, dass sie pro Jahr mehr als 24 885 Euro erwirtschaften, ist Ergebnis einer Gesetzgebung, die das Angestelltendasein zur Norm erhebt und das Solidarprinzip sehr inkonsequent anwendet.
Eigentlich kassiert die Sozialversicherung gemäß der Leistungsfähigkeit, doch zwei männlich dominierte Personengruppen kommen besser weg: Fach- und Führungskräfte, deren Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Sowie Hauptverdiener, deren Angehörige nur „geringfügig“ dazuverdienen. Beide Angestelltentypen sind – oft in Personalunion – die Profiteure des Krankenkassensystems, das von Singles mit einem Jahresgehalt von 49 500 Euro getragen wird. Der unverheiratete Alleinverdiener zahlt den Maximalbeitrag und kann niemanden an seinen Ansprüchen teilhaben lassen.
Von einem solchen Einkommen können die meisten der 2,5 Millionen Solo-Selbstständigen aber nur träumen. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) verdiente jede(r) zweite von ihnen 2011 brutto weniger als 12,70 Euro pro Stunde, netto sogar unter 8,33 Euro. Selbst den einkommenstärksten 25 Prozent unter ihnen bleiben im Mittel nur 12,12 Euro netto, während die vergleichbare Arbeitnehmergruppe 12,18 Euro nach Hause trägt.
Die Zeiten, in denen man als Unternehmer generell besser verdiente, sind vorbei. Laut DIW ist der Anteil der Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen unter Solo-Selbstständigen sogar deutlich höher als unter Arbeitnehmern. Demnach ist jeder dritte Unternehmer, aber nur jeder vierte abhängig Beschäftigte Kleinverdiener. Besonders stark hat sich demnach die Zahl der selbstständigen Frauen erhöht.
Für den Gesetzgeber ist die Kleinstunternehmerin, die gern zur Kleinunternehmerin aufstiege, eine Normabweichung, mit der sich der Apparat schwertut. Wie fremd ihre Situation den politischen Akteuren ist, zeigt sich sehr schön, wenn man bei den Bundestagsfraktionen nachfragt. Selbst Mitarbeiter von Abgeordneten, die sich auf Arbeit, Soziales und Familie spezialisiert haben, können spontan nicht sagen, was ihre Chefin oder die Fraktion zu diesem Thema denkt. Sie hören interessiert zu und verweisen auf Kollegen aus der Gesundheitspolitik, die ebenfalls herumdrucksen.
In der Exekutive ist es nicht besser. Das Arbeitsministerium erklärt sich nicht für zuständig; Krankenkassen fielen – obwohl es um die Beschäftigung von Frauen geht – in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Dort heißt es: „Für bestimmte Gruppen gelten reduzierte Beiträge. Damit erkennt der Gesetzgeber das besondere Schutzbedürfnis dieser Gruppen an.“
Schuften für die Krankenkasse
Dieses Schutzbedürfnis erfüllt die Sonderregel kaum. Frauen, deren Männer selbst ein sehr niedriges Einkommen haben und dies der Kasse belegen, kommen zwar mit dem halben Satz davon. Wollen Frauen von durchschnittlich bis gut verdienenden Ehemännern ihre Nebentätigkeit zu einer eigenständigen beruflichen Existenz ausbauen, um nicht mehr vom Partner abhängig zu sein, arbeiten sie aber bis auf Weiteres nicht für sich, sondern nur für die Krankenkasse.
Wenn sie auch nur ein wenig Geld für eine eigene Alterssicherung erarbeiten möchten, müssen sie ihre Arbeitszeit weit mehr als verdoppeln. Ob das klappt, hängt nicht nur von der Nachfrage nach den Leistungen der Teilzeit-Unternehmerin ab und von den erzielbaren Preisen, sondern auch von ihrem Zeitbudget. Kinder werden ja nicht von jetzt auf gleich flügge.
Um zu erkennen, wie realitätsfremd die Prämisse ist, eine Selbstständige werde schon die notwendigen 25 000 Euro im Jahr schaffen, genügt ein Taschenrechner. Bei dem vom DIW ermittelten Medianwert von 12,70 Euro müsste die Frau im Jahr etwa 1960 Stunden dafür arbeiten. Nach aktuellen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung entspricht dies einem Vollzeitjob plus 20 Prozent Überstunden: Deutsche Vollzeitbeschäftigte arbeiten im Schnitt 1640 Stunden.
Laut der DIW-Studie versuchen viele Teilzeit-Unternehmerinnen, wieder einen Angestelltenjob zu finden. Die anderen tun alles, um ihren Gewinn unter die 395-Euro-Schwelle zu drücken. Sie tätigen unnötige Betriebsausgaben, engagieren Aushilfen, die ihrerseits keine Beiträge in den Solidartopf einzahlen, oder stellen im Oktober für den Rest des Jahres die Arbeit ein. So bleiben gut ausgebildete Freiberuflerinnen notgedrungen unter ihren Möglichkeiten. Die Kosten des Gesundheitssystems werden unfair verteilt. Die Mütter tragen weniger als möglich zur Wirtschaftsleistung der Volkswirtschaft bei und zahlen weniger Einkommensteuer.
Dabei gäbe es eine einfache Lösung. Selbstständige mit einem Einkommen unterhalb einer fairen Bemessungsgrenze könnten wie Arbeitnehmer proportional zum Einkommen belastet werden. Die genaue Beitragshöhe würde ermittelt und korrigiert, wenn der Steuerbescheid vorliegt. Selbstständige in Kreativberufen, die Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) sind, werden seit Jahrzehnten nach dem fürs nächste Jahr geschätzten Gewinn veranlagt; sie dürfen ihn sogar selbst melden.
Für die Große Koalition ist das alles derzeit kein Thema – wenngleich es Sozialdemokraten gibt, die darauf verweisen, ihr großes Modell der Bürgerversicherung, das leider an der Union gescheitert sei, hätte auch dieses Problem gelöst. Dass deshalb aber gar nichts geschieht, obwohl es mit gutem Willen pragmatische Möglichkeiten gäbe: Das geht nicht!
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