Tim Vogel

Journalist, Mediziner, Biochemiker, Hamburg

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Koalitionsvertrag: Medizinische Zukunft verunstaltet? - DocCheck News

Mindestlohn kommt irgendwie. Die Maut auch. Und das Betreuungsgeld bleibt bestehen. Soviel ist bekannt zum jüngst veröffentlichten Vertrag der Großen Koalition. Doch was hält das 185-seitige Dokument für Medizinstudenten bereit? Und viel wichtiger: Was nicht?

27.11.13, Berlin - Merkel, Seehofer und Gabriel unterschreiben den Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten". Eigentlich ein Motto, welches alle Bundespolitiker gemeinsam haben müssten. Aber in den Medien wird der Vertrag bereits in vielen Punkten kritisiert. Auch die medizinischen Verbände und Kammern können ebenfalls zumeist nur wenig Begeisterung für die Pläne der neuen Bundesregierung aufbringen.

BÄK-Präsident Montgomery fasst in einem ersten Statement zusammen: „Positive Ansätze, aber kein großer Wurf." Der medizinische Fakultätentag (MFT) begrüßt es, dass nun immerhin die Unterfinanzierung der Hochschulmedizin auf der politischen Agenda stehe.

Elementares ausgeklammert?

Besonders harte Kritik kommt von den hochschulpolitischen Verbänden und Hochschulgruppen der Parteien: „Einige Versprechungen, wenig klare Bekenntnisse, keine konkreten Maßnahmen und das vollständige Ausklammern von elementaren Punkten. Diese Koalition sendet jetzt schon fatale Signale für die deutsche Wissenschafts- und Bildungspolitik", meint die Bundesvorsitzende der liberalen Hochschulgruppen Josephine Dietzsch. Der Sprecher des Bundesverbandes der grünen Hochschulgruppen (Campusgrün), Philipp Bläß, spricht von einem Zeugnis für das „[hochschul-]politische Unvermögen von Schwarz-Rot".

Weniger drastisch, aber genauso resigniert, drücken sich die JuSo-Hochschulgruppen aus und gestehen ein: „Das war wohl nichts." Die Junge Union hingegen begrüßt die Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, erläutert aber nicht gesondert die Hochschulpolitik. Auch der freie Zusammenschluss der StudentInnenschaften e.V. (FZS) zeigt sich ähnlich enttäuscht vom Koalitionsvertrag. Er wirft den Unionsparteien und der SPD vor, große Probleme des Wissenschaftssystems zu ignorieren.

Was ist drin?

Doch nun in medias res. Beleuchtet man die Abmachungen zwischen Union und SPD aus Sicht der Medizinstudierenden, sind folgende Maßnahmen und Absichten von besonderer Relevanz.

1) Mehr Allgemeinmedizin - Medizin meistern mit Masterplan?

Der Mangel an Allgemeinmedizinern ist bekannt. Die neue Regierung möchte diesem durch diverse Maßnahmen entgegenwirken. Eine davon ist eine Konferenz der Wissenschafts- und Gesundheitsminister von Bund und Ländern zum Thema „ Masterplan Medizinstudium 2020 " (S. 82 im Koalitionsvertrag). Auf der Konferenz soll eventuell ein neues Curriculum für die medizinische Ausbildung in Deutschland erarbeitet werden. In diesem soll die Allgemeinmedizin einen stärkeren Umfang einnehmen als bisher. Da das Studium allerdings bereits jetzt einen hohen Zeit- und Lernaufwand mit sich bringt, werden wohl andere Fächer in Zukunft weniger beachtet. Gleichzeitig bietet die Konferenz aber auch eine große Chance, das bestehende Curriculum zu verbessern.

