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Menschen mit Behinderung: Im Kampf um ein selbstbestimmtes Leben

Purple Light up: Menschen mit und ohne Behinderung demonstrieren für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am Wiener Stephansplatz. Foto: Piskur

Aufstehen, Anziehen, Zähneputzen, Frühstücken, Jacke an und ab in die Arbeit. Was für die meisten Menschen einfache Aufgaben sind, bedeutet für viele Menschen mit Behinderung eine große Herausforderung. Sie sind auf eine persönliche Assistenz angewiesen, die sie im Alltag unterstützt.

Der Anspruch darauf ist in den Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich geregelt. Mit einem Pilotversuch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg soll nun eine Vereinheitlichung der persönlichen Assistenz geschaffen werden. Für die Vertreter von Caritas und Lebenshilfe, sowie den Interessenvertretern von Menschen mit Behinderung bedeutet das einen wichtigen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben, wie sie bei einer Podiumsdiskussion mit dem AMS Hollabrunn und Autor Franz-Joseph Huainigg in Retz erläuterten.

Dennoch bleibt der zwei Jahre lange Testlauf, für den die Koalition 100 Millionen zusätzlich zu den 340 Millionen Euro bislang investieren will, nicht ohne Kritik: Er komme zu spät. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Dezember 2008 habe sich zu wenig für die Rechte von Menschen mit Behinderung getan, stellt etwa Christine Steger vom unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der Konvention in Österreich im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" fest. Die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, etwa beim Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt und im öffentlichen Raum durch Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit ist in Österreich nur zum Teil umgesetzt.

Rückschritte im Bildungsbereich

Laut Franz-Joseph Huainigg, der bis 2017 als Behindertensprecher für die ÖVP im Nationalrat war, gab es in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr positive Entwicklungen. Menschen mit Behinderung kommen mehr zu Wort, wenn es um gesetzliche Rahmenbedingungen geht. Als Beispiel nennt er das Erwachsenschutzgesetz, das im Juli 2018 das Sachwalterrecht ablöste. "Im Bereich der Bildung gibt es aber weiter großen Entwicklungsbedarf", erklärt Huainigg. Er selbst hat seit früher Kindheit eine Behinderung und ist auf persönliche Assistenz angewiesen.

Auch Steger vom Monitoringausschuss sieht "ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Personen, die in Wien leben, ist oft nicht klar, dass man am Land beim Thema Inklusion ganz wo anders daheim ist". Kindergärten und Volksschulen in kleineren Gemeinden seien oft nach wie vor nicht barrierefrei ausgebaut. Kinder mit Behinderung könnten deshalb nicht an ihrem Heimatort sozialisiert und inkludiert werden, da sie in andere Gemeinden oder Städte fahren müssen.

Ein weiteres Problem gibt es für Kinder mit Behinderung gegen Ende ihrer schulischen Laufbahn: Derzeit haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf ein elftes und zwölftes Schuljahr. Da danach Unterstützung wie persönliche Assistenzen fehlen, bleibt jungen Menschen mit Behinderung darüber hinaus oft der Eintritt in den Arbeitsmarkt verwehrt. Ihr Weg führt stattdessen meist unweigerlich in eine Werkstätte.

Endstation Beschäftigungstherapie

Grundsätzlich seien die Werkstätten laut Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, ein wichtiger Bestandteil in der Grundversorgung von Menschen mit Behinderung. Sie geben ihnen eine Tagesstruktur und sind eine Form der sinnvollen Beschäftigung. Oft würden sie aber als beschäftigungstherapeutische Maßnahme missverstanden. "Therapie würde aber bedeuten, etwas wegzutherapieren, etwas gesund zu machen. Das würde bedeuten, dass Behinderung eine Krankheit ist, die einfach wegtherapiert werden kann", so Neuherz bei der Podiumsdiskussion in Retz. Aber nicht nur das, mit dem Beginn der Arbeit in Werkstätten werden Menschen mit Behinderung laut Steger "genuin arbeitsunfähig abgestempelt": "Sie bekommen also keine Fortbildungen, keine Ausbildungen und kaum Maßnahmen zur Unterstützung mehr."

Das hat laut der Expertin des unabhängigen Monitoringausschusses Folgen: "Es ist eine Sackgasse. Dort endet es." Und dass, obwohl Menschen mit Behinderung sehr wohl arbeiten können und wollen. "Ich finde schon, dass ich eine bessere Arbeit machen kann", sagt etwa Franz Nimpfer, Interessenvertreter einer Caritas Wohneinrichtung. "Dann würde ich auch einen Lohn bekommen und könnte selbst entscheiden, wohin ich auf Urlaub fahre." Aktuell bekommen Menschen mit Behinderung in Werkstätten einen Anerkennungsbeitrag von 85,20 Euro monatlich. Im kommenden Jahr wird dieser auf 91,80 Euro angehoben.

Unternehmen fehlen oft Informationen

Dass Menschen mit Behinderung nur schwer aus Werkstätten herauskommen und in einem Unternehmen angestellt werden, liegt laut Dagmar Mühlbauer-Zimmerl vom AMS Hollabrunn nicht ausschließlich an fehlenden Unterstützungsmöglichkeiten: "Es ist bei den Unternehmen fast kein Thema, Menschen mit Behinderung einzustellen. Denn oft fehlt es ihnen an Informationen darüber, wie sie am Besten in die Arbeitsabläufe eingebunden werden können."

Gleichzeitig besteht laut Mühlbauer-Zimmerl der hohe Druck auf Unternehmen, "immer mehr und immer schneller zu machen". Dadurch fehlen in weiterer Folge zeitliche Ressourcen, um Menschen mit Behinderung einzugliedern. Zusätzlich hätten viele die Sorge, die Mitarbeiter "nicht mehr loszuwerden zu können", so Huainigg. Dabei können Menschen mit Behinderung gekündigt werden, wenn der Behindertenausschuss zustimmt. Die Fortsetzung des Dienstverhältnisses wird dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin laut Homepage des Sozialministeriumsservice zum Beispiel dann nicht zugemutet, wenn der Tätigkeitsbereich im Unternehmen wegfällt.

Mehr persönliche Assistenz im Pilot der drei Bundesländer könnte jedenfalls dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung die Fähigkeiten, die sie in Werkstätten erlernt haben, auch am ersten Arbeitsmarkt sinnvoll einsetzen.

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