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Justizias Burnout

Überlastete Strafkammern, fehlende Räume, Mangel an Personal – die Berliner Justiz scheint teilweise kurz vor dem Kollaps zu stehen. Wie kritisch ist die Lage wirklich?

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Im Mai 2017 wird in Berlin ein Mann wegen Drogenhandels festgenommen. Der junge Iraker hat vermutlich für den Islamischen Staat gekämpft, das Landeskriminalamt führt ihn als islamistischen Gefährder. Er kommt in U-Haft.
Doch dann laufen einige Dinge schief:
Die Staatsanwaltschaft braucht über zwei Monate, um Anklage zu erheben; die Jugendkammer vier, um den Prozess anzusetzen. Fünf Monate dauert es allein, um das Handy des Mannes auszuwerten; vier Wochen, um die Anklage ins Arabische zu übersetzen.
Im Dezember kommt der Mann wieder frei – die Jugendkammer hatte es nicht geschafft, rechtzeitig den Prozess gegen ihn zu eröffnen.

Krasser Einzelfall? Oder Symptom eines chronisch überlasteten Systems? Die Meldungen, die sich derzeit mehren, legen letzteres nahe. Von Ladendiebstählen, die nicht mehr geahndet werden, ist die Rede, von überlasteten Kammern, von Personal- und Raummangel. Dass um die Jahreswende herum neun Männer aus der JVA Plötzensee ausgebrochen sind, dass mit Margarete Koppers eine Frau Generalstaatsanwältin werden soll, gegen die wegen des Verdachts der Körperverletzung durch Unterlassen im Amt ermittelt wird – auch das hat das Image der Berliner Justiz nicht gerade verbessert.

Wie steht es um die Rechtsprechung in der Hauptstadt? Wir haben uns in den verschiedenen Bereichen umgehört, haben Probleme gesammelt, und einige davon im Anschluss mit Justizsenator Dirk Behrendt diskutiert.

1. Staatsanwaltschaft: „Der Standort Berlin ist unattraktiv“

Ein funktionierendes Rechtssystem, sagt Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, sei in Berlin nicht mehr vorhanden. Knispel ist Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. Die derzeitige Situation der Berliner Justiz ist für ihn vor allem eine Folge des Personalmangels. Trotz steigender Kriminalitätsrate in der Hauptstadt sei das Personal in den letzten Jahren nicht aufgestockt worden. Mehr noch: Die zunehmende Telefonüberwachung und Bearbeitung wachsender Aktenberge würden immer mehr Personal binden. Rund 250 Dezernenten seien derzeit in der Staatsanwaltschaft beschäftigt, eine „schlanke Zahl“, wie Knispel sagt – vor allem, wenn man bedenke, dass 30 davon inzwischen abgeordnet worden seien und in anderen Behörden arbeiten würden – in der Justizverwaltung zum Beispiel und beim Generalbundesanwalt, der aufgrund der gestiegenen Terrorgefahr erhöhten Personalbedarf hat.

Doch das Problem sind nicht nur die akut fehlenden Mitarbeiter, das Problem ist auch: Es rückt kaum einer nach. 20 Stellen hatte der Senat 2017 für die gesamte Staatsanwaltschaft ausgeschrieben; für Knispel eindeutig zu wenig. Zudem habe es für die 20 Stellen laut Knispel gerade einmal 38 Bewerber gegeben. Ein Standort-Problem. „Nirgends in Deutschland“, sagt Knispel, „verdienen Staatsanwälte weniger als in Berlin.“ Dabei gehe es nicht um hunderte, sondern um einige tausend Euro im Jahr. Die Hauptstadt sei für Juristen „unattraktiv“.

