Aktiengeschäfte zulasten des deutschen Fiskus waren auch nach dem Cum-Ex-Verbot weiter möglich.
Die neuartigen Deals funktionierten mit sogenannten ADR-Papieren und verfolgen ebenso den Zweck sich Steuern mehrfach erstatten zu lassen.
Bisher sind sechs Fälle bekannt, die die Deutsche Bank selbst anzeigte.
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Nils Wischmeyer
Freier Journalist, Köln
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