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Strom- und Gaspreisbremse gilt: Das sollten Sie beachten

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Abschläge für Strom und Gas nachzurechnen und sich bei Bedarf direkt an die Versorger zu wenden. Bildrechte: BR/Julia Müller

Seit 1. März gelten die Preisbremsen für Strom und Gas. Doch noch nicht alle Kunden haben Post von ihrem Versorger bekommen. Woran liegt das? Was können Verbraucher tun? Und greifen die Energiepreisbremsen bei den gerade niedrigen Preisen überhaupt?


Eigentlich hätten Energieversorger ihre Kunden bis zum 1. März anschreiben müssen: Seit dem neuen Monat gelten die Energiepreisbremsen für Strom und Gas. Viele Menschen wissen jedoch noch immer nicht, wie stark ihre Ausgaben dadurch sinken.


Wann und wie Verbraucher informiert werden, warum sie das Schreiben vom Vermieter oder Versorger genau prüfen sollten und ob sich die Preisbremsen angesichts der gefallenen Energiepreise überhaupt noch lohnen - die wichtigsten Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse im Überblick.


Wie hoch sind die Energiepreisbremsen?

Die Strompreisbremse deckelt die Kosten für Strom auf 40 Cent je Kilowattstunde. Sie gilt allerdings nur für einen Stromverbrauch bis 80 Prozent des Stromverbrauchs aus dem Vorjahr. Für jede Kilowattstunde, die Kunden darüber...

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