Das wiederum liegt vermutlich nicht nur an der Bezahlung, sondern auch an den Arbeitsbedingungen. So müssen sich viele Berliner Staatsanwälte inzwischen einen Raum teilen. 13 dieser Doppelzimmer gibt es laut Knispel derzeit, weitere seien geplant. In den Räumen müssen Protokolle diktiert, Polizisten empfangen, Telefonate geführt werden. „Wer seinen Beruf ernst nimmt,“ sagt der Oberstaatsanwalt, „kann so nicht arbeiten.“

Beides, Personalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, hätten dazu geführt, dass Verfahren teilweise über Jahre liegen bleiben würden. Das betreffe vor allem komplexe Wirtschaftsdelikte, also beispielsweise Fälle von Steuerhinterziehung oder Betrugsverfahren mit einer großen Anzahl von Geschädigten. Die Folgen sind fatal: Zeugen können sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern, Tatverdächtige erhalten mildernde Umstände. Wenn die Straftaten verjährt sind, müssen die Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Niemand könne oder wolle konkrete Zahlen dazu nennen, sagt Knispel, aber dass das Problem bestehe, sei allen Beteiligten klar.

Inzwischen würde man in der Staatsanwaltschaft sogar dazu übergehen, die Straferwartung in einigen Fällen auf unter vier Jahre einzuschätzen – damit die Fälle vor einem Schöffen- und nicht vor dem Landgericht angeklagt werden. Dort werden sie schneller verhandelt.

Die Justizverwaltung habe über Jahre von all diesen Problemen gewusst, sagt Knispel. „Trotzdem ist zu wenig passiert.“

2. Strafgerichte: „Das Landgericht gleicht einem riesigen Tanker“

Der Fall des aus der U-Haft entlassenen Irakers warf auch ein Schlaglicht auf das Berliner Landgericht; dessen Jugendkammer hatte es versäumt, den Prozess rechtzeitig in Gang zu bringen. Doch es war nicht das erste Mal, dass das Gericht in die Schlagzeilen geriet.

Es begann mit einem Brandbrief: Christoph Mauntel, Vizepräsident des Gerichts, hatte sich im September 2017 in Vertretung von Gerichtspräsidentin Gabriele Nieradzik mit einem Hilferuf an die Senatsverwaltung gewandt. Die Großen Strafkammern des Gerichts seien vollkommen überlastet, so der Tenor des damaligen Schreibens. Es mangele an Personal und Räumen.

Inzwischen hat sich die Situation zwar leicht gebessert, wirklich gelöst aber ist das Problem nicht: Zwar ist zum Jahresbeginn eine neue Große Strafkammer dazugekommen. 12 der 39 Großen Strafkammern sind laut Lisa Jani, Sprecherin der Strafgerichte, aber noch immer überlastet, darunter auch drei von sechs Schwurgerichtskammern, vor denen Fälle von Mord und Totschlag verhandelt werden.

Als Sprecherin des strafrechtlichen Bereichs spricht Jani für das Amtsgericht Tiergarten sowie die Strafkammern des Kammergerichtes und des Landgerichts. Das Gericht also, aus dem der Brandbrief kam.

Dort werden vor allem schwere Straftaten mit einer Strafandrohung von mehr als vier Jahren Haft verhandelt. Dabei steht die Justiz vor einem besonderen Problem: Tatverdächtige dürfen maximal sechs Monate in Untersuchungshaft sitzen, danach muss es in der Regel zur Hauptverhandlung kommen. Haftsachen – Verfahren also, bei denen der Angeklagte in U-Haft sitzt – müssen daher auch vorrangig behandelt werden. Für die Gerichte bedeutet das: Bereitet eine Große Strafkammer ein Verfahren in einer Nichthaftsache vor, muss sich dann aber kurzfristig um eine Haftsache kümmern, muss sie diese vorziehen. Mitunter bliebt der andere Fall dann liegen, teils über Jahre.

Jani zufolge betreffe das vor allem Fälle von Wirtschaftskriminalität. Fälle also, bei denen häufig keine Fluchtgefahr besteht. Aus gut unterrichteten Justiz-Kreisen ist allerdings zu hören, dass es inzwischen auch Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung gibt, die aufgrund von Überlastung nicht mehr verhandelt werden können. Fälle, in denen ein hinreichender, aber kein dringender Tatverdacht besteht, und der Angeklagte daher nicht in U-Haft kommt.

