Sven-Oliver Schibat

Online-Redakteur / Konzertfotograf, Langgöns

1 Abo und 0 Abonnenten
Artikel

Facebook-AGB widersprechen - geht das?

Mit einem Posting geplanten AGB bei Facebook zu widersprechen - das versuchen Nutzer des Netzwerks mindestens einmal im Jahr. Aber geht das überhaupt?
 

Es ist ein Dauerbrenner bei Facebook: Alle Jahre wieder macht das Gerücht die Runde, Facebook wolle seine AGB ändern und man könne dies für sein Profil ablehnen, indem man einen entsprechenden Text postet oder teilt. Das Problem daran ist: Es bringt nichts!
 

Keine Änderungen geplant

"Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc. nur bei mir liegen." - so lautet der Inhalt des aktuellen Protest-Postings. Mal ganz abgesehen davon, dass aktuell keine Änderungen an den AGB von Facebook anstehen, hat so ein Widerruf in Posting-Form überhaupt keine Gültigkeit. Das fängt schon damit an, dass die in den aktuellen Protest-Postings angesprochenen Artikel des Strafgesetzbuchs überhaupt nicht existieren. 

Das Strafgesetzbuch enthält keine Artikel, sondern Paragraphen, und selbst wenn die im Widerruf erwähnten Artikelnummern zu Paragraphen gehören würden, hätten sie nichts mit der Nutzung von Facebook zu tun. Darin geht es nämlich um die "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten" und den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".
 

Es gibt nur einen Weg, den AGB zu widersprechen

Und davon mal abgesehen gibt es rechtlich überhaupt keine Möglichkeit, den Facebook-AGB zu widersprechen und gleichzeitig das Netzwerk zu nutzen. Wer mit den AGB von Facebook nicht einverstanden ist, dem bleibt nur eine Möglichkeit: Den Facebook-Account kündigen.
Zum Original