Mensch Approbation, sei doch mal ein bisschen flexibel

Im Zusammenhang mit der Stärkung der Niederlassungen ist auch eine „ Flexibilisierung der Rahmenbedingungen der Zulassung von Ärzten" geplant (S. 75). Was genau an den Rahmenbedingungen flexibler gestaltet werden soll, wird nicht konkretisiert. Vorstellen könnte man sich aber eine Landarztquote: Studierende, die sich für eine Weiterbildung als Allgemeinmediziner im ländlichen Raum verpflichten, bekommen erleichtert einen Platz im Medizinstudium. Die Landarztquote war im Wahlprogramm der CDU/CSU und wurde bereits im Vorfeld der Verhandlungen von Seiten der bvmd und des SprecherInnenrats des Marburger Bundes in einer gemeinsamen Pressemitteilung scharf kritisiert. „Die Landarztquote ist ein ungeeignetes Mittel, um den Mangel an Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen zu bekämpfen", so Jonathan Schütze, Präsident der bvmd. „Betroffene Medizinstudierende müssten somit noch vor Beginn ihres Studiums und lange vor Beginn ihrer ärztlichen Tätigkeit eine Entscheidung über ihren späteren Arbeitsort treffen (...). Dies halten wir für eine völlig unangemessene Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit der Studierenden."

Doppelt hält besser

Weiter haben die Koalitionären einer Forderung der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) entsprochen: Die Förderung für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin soll um 50 % aufgestockt werden (S.82). Auch der BÄK-Präsident Montgomery hält dies für die richtige Richtung, um junge Ärzte für das Fachgebiet zu gewinnen. Natürlich ist es positiv, die allgemeinmedizinische Weiterbildung zu stärken. Gleichzeitig laufen dabei aber andere kleine Fächer wie Augenheilkunde oder Neurologie Gefahr, in Zukunft weniger gefördert zu werden. Das könnte dazu führen, dass es uns in 20 Jahren dann zwar nicht mehr an Allgemeinmedizinern, dafür aber an Augenheilkundlern und Neurologen mangeln wird.

2) Mehr Geld? Reicht vorne und hinten nicht!

Die neue Bundesregierung möchte bei einem neuen Rekord von 2,62 Mio. Studierenden grundsätzlich mehr Geld für die Hochschulen und die Studierenden zur Verfügung stellen. Auch die Hochschulmedizin im Speziellen soll gestärkt werden. Dafür bedienen sich Merkel, Seehofer und Gabriel folgender Mittel: Die Grundfinanzierung der Länder für Bildungseinrichtungen soll um 6 Milliarden Euro erhöht werden (S.27).

Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Prof. Dr. Dieter Timmermann, begrüßte, „dass der Bund nun in die Grundfinanzierung Hochschulen einsteigen will", forderte aber gleichzeitig „Bundesfinanzierung: Dass muss auch für die Studentenwerke in Deutschland gelten." Übrigens: In ihrem Wahlprogramm hatte die SPD noch von 20 Milliarden gesprochen. Entsprechend hart kommt die Kritik von Jan Cloppenburg, Vorstandsmitglied des freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften (FZS): „Sechs Milliarden Euro, um die SPD und Unionsparteien die Länder entlasten wollen, reichen vorne und hinten nicht aus, um davon Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen ausreichend zu finanzieren."

Wacklige Leuchttürme

Auch Ben Seel, Projektkoordinator im Bundesvorstand von Campusgrün, schließt sich der Kritik an: "Dieser Koalitionsvertrag lässt darauf schließen, dass Schwarz-Rot sich bisher weder auf eine Höhe, noch auf eine Finanzierungsgrundlage geeinigt haben. Wir fordern, dass die angekündigte Erhöhung der Grundfinanzierung substanziell und bedarfsorientiert erfolgt. Denn für eine starke und freie Wissenschaftslandschaft braucht es stabile Grundlagen statt der Förderung wackeliger Leuchttürme", meint Seel bezugnehmend auf die geplante Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative (S.27).

Die Exzellenzinitiative soll besonders leistungsstarke Hochschulen stärken und so die Wissenschaftslandlandschaft in Deutschland bereichern. Der FZS hingegen warnt vor einer durch die Initiative betriebenen Spaltung des Wissenschaftssystems.

Hangeln von Etappe zu Etappe

Ebenfalls in der Kritik steht die Weiterführung des Hochschulpaktes. Zusammen mit der Exzellenzinitiative, dem Pakt für Forschung und Innovation und der außeruniversitären Forschung nimmt er etwa 3 Milliarden im Bundeshaushalt ein (S.26/S.89). Ursprünglich wurde er geschaffen, um kurzfristig den steigenden Studierendenzahlen zu begegnen. Er wird alle 5 Jahre neu verhandelt.

