Der Tankstopp an der Autobahn soll bald auch mit dem Elektroauto zur Selbstverständlichkeit werden. Bis Ende 2017 will der Raststättenbetreiber Tank & Rast an knapp 400 Standorten Schnellladesäulen aufstellen. Nur noch 20 Minuten brauchen sie, um den Akku eines gängigen E-Autos vollzupumpen. Anfangs soll der Energieschub per Ladekabel sogar kostenlos sein.
Tank & Rast selbst nimmt viel Geld in die Hand: „Wir rechnen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von circa 25 Millionen Euro für Tank & Rast", sagt Prokurist Andreas Rehm. Als die erste Säule im September an der A9 in Betrieb genommen wurde, kam auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Der Bund bezuschusst die Errichtung der Säulen und die nötige technische Infrastruktur. Das Kalkül der Regierung: Wenn die Bürger im Schnitt alle 30 Kilometer an Autobahnen Strom tanken können, lassen sie Vorbehalte gegenüber E-Mobilität fallen.
Eine Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zeigt: Neben unzureichenden Reichweiten wird bisher vor allem bemängelt, dass Laden unterwegs zu lange dauert. Vier von zehn Befragten befürchten, dass Lademöglichkeiten während der Fahrt oder am Zielort ganz fehlen. Tatsächlich ist die Infrastruktur aber gar nicht so schlecht. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zählte im April Lademöglichkeiten in immerhin 839 Städten und Gemeinden. Die Zahl der Ladepunkte ist seit Mitte 2014 um 800 auf 5.500 gestiegen.
„Es gibt noch Gebiete, die nicht ausreichend versorgt sind", sagt Norbert Verweyen, Geschäftsführer von RWE Effizienz - das Unternehmen betreibt hierzulande mehr als 1800 öffentliche Ladepunkte. „Für viele Regionen haben wir als Energieversorger das Henne-Ei-Problem aufgebrochen, indem wir in Vorleistung gegangen sind." Nun gehe es darum, den Zugang zu den Säulen zu vereinfachen.
Das Problem bisher: E-Autofahrer schließen meist einen Fahrstromvertrag mit einem regionalen Versorger ab und bekommen nur für dessen Säulen eine Kundenkarte mit Funkchip. Bei anderen Anbietern funktioniert sie nur, wenn die Betreiber untereinander Kooperationen vereinbart haben.
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