Das Landgericht hat versucht, eine eigene Lösung für die Überlastung zu finden: 2016 richtete das Präsidium eine Kammer ein, die ältere Nichthaftsachen anderer Kammern abarbeiten sollte. Das Vorhaben wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Begründung: Es sei verfassungswidrig. „Bevor ein Verfahren beginnt, muss feststehen, vor welcher Kammer es verhandelt wird“, erklärt Jani. „Das war – da es sich ja um ältere Fälle handelte – hier nicht gegeben.“

Wie sie die Zukunft des Gerichts sehe? Das Berliner Landgericht, sagt Jani, gleiche einem riesigen Tanker. Seit Jahren versuche man, Problemen wie Personal- und Raummangel entgegenzusteuern. Das aber könne man nicht alleine. An einigen Stellschrauben sei schon gedreht, der Kurs korrigiert worden. „Aber es dauert, bis sich so ein Tanker bewegt.“

3. Verwaltungsgericht: „Gefordert statt überfordert“

Bis vor kurzem ging es verhältnismäßig ruhig zu, im Verwaltungsgericht Berlin, dem größten Verwaltungsgericht Deutschlands, einem grün-grauen Betonbau in Moabit. Vor dem Gericht werden Fälle verhandelt, in denen Bürger gegen Maßnahmen der Verwaltung klagen: Eltern, die sich dagegen wehren, dass ihr Kind in der Schule nicht versetzt wird. Grundstücksbesitzer, die ein Haus bauen wollen und sich dabei durch Bauvorschriften behindert sehen.

Diese Ruhe endete abrupt, als 2015 die Zahl der Asylbewerber stieg – und vor allem ein Jahr später, als viele von ihnen begannen, gegen ihre Bescheide zu klagen.

„Asylklagen machen heute den Großteil der Verfahren aus“, sagt Stephan Groscurth, Presse-Sprecher des Gerichtes. „Und das sowohl bei den offenen Verfahren, als auch bei den neuen Eingängen.“ Etwa zwei Drittel der rund 21.000 offenen Verfahren seien Asylklagen, bei den Neueingängen seien es sogar drei Viertel.

Einen deutlichen Wendepunkt markierte das Frühjahr 2016: Die Bundesregierung war dazu übergegangen, Syrern mehrheitlich nicht mehr Asyl zu gewähren, sondern sie als nur noch subsidiär Schutzberechtigte einzustufen, als Menschen also, denen in der Heimat keine individuelle Verfolgung droht, die aber aufgrund von akuter Gefahr, etwa durch Krieg, nicht abgeschoben werden können. Der Unterschied: Der Aufenthalt subsidiär Schutzberechtigter ist zunächst auf ein Jahr begrenzt und – weitaus bedeutender – die Möglichkeit des Familiennachzugs wurde für sie bis März 2018 ausgesetzt. Das heißt, sie dürfen ihre engsten Familienmitglieder in dieser Zeit nicht nach Deutschland holen. „Ab da stiegen die Zahlen sehr stark an“, sagt Groscurth.

Dabei erscheint die Situation der Kläger nachvollziehbar. Die Menschen, sagt Groscurth, würden andere Asylbewerber sehen, die aus einer ähnlichen Situation gekommen seien wie sie selbst, vor März 2016 aber einen besseren Status bekommen haben. „Also klagen sie. Weil auch sie einen besseren Status haben wollen.“ Etwa ein Drittel der Kläger seien Syrer, gefolgt von Irakern, Afghanen und Pakistanern.

Das Gericht hat auf den wachsenden Personalbedarf, der damit einherging, reagiert. Im Frühjahr 2017 wurden fünf neue Kammern eingerichtet, die sich ausschließlich Asylfragen widmen. 120 Berufs-Richter sind am Gericht beschäftigt, hinzu kommen ehrenamtliche Richter. Man sei zwar „dünn besetzt“, sagt Groscurth, dennoch sei das Gericht eher „gefordert“ als „überfordert“.

4. Sozialgericht: „ein gewaltiger Aktenberg“

Es galt lange als Sorgenkind der Berliner Justiz, inzwischen aber hat das Sozialgericht das Schlimmste hinter sich. Zumindest auf den ersten Blick.