Christiane Weiler, Sprecherin von Campusgrün, erklärt daher, dass „das Hangeln von Etappe zu Etappe beim Hochschulpakt (...) einer gesicherten Finanzierung weichen [muss]." Auch der FZS bezeichnet den Hochschulpakt als eine schlechte Notlösung.

Geld ist Zeit

Die Universitätskliniken können demnächst auf eine bessere Finanzierung hoffen: Das DRG-System soll zwar beibehalten, die besonderen Aufgaben der Unikliniken sollen aber besser vergütet werden (S.80). Damit folgt die Koalition immerhin teilweise den Vorschlägen des Verbandes der Universitätklinika Deutschlands (VUD). „Es ist ermutigend, dass einige unserer Forderungen in den Vertrag eingeflossen sind. Allerdings ist zweifelhaft, ob eine Optimierung des DRG-Systems und der Hochschulambulanz-Vergütungen alleine schnell und im notwendigen Umfang die dringend benötigte Hilfe bringen [sic!]", sagt Professor Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des VUD. „Wir sind deshalb weiterhin der Auffassung, dass wir daneben einen Systemzuschlag für die Sonderaufgaben der Universitätsmedizin als eigenständige Finanzierungssäule brauchen. Die neue Regelung könnte zu einer leichten Entspannung der Personalsituation auf den Stationen führen. Damit bliebe eventuell mehr Zeit für medizinische Ausbildung der Studierenden während UaKs, Famulaturen oder im PJ.

Spitzenförderung vs. Breitenförderung

Die Schwarz-rote Koalition möchte außerdem das Deutschlandstipendium zur Begabtenförderung weiterführen. Zukünftig sollen 2 % aller Studierenden mit je 150 EUR von Bund und privaten Förderern unterstützt werden (S.29). Zuständig für die Einwerbung der privaten Förderer sind die Universitäten. „Das Deutschlandstipendium schüttet Geld an Leute aus, die es definitiv nicht brauchen. Da bekommen Studierende mit besonders guten Noten noch einmal zusätzlich 300 Euro im Monat als Leistungsanreiz", kritisiert Sascha Vogt, Bundesvorsitzende der Jusos in einem Interview mit dem Deutschen Studentenwerk. Äquivalent forderte auch die SPD in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Deutschlandstipendiums.

Kritisch ist das Deutschlandstipendium vor allem im Kontext mit der fehlenden Novellierung des BaFöG zu betrachten. Hier zeichnet sich ein deutliches Bekenntnis der Regierung zur Spitzenförderung (Deutschlandstipendium) zum Nachteil der Breitenförderung (BAföG) ab.

3) Mehr Offenheit: OpenAccess

Die künftige Bundesregierung möchte die Hochschulen stärker öffnen und mehr Freiräume in Lehre und Forschung ermöglichen. Daher plant sie die Einführung einer umfassende OpenAccess-Politik und die Etablierung eines lehr- und forschungsfreundlichen Urheberrechts (S.30/141).

Der Aufbau, Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen soll im Rahmen eines eigenen Programms gefördert werden. Damit folgt der Vertrag einem Positionspapier der bvmd. Die angestrebte Urheberrechtsreform ist einer der positivsten Punkte für die Studierenden. Besonders in der Medizin gibt es häufig Schwierigkeiten für Studierende und Professoren bei der Veröffentlichung von Vorlesungsfolien. Dies könnte durch die geplante Urheberrechtsreform erleichtert werden.

Weiterhin setzt sich die kommende Regierung als Ziel, die Internationalisierung von Forschung und Lehre durch den Ausbau von Austauschprogrammen voranzutreiben (S.29). Demnächst sollen jährlich 350.000 Ausländer an deutschen Unis studieren. Gleichzeitig soll jeder zweite Student studienbezogene Auslandserfahrungen machen. Diese Absicht könnte es in Zukunft für Medizinstudierende erleichtern, ein Auslandssemester zu machen.

