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Jetzt wird's amtlich: Arbeitgeber Staat

Der Staat als größter Arbeitgeber sucht laufend neue Mitarbeiter - die werden aber immer seltener verbeamtet


Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang. Sagt der eine zum anderen: "Kannst du auch nicht schlafen?" - Beamte, die sich auf die faule Haut legen können? Das war vielleicht einmal! Auch im öffentlichen Dienst gelten Zielvorgaben. "Beamte müssen flexibel sein, Leistung bringen und genauso hart arbeiten wie Menschen außerhalb des öffentlichen Dienstes. Die Aufgaben sind oft unglaublich tiefgreifend, schauen Sie sich die Energiewende, die Digitalisierung oder ganz aktuell, den Umgang mit der Asyl- und Flüchtlingssituation ganz konkret vor Ort an und Sie sehen, was ich meine", so Michael Werner, Vorstand der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS).


Welche Besonderheiten machen also den Beamtenstatus aus? Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: "Für Beamte gilt nicht das private Arbeitsrecht, sondern das Beamtenstatusgesetz. Das verpflichtet Beamte zu Loyalität gegenüber ihrem jeweiligen Arbeitgeber, Treue durch Streikverbot, deutscher oder europäischer Staatsbürgerschaft und Vorstrafenfreiheit. Dafür bekommen Sie einen sicheren Arbeitsplatz, hohen Kündigungsschutz, soziale Absicherung, geregelte Aufstiegsmöglichkeiten und unterschiedliche Besoldungsstufen je nach Laufbahn und Lebenssituation." Neben dem Beamtenstatusgesetz haben die einzelnen Länder eigene Beamtengesetze. So gibt es zum Beispiel in Bayern seit 2011 ein neues Dienstrecht, "das", so führt Werner aus, "die ›typische Beamtenlaufbahn‹ vollkommen neu regelt. Statt der früheren Einteilung einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst gibt es inzwischen die ›Leistungslaufbahn‹, durch die Beamte nach dem Grundsatz des lebenslangen Lernens einen kontinuierlichen Entwicklungsweg einschlagen können und somit selbstverständlich auch flexible Karrieremöglichkeiten haben."


Ein Unternehmen, das ständig die eigene Belegschaft erneuert, wirkt nicht nur auf Kunden wenig vertrauenswürdig, auch in der internen Kommunikation wird man schnell an Grenzen geraten. Das alles soll im Staatsdienst, wo es um vertrauliche Daten, wo es um Menschen und Soziales geht, nicht passieren. Hohe Fluktuation - das passt nicht zum Berufsverständnis, meint Michael Werner von der BVS: "›Hire and Fire‹ ist eine Haltung, die mit dem Auftrag des öffentlichen Diensts nicht harmoniert. In bestimmten Bereichen werden auch in der Verwaltung befristete Arbeitsverträge geschlossen, um saisonale oder kurzfristige Bedarfe abzudecken. Das ist wohl in jedem wirtschaftlich arbeitenden System so." Den Beamtenstatus, so Paul Ebsen, haben dennoch immer weniger Angestellte im öffentlichen Dienst: "Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es immer weniger Beamte. Ende des Jahres 2014 waren von 95.900 Vollzeitäquivalenten rund 13.900 Beamte, dies entspricht einem Anteil von 14,5 Prozent."


Ein Quereinstieg sei bei ähnlichen Qualifikationen möglich, allerdings folge nur selten eine Anstellung als Beamter, räumt Ebsen ein: "Die Mitarbeiter werden dann als Angestellte mit vergleichbaren Tätigkeiten eingestellt." Grundsätzlich fände ein solcher Quereinstieg in den letzten Jahren häufiger statt, meint Michael Werner: "Vor allem durch den wachsenden Fachkräftemangel, der sich mittlerweile auch in der Verwaltung bemerkbar macht, ist die Zahl an Quereinsteigern im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren deutlich gestiegen."


Monoton und langweilig muss der Arbeitsalltag eines Beamten nicht aussehen. "Schauen Sie sich einmal an, wie die Organisation unseres Lebens hier in Deutschland funktioniert, das ginge mit Langweilern doch gar nicht. Auch in der öffentlichen Verwaltung muss wirtschaftlich, kundenorientiert und flexibel gehandelt werden, Verwaltung ist sehr vielschichtig, die Mitarbeiter sitzen nicht jahrelang vor denselben Aufgaben", stellt Michael Werner fest. Und Paul Ebsen kann ein praktisches Beispiel für positive Entwicklungen geben: "Früher hatten sich Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit für eine Tätigkeit spezialisiert - zum Beispiel Sachbearbeiter für Kurzarbeitergeld. Wenn also keine Anträge auf Kurzarbeit gestellt wurden, hatten diese Kollegen meist wenig zu tun. Durch Umorganisationen und eine breitere Ausbildung können diese nun auch anderweitig eingesetzt werden."


Zwar gebe es immer weniger Beamte - dass der Berufsstand allerdings ganz ausstirbt, sei unwahrscheinlich, wie Michael Werner weiß: "Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes regelt den sogenannten Funktionsvorbehalt. Dieser verleiht Befugnisse, Maßnahmen hoheitlicher Art wie Verwaltungsakte als ständige Aufgabe den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, da diese im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse soll in der Regel Berufsbeamten vorbehalten sein. Sinn und Zweck des Funktionsvorbehalts ist die Aufrechterhaltung der Staatsfunktionen in Krisenzeiten. Demnach wird es sicher noch lange Beamte geben - und das ist gut so."

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