
Claudia Jaworski und ihr Strafverteidiger in der Pause vor der Urteilsverkündung. Foto: Timo Stukenberg
Wer drogenabhängig ins Gefängnis kommt, dem drohen die Strapazen eines kalten Entzugs oder die Gefahren des Schwarzmarkts. Die Ausgabe von Ersatzstoffen wird empfohlen, von den Gefängnissen aber oft verweigert. Ein Anwalt hält das für Folter.