4) Mehr Verantwortung: Gesetzliche Sicherheit schaffen

Durch die beschlossenen Maßnahmen im Koalitionsvertrag müssen Medizinstudierende zukünftig eventuell mehr Verantwortung übernehmen. Es soll ein neuer Strafbestand Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch eingeführt werden (S.77). BÄK-Präsident Montgomery begrüßte, dass im neuen Koalitionsvertrag der „langjährigen Forderung der Ärzteschaft nach einer klaren strafrechtlichen Regelung zu Korruption im Gesundheitswesen" entsprochen wurde.

Außerdem entschieden sich die Großkoalitionäre dafür, dass zukünftig delegierte ärztliche Tätigkeiten auch von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen flächendeckend übernommen und vergütet werden sollen. Damit werden in der Praxis häufig delegierte Tätigkeiten endlich auch offiziell erlaubt und vergütet. Dass damit auch eine Verschiebung der Verantwortlichkeit von Studierenden einhergeht, ist eher unwahrscheinlich.

Was fehlt?

Die neue Bundesregierung plant viele Projekte in der Hochschul- und Gesundheitspolitik fortzusetzen (Hochschulpakt, Deutschlandstipendium, Exzellenzinitiative). Zudem kommen einige neue Projekte dazu (Verbesserung der Finanzierung von Uniklinika, Stärkung der Allgemeinmedizin, Urheberrechtsreform). Doch was fehlt im neuen Koalitionsvertrag?

Doch keine Reform?

Es sah alles so gut aus: Sowohl die SPD als auch die CDU/CSU sprachen sich für eine Reformierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) aus. An Verbesserungsvorschlägen mangelte es nicht: Bereits im Juli, als die BAföG-Zahlen des Vorjahres vom Statistischen Bundesamt (671.000 Studierende erhielten BAföG, + 4,3 % gegenüber 2011) veröffentlicht wurden, forderte das Deutsche Studentenwerk (DSW), die Bedarfssätze und Freibeträge zu erhöhen.

Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) legte das DSW im September mit 10 Eckpunkten für ein modernes BAföG nach: Neben einer Streichung der Altersgrenzen soll BAföG wieder ein Vollzuschuss werden und auch die Verankerung eines automatischen Inflationsausgleiches ist enthalten.

„Wir machen die Bafög-Reform, darauf können Sie sich verlassen."

Das Ergebnis im Koalitionsvertrag ist ernüchternd. Das Wort „BAföG" findet lediglich im Zusammenhang mit der Migrationspolitik (S.38) Erwähnung. Von einer Reform wird überhaupt nicht mehr gesprochen. Der DSW-Präsident Prof. Dr. Timmermann besinnt sich auf Zweckoptimismus: „[Das Fehlen einer BAföG-Reform im Koalitionsvertrag] kann nur damit erklärt werden, dass die künftige Bundesregierung ihren zu Jahresbeginn 2014 fälligen BAföG-Bericht nutzen wird, um die von der Bundesbildungsministerin im Frühjahr angekündigte BAföG-Anpassung und Weiterentwicklung dort zu verankern."

Nun ja, vielleicht hat er Recht: Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bestätigte ihn bei Spiegel Online: „Wir machen eine Bafög-Reform, darauf können Sie sich verlassen." Diese soll „deutlich spürbar sein und die Strukturen verbessern". Dass die geplante Reform nicht im Koalitionsvertrag verankert ist, heißt für Wanka „nicht, dass (...) [sie] nicht kommt".

Förderung der medizinischen Ausbildung: Chance vertan

Sowohl MFT, VUD und KBV, die Bundesärztekammer als auch die bvmd hatten es gefordert: Eine Förderung der Medizinischen Ausbildung im Koalitionsvertrag verankern. „Die Chancen neuer Techniken oder Wissensvermittlung und veränderter Studienorganisation können wegen fehlender Mittel an den Universitäten gar nicht erst ausgeschöpft werden", meint Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des MFT. Regina Feldmann, Vorstand der KBV sagt: „Wer will, dass junge Ärztinnen und Ärzte fit für die sich permanent verändernden Anforderungen gemacht werden, der muss auch gewährleisten, dass sich das Studium den Veränderungen des Wissensstandes und des Versorgungsgeschehens anpasst"

Trotz zahlreicher Argumente wurde keine explizite Förderung der medizinischen Ausbildung im Vertrag festgehalten. Die Forderung der bvmd nach „eine[r] adäquate[n] und nachvollziehbare[n] Trennungsrechnung zwischen Lehre, Forschung und Krankenversorgung" wird wohl noch vier Jahre warten müssen.