Schlimm wurde es 2005, als die letzten Hartz IV-Gesetze in Kraft traten. Als Bürger begannen, gegen zu niedrige Bescheide und ausbleibende Zuschüsse zu klagen. Marcus Howe, Pressesprecher des Gerichts, spricht von der größten Herausforderung für die deutschen Sozialgerichte, einer regelrechten Aktenflut, die 2012 ihren Höhepunkt erreichte. Alle 17 Minuten sei damals ein neues Hartz IV-Verfahren eröffnet worden. „Wir hatten das Gefühl, von Aktenmassen überschwemmt zu werden.“

Inzwischen sei die Flut abgeebbt, sagt Howe, darunter aber sei etwas anderes zum Vorschein gekommen: ein gewaltiger Aktenberg; so groß, dass man das Amt auch heute noch ein Jahr lang für den Tagesverkehrt schließen müsste, würde man ihn am Stück abarbeiten wollen. Damit wird die Vergangenheit auch für die Gegenwart zum Problem. Und das nicht nur für Kläger und Beklagte, sondern auch für das Sozialgericht selbst.

Verfahren am Sozialgericht dürfen – so hat es das Bundessozialgericht entschieden – 12 Monate Vorbereitungs- und Bedenkzeit beinhalten. Kommt es darüber hinaus zu unbegründeten Verzögerungen, zu Verzögerungen also, die vom Gericht verantwortet werden und nicht auf externe Fehler wie säumige Gutachter, Anwälte oder Kläger zurück gehen, können Geschädigte klagen.

Der Tagesspiegel verwies im Mai 2017 auf eine nicht veröffentlichte parlamentarischen Anfrage, derzufolge einige Berliner Gerichte Entschädigungen für Verzögerungen zahlen mussten. Spitzenreiter, mit deutlichem Abstand: das Sozialgericht mit 46.900 Euro.

Howe hält die Zahl für irreführend. Sie betreffe nicht nur sein Gericht, sagt er, ein erheblicher Teil der Summe liege in Verantwortung des übergeordneten Landessozialgerichts. Die Zahl, die er dann nennt, klingt allerdings immer noch stattlich: rund 25.000 Euro. So viel musste das Berliner Sozialgericht in den letzten fünf Jahren zahlen.

Dass es zu den Verzögerungen kam, liegt vor allem daran, dass es immer wieder Eilverfahren gab, die vorgezogen werden mussten. Die anderen Fälle, häufig die komplizierteren, etwa, wenn Hartz-IV-Bezieher nebenbei arbeiteten oder Selbstständige ihre Einnahmen verrechnen mussten, blieben dabei liegen. Es sammelten sich Bescheide und Änderungsbescheide, Aufhebungen und Rückforderungen; die Fälle wurden komplexer, die Akten dicker.

Das Problem wurde jedoch vom Senat erkannt. Das Personal sei massiv aufgestockt, die Zahl der Richter gar verdoppelt worden, sagt Howe, heute seien es 137. Er sei zuversichtlich, den Aktenberg zu bezwingen. „Aber es ist ein Langzeitprojekt.“

5. Nicht-richterliches Personal: „Die Berliner Justiz hat ein akutes Raumproblem“

Fehlende Räume, eine vollkommen veraltete Software, undurchdachte Personalpolitik – es drückt an vielen Stellen in der Berliner Justiz. Und das nicht nur bei Staatsanwälten und Richtern, sondern – folgt man den Ausführungen von Thomas Rau, Vorsitzender des Personalrats des Kammergerichts – auch beim sogenannten nichtrichterlichen Personal; bei den Mitarbeitern also, die Vorladungen verschicken, Akten verwalten und Gerichtsräume bewachen.

Bei der Besetzung der Stellen geht es los: Bis zum Jahr 2015 habe die Politik gegolten, die Zahl nichtrichterlicher Stellen an Berliner Gerichten – mit Ausnahme des gehobenen Dienstes – drastisch zu reduzieren, sagt Rau. Rund 540 Stellen sollten bis 2016 gestrichen werden. Dann aber kam die Kehrtwende; weil man, wie er sagt, „überraschenderweise festgestellt hatte, dass es einen demographischen Wandel gibt“. Statt der bis dahin üblichen 70 Azubis sollten nun 140 pro Jahr eingestellt werden. Nur hatte man eines dabei übersehen: ihre Unterbringung einzuplanen. Ein kritischer Punkt, nicht nur für nichtrichterliches Personal.

