Pflegebedürftige haben nach dem Gesetz bereits einen Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen. Ein Zertifizierungsverfahren gibt es aber noch nicht.
Steffen Ermisch
Wirtschaftsjournalist, Köln
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Pflegebedürftige haben nach dem Gesetz bereits einen Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen. Ein Zertifizierungsverfahren gibt es aber noch nicht.