Im Mai habe ich hier einen Beitrag veröffentlicht, in dem ich davon schrieb, wie ich sexuell belästigt wurde und den Täter anzeigte. Diese Anzeige fühlte sich wie eine Befreiung an, weil ich mich das erste Mal in meinem Leben gewehrt habe - und wie viele Frauen in Deutschland wurde ich schon oft belästigt. Nachdem ich den Text veröffentlicht hatte, bekam ich viele E-Mails von ihnen. Das Verfahren gegen den Täter wurde nach einem Jahr eingestellt; eine sexuelle Absicht sei ihm nicht nachzuweisen, so lautete die Begründung. Ich war froh, mich gewehrt zu haben und konnte das akzeptieren. Aber ich fragte mich: Hätte ich mehr tun können? Nachdem der Artikel erschienen war, schrieb mir auch KR-Mitglied Matthias Klein. Er ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf Fälle von sexueller Belästigung und Missbrauch. Er verteidigt Opfer wie Täter:innen. In der Hoffnung, besser verstehen zu können, warum mein Fall eingestellt worden ist und wie unser Justizsystem funktioniert, besuche ich ihn in Karlsruhe. Als ich am frühen Morgen in Berlin in den Zug steige, merke ich, dass ich vor allem eines wissen muss, um abschließen zu können: Habe ich wirklich alles getan, um Recht zu bekommen?
Matthias, du hast meinen Text über sexuelle Belästigung gelesen und dich bei mir gemeldet. Warum? Ich finde es wichtig, dass auch darüber berichtet wird, aus welchen Gründen ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. Die deutsche Rechtsprechung hat einige Ungereimtheiten. Es gibt viele Strafprozesse, die im Fehlurteil münden, weil sich viele Polizeibeamte nicht die Mühe machen, Dinge aufzuklären.
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