Die Berliner Justiz, sagt Rau, hat ein akutes Raumproblem. Die Schließung des Amtsgerichts Hohenschönhausen und des Zivilgerichts Tiergarten hätten die Situation noch verschärft. Hinzu kommt: Die meisten Berliner Gerichte sind in historischen Gebäuden aus der Kaiserzeit untergebracht; in ehemaligen Lagerräumen zum Beispiel, die zu Büros umfunktioniert wurden – und die wiederum dementsprechend aussehen. Rau spricht von mangelndem Brandschutz, von Wänden, die seit Jahrzehnten nicht gestrichen wurden. Insgesamt 18 Gebäude würden derzeit von den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der Hauptstadt genutzt. Für sie gebe es einen „Sanierungsstau“ von 124 Millionen Euro. Aber nur ein jährliches Budget von drei Millionen, um diesen abzuarbeiten.

Doch es seien auch strukturelle Aspekte, die falsch laufen. Das größte Problem, sagt Rau, sei das Prinzip der richterlichen Selbstverwaltung. So würden höhere Verwaltungsposten am Gericht immer mit Richtern besetzt, statt mit ausgewiesenen Verwaltungsfachleuten. Das habe zwei Nachteile: Einerseits seien die Richter oftmals für die Verwaltungsaufgaben, die sie erledigen sollen, nicht ausreichend geschult. Zum anderen fehlten sie in der Rechtssprechung.

Und dann ist da noch die IT. 1997 wurde erstmalig eine Software für die ordentliche Gerichtsbarkeit im Land Berlin entwickelt. Seit sieben Jahren soll sie erneuert werden, letztes Jahr sollte die neue Software eigentlich eingeführt sein. Doch dann habe sich herausgestellt, sagt Rau, dass das Programm für die Berliner Strafgerichtsbarkeit ungeeignet sei – weil es bestimmte Datenmengen nicht ordentlich verwalten kann; die seien dafür zu groß.

Wie man die Probleme an den Gerichten in den Griff bekommen könne? Viele der jetzt vom Senat vorgelegten Pläne würden erst in drei, vier Jahren greifen, glaubt Rau. Daher plädiere er kurzfristig auch für unorthodoxe Lösungen. Etwa für das Aufstellen von Containern, wenn es keine andere Räumlichkeiten gibt. „Man muss sich dem Thema offen und ohne Denkverbote nähern.“

6. Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen), Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung: „Es gibt Engpässe“

Herr Behrendt, Sie haben derzeit sicher nicht den angenehmsten Job: Fälle von Ladendiebstahl würden kaum mehr verfolgt, heißt es; im Dezember wurde ein islamistischer Gefährder aus der U-Haft entlassen, weil das Verfahren nicht in Gang kam. Was ist los mit der Berliner Justiz?
Wir haben Licht und Schatten. Es gibt Bereiche, die sehr gut funktionieren, das Amtsgericht Tiergarten etwa zählt hinsichtlich der Verfahrensdauer zu den schnellsten in ganz Deutschland. Es gibt aber auch Bereiche, in denen wir Engpässe haben. Das war in den letzten 15 Jahren vor allem das Sozialgericht mit Verfahren zu ALG II; da kann man jetzt allerdings eine Entspannung feststellen. Derzeit gibt es sehr viele Verfahren von Geflüchteten beim Verwaltungsgericht – was zu einer erheblichen Arbeitsbelastung der Kollegen geführt hat.

In der Strafrechtspflege haben wir vor allem Engpässe beim Landgericht. Es fehlen vor allem Säle. Die Vorsitzenden müssen manchmal um halbe Stunden feilschen. Das habe ich auch zum Anlass genommen, den Bau von zwei zusätzlichen Sicherheitssälen finanziell sicherzustellen. Wir fangen im Februar an, den ersten zu bauen.