Kooperationsverbot: Flickenschusterei bleibt (vorerst) bestehen

Im Grundgesetz ist seit der Förderalismusreform das so genannte Kooperationsverbot festgeschrieben: Der Bund darf die Schulen und Hochschulen der Länder nicht mitfinanzieren. Auch in der großen Koalition soll daran vorerst nicht gerüttelt werden. Empört darüber zeigt sich unter anderem Christiane Weiler von Campusgrün: „Anstatt dass der Bund hier Verantwortung übernimmt und das Kooperationsverbot aufgelöst wird, bleibt die künftige Bundesregierung bei Flickschusterei."

Auch der MFT und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) befürworteten eine Abschaffung: „Das Kooperationsverbot muss fallen, die Parteien in der Großen Koalition haben es in der Hand", so der Präsident der HRK Prof. Dr. Horst Hippler.

Auch die SPD setzte sich im Wahlkampf für die Abschaffung ein. Selbst die Bundesministerin Wanka (CDU) äußerte sich dazu so: „Wenn wir dort [an den Hochschulen] langfristig investieren wollen, müssen wir (...) [das Grundgesetz ändern]. Nur das ergibt Sinn. Wo es ein gemeinsames Interesse von Bund und Ländern gibt, könnten wir dann an Hochschulen dauerhaft fördern." Ähnlich wie beim BAföG scheinen sich auch eigentlich alle einig. Dennoch bleibt vorerst: Im Koalitionsvertrag steht nichts von einer Abschaffung des Verbotes.

Weiterhin unangetastet

Ende Oktober forderte das Kuratorium des Deutschen Studentenwerkes noch „die soziale Infrastruktur des Studiums, insbesondere der Wohnsituation Studierender, durch die Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums nachhaltig zu verbessern." Auch die SPD vertrat die Meinung: „Die soziale Infrastruktur soll hinsichtlich von Beratungsangeboten, Mensen und stud. Wohnraum bedarfsgerecht ausgebaut werden" (S. 47 im Wahlprogramm). Nun findet nur noch die Förderung des studentischen Wohnungsbaues im Koalitionsvertrag Platz. Die defizitäre Situation vieler Studentenwerke im Mensen- und Beratungsbereich bleibt scheinbar weiterhin unangetastet.

Fazit: Besser als sein Ruf?

Der neue Koalitionsvertrag ist vielleicht besser als sein Ruf. Auch für Medizinstudierende. Immerhin wurde auf einige Forderungen der Interessenvertretungen (Stärkung der Allgemeinmedizin, Verbesserung der DRG-Kalkulation für Uniklinika, Reform des Urheberrechtes) eingegangen. Diese geplanten Veränderungen könnten zur Verbesserung der ärztlichen Ausbildung führen und dazu beitragen, dass Studierenden demnächst mehr Zeit im Krankenhaus und mehr Lehrmaterialien in den Vorlesungen zur Verfügung stehen.

Es ist auch positiv hervorzuheben, dass von den 23 Milliarden Mehrausgaben, die die neue Bundesregierung für die nächsten vier Jahre plant, immerhin neun Milliarden Euro in Bildung und Forschung fließen. Dennoch ist das nur ein kleiner Schritt zur Besserung. Lediglich eine Aufhebung des Kooperationsverbotes und eine solide Hochschulfinanzierung des Bundes wird langfristig dazu führen, dass der Wissensschaftsstandort Deutschland seinen Ruf und seine Leistungsfähigkeit behält.

Besonders bitter für die Lebenswirklichkeit vieler Studierender ist allerdings die bisher ausgebliebene BAföG-Reform. Hier hätte sehr direkt eine Entlastung der jungen Akademiker erfolgen können. Vielleicht hält Frau Wanka doch Wort und die Reform kommt. Oder 474.820 Genossen drehen die Sache nochmal einmal vollkommen um. Zurzeit sieht es allerdings nicht danach aus.

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