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Zu jung für die Mauertoten

Wer an den Jugendschutz denkt, dem fallen vielleicht Horrorfilme, Pornographie oder Alkopops ein. Demonstrationen und Kundgebungen sind in der Regel kein Fall für das Jugendschutzgesetz. Anders sieht es bei einem aktuellen Fall aus Köln aus. Walter Herrmann, der Organisator der anti­israelischen Dauerdemonstration "Kölner Klagemauer", wurde verurteilt, weil seine Veranstaltung nach Ansicht des Gerichts die Jugend gefährdet.

Köln besitzt mittlerweile seit 24 Jahren eine eigene "Klagemauer". Sie besteht aus von den Initiatoren angefertigten Bildern und Texten sowie unzähligen Zetteln, auf denen Besucher ihre Meinung kundtun. Gern gesehen sind ein strammer Hass auf Israel und auch ein Hauch Geschichtsrevisionismus. Solche Zettel hängen Herrmann und seine Mitstreiter mit Vorliebe auf. Seit 2004 kennt die Mahnwache nur noch das Thema Palästina und Israel. 20 Quadratmeter auf der Domplatte werden dafür beinahe täglich genutzt.

1991, im Zuge der Proteste gegen den zweiten Golfkrieg, wurde die "Klagemauer" erstmals aufgebaut. In den neunziger Jahren zeigte sich die Dauerdemonstration inhaltlich vielseitiger, die Kriege im ehemaligen Jugoslawien waren ebenso Thema wie Ungerechtigkeit im Allgemeinen. Das Engagement Herrmanns und seiner Mitstreiter wurde 1998 mit dem Aachener Friedenspreis belohnt. Der Preis soll eine Alternative zum bürgerlichen Karlspreis sein, auch der israelische Friedensaktivist Uri Avnery wurde mit ihm gewürdigt. Zahlreiche Prominente unterstützten damals die "Klagemauer", unter ihnen der russische Schriftsteller Lew Kopelew, der Dalai Lama und der Befreiungstheologe Ernesto Cardenal. In den späten neunziger Jahren verschwand die "Klagemauer" von der Domplatte. Die Veranstaltung wurde als genehmigungspflichtiger Informationsstand bewertet, die Stadtverwaltung verweigerte die Genehmigung.

Im Jahr 2003 tauchte die "Klagemauer" wieder auf, nun als öffentliche Versammlung deklariert. Sie widmete sich überwiegend dem Nahost-Konflikt - zu dem die Macher seither eindeutig Stellung beziehen. In Palästina leben unterdrückte Menschen, Israel ist der Aggressor, so der Tenor. Der islamistische Terror der Hamas? Raketenangriffe auf Israel? Alles nicht so wichtig. Herrmann und seine Mitstreiter beanspruchen für sich, "aus der Geschichte gelernt" zu haben. Den Vorwurf des Antisemitismus weist der 76jährige Herrmann weit von sich. In der Aufschrift "gestern: Warschauer Ghetto/heute: Gaza-Ghetto/Wie sich die Bilder gleichen!" sieht er keine antisemitische Botschaft, er möchte nur "das eine mit dem anderen in Beziehung" setzen.

Antifa-Gruppen und die Kölner Synagogengemeinde machten ab 2004 unabhängig voneinander auf den antisemitischen Charakter der "Klagemauer" aufmerksam. Doch ein Schreiben der Gemeinde beantwortete das Büro des Oberbürgermeisters damals lapidar mit einem Verweis darauf, dass das Versammlungsrecht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei falle. Auf eine Anzeige wegen Volksverhetzung antwortete die Staatsanwaltschaft, diese sei nicht gegeben: "Verstöße gegen Paragraph 130 Abs. 1 und 2 StGB setzen u. a. voraus, dass sich die Taten gegen Teile der inländischen Bevölkerung richten, das heißt gegen Gruppen, die tatsächlich in Deutschland leben." Im Klartext: Die "Klagemauer" richtet sich gegen Israelis, und das ist legal.

Diese Argumentation wiederholte die Staatsanwaltschaft 2010. Gerd Buurmann, ein Kölner Theatermacher, hatte Anzeige erstattet, nachdem er eine Karikatur an der "Mauer" gesehen hatte. In ihr war eine Person zu sehen, die ein Halstuch mit einem Davidstern trägt und ein Kind mit Messer und Gabel zerkleinert, während ein Glas mit einer roten Flüssigkeit vor ihr auf dem Tisch steht. Auch die Anzeigen Buurmanns und anderer Kölner wurden von der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

Aber immerhin, die "Klagemauer" wurde zum Politikum. Der Gesandte der israelischen Botschaft in Berlin schaltete sich mit einem Beitrag im Kölner Stadtanzeiger ein und schrieb: "Ich kann nicht beurteilen, ob es im juristischen Sinne illegal ist. Was ich aber beurteilen kann, ist, dass diese Karikatur erniedrigend und widerlich ist." Denn das Bild habe "alles zu tun mit dem Versuch, Juden als Monster darzustellen und Hass zu säen".

Auch der Kölner Stadtrat, Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) und die christlichen Kirchen bekundeten in einer Resolution ihre Ablehnung der "Klagemauer". Juristische Folgen für die Hetzausstellung hatte all die Empörung allerdings nicht. Herrmann erkannte zwar an, dass die Karikatur antisemitisch interpretiert werden könne. In der notorischen Israel-Feindin Evelyn Hecht-Galinski fand er aber eine jüdische Fürsprecherin. Danach wurde es wieder etwas ruhiger um die "Klagemauer".

Ende vergangener Woche sorgte die Gerichtsverhandlung gegen Herrmann wieder für öffentliche Aufmerksamkeit. Tote, verstümmelte und verletzte Kinder hatte der Organisator in Großaufnahmen an der "Klagemauer" gezeigt. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. 15 Bilder dürfen vorerst nicht mehr gezeigt werden. Werden sie doch ausgestellt, droht Hermann eine Strafe in Höhe von 600 Euro. Tobend lief der 76jährige während der Urteilsbegründung aus dem Gerichtssaal. Auch seine Unterstützer waren verärgert. Hermann kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen - für Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.

Dass der Israel-Hasser das Hetzen nicht sein lassen kann, bewies er bereits am Abend nach der Verhandlung. Die verstörenden Bilder hingen prompt wieder an seiner "Klagemauer". Gerd Buurmann verständigte daraufhin die Polizei. Das Bild einer Kinderleiche wurde konfisziert. Die anderen Bilder verdeckten Herrmann und seine Freunde mit Zetteln mit der Aufschrift "zensiert".

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