Es fehlen aber nicht nur Räume; es mangelt auch an Personal, wird oft moniert.
Die Personalbemessung richtet sich nach bestimmten Indikatoren: Wie viele Verfahren gehen neu ein? Wie viele werden erledigt? Wie sind die Verfahrenslaufzeiten? Da muss man sagen, dass die Situation am Landgericht in Strafsachen eigentlich nicht besorgniserregend ist. Die Verfahrenszahlen sind geringfügig zurück gegangen, die Laufzeiten sind über die letzten Jahre ungefähr gleichgeblieben. Was uns die Gerichte aber berichten, ist, dass die einzelnen Verfahren komplizierter werden.

Inwiefern?
Früher gab es beispielsweise bei Drogendelikten ein oder zwei Angeklagte, heute sind es, etwa aufgrund der Telefonüberwachung, fünf oder sechs. Mit entsprechend vielen Tatkomplexen und einem mehr an Verhandlungstagen. Dann ist das zwar immer noch ein Verfahren, aber es dauert eben 20 Verhandlungstage – statt wie bisher drei. Hinzu kommen Mammut-Prozesse, wie der Rocker-Prozess. Das ist zwar statistisch auch nur ein Verfahren, blockiert aber Kapazitäten, weil die Kammer in der Zeit ja keine anderen Sachen verhandeln kann.

Deswegen haben wir im Haushaltsplan für die nächsten zwei Jahre auch fünf neue Strafkammern vorgesehen. Die werden wir ab Januar einrichten. Man muss aber dazu sagen: Das wird uns vielleicht nicht in den ersten drei Monaten gelingen. Wir müssen ja neue Vorsitzende auswählen. Das war beim letzten Mal sehr streitbefangen, da gab es viele Konkurrenzstreitigkeiten und Klagen.

Streit gibt es auch um die Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts. Sie haben mit der derzeitigen Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers eine Kandidatin ausgewählt, gegen die wegen des Verdachts der Körperverletzung durch Unterlassen im Amt ermittelt wird. Eine gute Wahl?
Ja, im Auswahlverfahren hat sich Frau Koppers als am besten geeignete Kandidatin durchgesetzt. Der von Ihnen angesprochene Punkt war bei der Entscheidung abzuwägen. Aus diesem Grund haben wir uns bei der Staatsanwaltschaft auch erkundigt, wie der Ermittlungsstand ist. Wenn sie nun ins Amt kommt, ist es an der Generalstaatsanwaltschaft, es zu organisieren, dass sie keinen Einfluss auf Ermittlungen nehmen kann.

Stichwort Stellenbesetzungen. Bei der Staatsanwaltschaft heißt es, auf die 20 ausgelobten Stellen hätte es gerade mal 38 Bewerber gegeben – weil Staatsanwälte in Deutschland nirgends so wenig Geld verdienen würden wie in Berlin.
Das stimmt nicht. Wir haben über 60 Bewerber bei der Staatsanwaltschaft gehabt, auch die Behauptung mit der Bezahlung ist nicht richtig. Wir haben sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für die Richter keine Probleme, Stellen zu besetzen. Wir haben 2017 knapp 100 neue Richter und Staatsanwälte eingestellt. Das haben wir auch 2018 vor. Und dafür haben wir Topbewerber. Berlin ist als Stadt einfach weiterhin sehr attraktiv.

Das heißt, es wird keine Lohnerhöhungen geben?
Eine besondere Besoldungserhöhung für Richter und Staatsanwälte, wie sie sich ja der Richterbund wünscht, wird es definitiv nicht geben. Selbstverständlich haben aber alle unsere Mitarbeiter Anteil an den Lohnsteigerungen im Land Berlin. Und wir haben als Koalition versprochen, bis 2021 mit der Besoldung auf den Bundesdurchschnitt aufzuschließen.

Wo ist der Personalmangel derzeit am dringlichsten?
Es mangelt vor allem beim allgemeinen Vollzugsdienst in den Gefängnissen und im Geschäftsstellenbereich. Da haben wir die Ausbildungskapazitäten deutlich hochgefahren. Wir müssen uns aber auch darum kümmern, die Leute zu halten. Viele junge Menschen entscheiden sich nach der Ausbildung, doch zu studieren. Die haben wir dann umsonst ausgebildet, das ist eine ernsthafte Herausforderung.

