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Rassismus muss strafbar sein

Sawsan Chebli und Kevin Kühnert bei einer Demonstration und Thüringen.

Wenn Tim K.s rassistische Hetze gegen Sawsan Chebli Meinungsfreiheit ist, brauchen wir andere Gesetze. Der Rechtsstaat versagt gegen Rechtsextremismus, und es beginnt auch schon bei rechtsextremer Sprache. Ein Kommentar.

Der Freispruch für den YouTuber Tim K. ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Die rechtsextremen Bezeichnungen „Quotenmigrantin der SPD" und „islamische Sprechpuppe" gegen die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli sind laut Richter von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Kernfrage sei die „Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung", erklärte er. Zwar könne die Äußerung „Quotenmigrantin der SPD" als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber „unproblematisch zulässig". Die Bezeichnung „islamische Sprechpuppe" sei „haarscharf auf der Grenze des Zulässigen".

Rassistische Haltung darf nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein

Nichts daran ist noch „an der Grenze". Tim K. inszeniert eindeutig Cheblis Migrationshintergrund als Abwertung und äußert sich damit rassistisch. Daran gibt es keinen Zweifel. Und es kann nicht sein, dass eine rassistische Haltung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Hier tut sich eine Lücke im Rechtssystem auf, denn die Begründung des Richters ist für den Tatbestand Beleidigung sogar nachvollziehbar, jedoch greift das in diesem Fall inhaltlich viel zu kurz.

Rassistisch motivierte Aussagen müssen strafbar werden. Volksverhetzung greift hier nämlich nicht. Wenn rassistische Aussagen von der Meinungsfreiheit geschützt sind, brauchen wir andere Gesetze. Es ist ein fatales Signal, wenn man juristisch legitimiert rassistisch hetzen darf. Der Rechtsstaat versagt gegen Rechtsextremismus, und es beginnt schon bei rechtsextremer Sprache. Kein Millimeter nach rechts muss dabei der Ausgangspunkt sein. Denn je mehr man hier Raum lässt, desto weiter sickert die rassistische Haltung in die Gesellschaft.

Wo wir schon sind, sieht man an der Reaktion der Anhänger*innen Tim K.s. Sie versuchten, sich mit Gewalt Zutritt zum Gerichtssaal zu verschaffen, um ihren vermeintlichen Helden zu unterstützen, konnten allerdings vom Wachpersonal im Foyer gestoppt werden. Anschließend grölten sie die deutsche Nationalhymne, da sie den Freispruch Tim K.s als Sieg für Deutschland und ihre nationalistischen Gesinnung bewerten.

Menschen können in Deutschland offen ihren Rassismus leben. Sie sagen „N****", „Deutschland den Deutschen", sehen in jedem Menschen mit dunkler Hautfarbe eine Bedrohung, setzen Muslime mit Verbrechern gleich. Und sie müssen keine Angst haben, dass sie dafür Konsequenzen erfahren werden. Das muss ein Ende haben.

Der Rechtsstaat muss Grenzen setzen. Rassismus muss strafbar sein.

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