Am 13. Juli berichteten die NachDenkSeiten unter dem Titel Streumunition über außenpolitischem Minenfeld – zur Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten als Erste über die drei Tage zuvor bei der Bonner Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige des Diplom-Mathematikers Wolf Göhring. Am
8. August teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz, an die die Anzeige
mittlerweile weitergereicht worden war, Herrn Göhring mit, dass sie
seinem Begehren nicht nachkommt. Sie hielt die Anzeige für „abwegig und
rechtsmissbräuchlich“ und verwahrte sich dagegen, als
„Superrevisionsinstanz für nicht genehme politische Entscheidungen
benutzt (zu werden)“. Das wiederum veranlasste Herrn Göhring, bei der
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am 23. September eine elfseitige
Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. August einzulegen, die den NDS
vorliegt und die Sie hier in vollem Wortlaut nachlesen können. Ein Beitrag und Interview mit Wolf Göhring von Rainer Werning.
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