Stichwort allgemeiner Vollzugsdienst. Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich Ausbrüche wie die in Plötzsensee nicht wiederholen?
Der Ausbruch der vier Strafgefangenen aus dem geschlossenen Vollzug ist schwerwiegend. Wir müssen zwischen dem geschlossenen und dem offenen Vollzug unterscheiden. Mit Blick auf den offenen Vollzug wurden kurzfristig bauliche Sicherheitsmaßnahmen veranlasst. Man muss aber bedenken: Für den offenen Vollzug sind ganz andere Sicherheitsstandards vorgesehen als für den geschlossenen Vollzug.

In Ihrem Entwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 sprechen Sie von „der größten personellen Verstärkung der Berliner Justiz seit 25 Jahren“. Unter anderem von 247 zusätzlichen Stellen. Das gilt dann sicher auch für Staatsanwälte und Richter?
Ja, ich habe es geschafft, beim Finanzsenator durchzusetzen, dass wir mehr Richter und Staatsanwälte einstellen können, als es die Zahlen eigentlich hergeben. Und zwar mit dem Argument, dass wir – wie überall im öffentlichen Dienst – in Zukunft viele Pensionierungen haben werden. Bei Richtern und Staatsanwälten wird das insbesondere in der ersten Hälfte der zwanziger Jahre der Fall sein. In diesem Zeitraum verlassen uns bis zu 200 pro Jahr. Da wird man es nicht hinbekommen, schnell genug neue Richter und Staatsanwälte zu finden. Mit den zusätzlichen Stellen haben wir eine Grundlage geschaffen, um die Justiz in Berlin für die Zukunft gut aufzustellen.

Personalmangel, Raumknappheit – die meisten Probleme waren dem Senat lange bekannt. Warum hat man so spät reagiert?
Ich bin seit 13 Monaten im Amt, habe mich als erstes um zusätzliche Stellen und die neuen Säle gekümmert. Ich hätte mir auch im Bereich der IT-Ausstattung gewünscht, dass wir schon weiter wären. Wir bereiten die Justiz derzeit ja auf die elektronische Akte vor, das ist ein riesiges Projekt. Da hätte man vieles schon vor vier, fünf Jahren machen können. Warum das nicht passiert ist? Fragen Sie meinen Amtsvorgänger.

Aber auch Ihr Kurs ist umstritten. Gerade nach den Ausbrüchen wurden Rücktrittsforderungen laut. Was läuft schief?
Wenn Gefangene aus dem geschlossenen Vollzug entkommen, dann wirft uns das zurück. Jetzt gilt es umfassend aufzuklären. Hierzu habe ich unmittelbar nach den Vorfällen unter der Leitung des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten, Herrn Borgas, eine Kommission eingesetzt. Im März werden wir hier den Abschlussbericht erhalten. Darüber hinaus untersucht ein externes Ingenieurbüro die Sicherheitstechnik genau.

Einer der Vorwürfe lautet, Sie würden zu viel Wert auf Antidiskriminierung und Verbraucherschutz legen, die Justiz komme zu kurz.
Ich erzähle da immer gern diese Geschichte: Bei uns gibt es regelmäßig Mitarbeiterversammlungen. Da lassen wir jede Abteilung von ihren aktuellen Projekten berichten. Von der Verbraucherschutz-und Antidiskriminierungs-Abteilung heißt es dann immer, die Justiz komme viel zu oft dran. Die Justiz-Abteilung hingegen beschwert sich, die Verbraucherschutz- und Antidiskriminierungs-Abteilung habe einen zu hohen Stellenwert. Ich will damit sagen: Egal wie man es macht, allen kann man es nur schwer recht machen. Grundsätzlich kann ich nur sagen, dass von allem – vom Personal, vom Haushalt, von den Aufgaben – die Justiz absolut im Zentrum steht. Vier von fünf Tagen in der Woche arbeite ich für die Justiz.