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Mehr Personal: „Wohngeld Plus" - Kulmbach stockt auf - Frankenpost

Symbolbild. Foto: /Monika Skolimowska

Seit 1. Januar ist das neue Gesetz in Kraft. Das Landratsamt Kulmbach rechnet mit zahlreichen Anträgen.

Viele Menschen in Deutschland sind durch die Wohnkosten finanziell stark belastet; die explosionsartig gestiegenen Energiepreise haben die Situation noch verschärft. Mit dem „Wohngeld Plus“ will die Bundesregierung für Entlastung sorgen. Wie die Stadt Hof dazu mitteilt, wird mit dem neuen Gesetz die Zahl der Wohngeldberechtigten in Deutschland von rund 600 000 auf zwei Millionen Haushalte erweitert. Im Landkreis Kulmbach sind es derzeit (Stand 30.11.2022) circa 570 Haushalte, die laufend Wohngeld beziehen, gibt Dieter Witterauf, Mitarbeiter im Büro des Landrates auf unsere Anfrage bekannt.

Mehr Personal

Der Landkreis Kulmbach habe mit Blick auf mögliche Wartezeiten bereits gehandelt und im Rahmen des Nachtragshaushalts neue Stellen geschaffen. Wie viele, konnte das Landratsamt auf Anfrage nicht sagen.


Wer erhält Wohngeld?

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder für Wohneigentümer (Lastenzuschuss) dann geleistet, wenn nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung steht, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können. Zum Kreis der Berechtigten können neben Geringverdienern auch Rentner, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld gehören. Keinen Wohngeldanspruch haben unter anderem Personen, die Grundsicherung nach dem SGB II (neu: Bürgergeld), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Ausbildungsförderungshilfen erhalten.

 

Heizkosten

Mit dem neuen Wohngeld Plus werden erstmals auch die Heizkosten bezuschusst. Damit die Verwaltung keine Heizkostenabrechnungen prüfen muss, geschieht dies in Form eines Pauschalzuschlags. Im Wohngeld-Durchschnitt eines Ein-Personen-Haushalts führt dies allein zu rund 60 Euro mehr pro Monat und bei Vier-Personen-Haushalten zu rund 100 Euro mehr. Aber auch die Bruttokaltmiete wird wesentlich stärker als bisher bezuschusst. Insgesamt wird das Wohngeld im Durchschnitt aller bisherigen Empfänger im Zusammenspiel aller Reformbausteine – Heizkosten, „Klimakomponente“ und allgemeine Leistungserhöhung – mehr als verdoppelt. Zudem werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes deutlich angehoben.


Antrag und Beratung

Das Wohngeld-Plus-Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann das Wohngeld Plus bei der Stelle für Soziale Angelegenheiten des Landkreises Kulmbach oder bei allen Gemeindeverwaltungen beantragt werden, schriftlich oder digital. Das amtliche Antragsformular ist auch online abrufbar unter: www.stmb.bayern.de. Wer den Antrag online stellen möchte, kann dies auf der Webseite des Landratsamts tun. Das Landratsamt bittet darum Anfragen per E-Mail zu schicken und die Telefonnummer zu hinterlassen.„Im Übrigen werden über die Seite des Landkreises Kulmbach regelmäßig wiederkehrende Fragen und Antworten (FAQ) im Laufe des Januars online gestellt“, sagt Witterauf. Welche Unterlagen für den Antrag gebraucht werden, hänge von der indivudiellen Wohnsituation und von der finanziellen Sitaution ab. Zunächst bräuchte man aber den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag, den Miet- oder Kaufvertrag und die Einkommensnachweise der vergangenen zwölf Monate. „Weitere Nachweise werden im Einzelfall nachgefordert“, sagt Witterauf.


Ohne Antrag

Haushalte, die bereits wohngeldberechtigt sind und Wohngeld oder Lastenzuschuss erhalten, bekommen das Wohngeld Plus automatisch im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums ohne gesonderten Antrag überwiesen. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.


Ministerium informiert

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann der „Wohngeldrechner“ des Bundesministeriums für Wohnen liefern. Auf dessen Homepage gibt es auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar geltenden Wohngeldrecht.


Gut zu wissen

Landratsamt Kulmbach, Soziales (Wohngeld, Bildung und Teilhabe), Konrad-Adenauer-Straße 5. Telefonnummer: 09221/707-0 Fax: 09221/707-240, E-Mail: wohnungsangelegenheiten@landkreis-kulmbach.de.

Weitere Infos zum Wohngeldantrag, zur Kontaktaufnahme und zu Ansprechpartner sowie die Formulare gibt es auf der Homepage des Landratsamts Kulmbach.

Weitere Infos zum Wohngeldantrag, zur Kontaktaufnahme und zu Ansprechpartnern sowie die Formulare gibt es beim Landratsamt unter: https://www.landkreis-kulmbach.de/service-verwaltung/formulare-merkblaetter-online-verfahren/soziales-wohngeld-bildung-und-teilhabe

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