Nach seinem Abschied aus der Führungsriege des Autobauers Daimler ist es keinesfalls ruhig um Dieter Zetsche geworden. Der Ex-Vorstandsvorsitzende legt sich nun mit der Baden-Württembergischen Bank (BW-Bank) an.
Grund für die juristische Auseinandersetzung vor dem Stuttgarter Landgericht ist ein geflopptes Investment: Zetsche wirft dem Geldinstitut vor, bei seiner Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds schlecht beraten worden zu sein. Zuerst hatte die „Stuttgarter Zeitung" darüber berichtet.
Im Januar 2009 kaufte sich der 66-Jährige für 100.000 Euro zuzüglich 5000 Euro Aufgeld Fondsanteile. Doch die Anlage hielt nicht, was sie versprach. Für Zetsche entpuppte sie sich als Verlustgeschäft. Nun stellten die Anwälte des langjährigen Firmenlenkers einen Musterverfahrensantrag, den das Stuttgarter Landgericht am 2. Juli für zulässig erklärte (Az. 21 O 313/18).
Ein solches Verfahren kann in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten angewendet werden, in denen zum Beispiel „ein Schadensersatzanspruch wegen Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder wegen Unterlassung der gebotenen Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist," geltend gemacht werden - wie im Fall Zetsche. Das Verfahren soll klären, ob seine Ansprüche berechtigt sind. Auch andere Anleger könnten davon profitieren.
In dem Musterverfahrensantrag argumentieren die Juristen, dass ihr Mandant Zetsche auf Basis des Fondsprospektes vom Bankberater informiert worden war. Dieser Prospekt habe falsche oder unvollständige Angaben enthalten, lautet die Anschuldigung. Erst am Tag des Vertragsabschlusses habe Zetsche das Emissionspaket erhalten.
Die BW-Bank, die zur Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gehört, sieht das offenbar anders. Inhalt und genauer Hergang des Beratungsgesprächs sind zwischen den Parteien streitig, heißt es in dem Beschluss des Gerichts.
Öffentlich hält sie sich aber bedeckt. „Zu einzelnen Kundenbeziehungen dürfen wir uns aufgrund des Bankgeheimnisses nicht äußern", zitiert „Spiegel Online" eine Mitteilung der Bank. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Ganz generell bedauern wir es in jedem Fall, wenn die Entwicklung eines Anlageprodukts hinter den Erwartungen zurückbleibt." Bei Meinungsverschiedenheiten würde die Bank immer einvernehmliche Lösungen mit den Kunden anstreben. „Es gibt aber eine geringe Anzahl von Fällen, in denen das nicht gelingt und die deswegen gerichtlich geklärt werden."
Der Fonds namens Fünfundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co.KG, um den es in dem Verfahren geht und zu dem auch das Landgericht Hamburg einen Musterverfahrensantrag veröffentlicht hat (Az.: 318 O 70/18), wurde von der früheren Fondsgesellschaft Wölbern Invest aufgelegt. Pikant: Das Emissionshaus stand wegen seines Umgangs mit Immobilienfonds in der Kritik.
Heinrich Schulte, ehemaliger Geschäftsführer von Wölbern Invest, wurde vor rund vier Jahren zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihm wird angelastet, von rund 40.000 Anlegern insgesamt rund 150 Millionen Euro abgeschöpft zu haben. Mit Zetsche könnte sich nun auch eine sehr prominente Personalie in die Reihe der Geschädigten fügen.
Mehr: Warum Investoren eine Rückkehr von Dieter Zetsche als Daimler-Aufsichtsratschef ablehnen.