Nelli Tügel

Journalistin, Redakteurin, Berlin

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Die Weichen stellen

So mancher hatte ihn schon wieder vergessen, doch innerhalb weniger Tage ist Claus Weselsky erneut zum unbeliebtesten Gewerkschafter der Republik avanciert. Zumindest wenn es nach der Mehrheit der Kommentatoren aus Medien und Politik geht. Er sei nur machthungrig, heißt es; die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer GDL terrorisiere die ganze Republik mit ihrer Sturheit; der Streik sei gar illegal, weil er sich gegen das Tarifeinheitsgesetz richte und damit ein politisches Anliegen verfolge, wenn auch unter dem Deckmantel einer Tarifauseinandersetzung. Diese Töne erinnern an den letzten großen Bahnstreik, der von Herbst 2014 bis Frühjahr 2015 Lokführer an die Streikposten und Journalisten auf die Barrikaden brachte.

Um die Forderungen der GDL zu verstehen, muss man die Vorgeschichte des Konflikts kennen. Die zweite Bahn-Gewerkschaft, die zum DGB gehörende EVG, hat im vergangenen Jahr einmal mehr ihrem Ruf als konfliktscheues Anhängsel des Bahn-Managements alle Ehre gemacht und einen Tarifvertrag abgeschlossen, der für die Beschäftigten eine mit Corona begründete Nullrunde, wegen der Inflation also Lohnverlust, festschreibt - die Bahn-Manager wollten sich ihre Boni für 2021 dennoch genehmigen. Verständlich, dass die GDL das empört. Erst nach Druck aus dem Bundestag und vor allem nach der öffentlichen Skandalisierung durch die GDL kündigte der Bahnvorstand nun an, auf die Boni doch verzichten zu wollen - das darf als erster Erfolg des Bahnstreiks verstanden werden. Die Forderungen der Gewerkschaft zu Lohn, Laufzeit und Corona-Beilhilfe sind auch darüberhinaus keineswegs maßlos, sondern entsprechen im Wesentlichen dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst.

Wahr ist allerdings, dass es bei dem Konflikt um mehr als einen guten Tarifvertrag geht. Doch spricht dies nicht gegen, sondern im Gegenteil für den Streik. Denn natürlich ist die Machtdemonstration der GDL auch eine Antwort darauf, dass bei der Bahn das Tarifeinheitsgesetz (TEG) erstmalig seit Inkrafttreten 2015 angewendet werden soll. Das TEG besagt, dass in einem Betrieb nur der jeweils von der größten Gewerkschaft verhandelte Tarifvertrag Gültigkeit besitzt. Derzeit beschäftigten sich mehrere Arbeitsgerichte mit der Frage, welche Gewerkschaft das in den hunderten Betrieben der Bahn jeweils ist. Zudem versucht die GDL - logische Konsequenz des Gesetzes - weitere Mitglieder und Mehrheiten zu gewinnen. Damit funktioniert das TEG bislang nicht einmal im Sinne seiner Befürworter. Und wie schon 2015 von Kritikern argumentiert, beschneidet eine Anwendung die Koalitionsfreiheit von Beschäftigten. Das nicht einfach klaglos hinzunehmen ist im Sinne von Arbeiterinnenrechten, auch über die Branche hinaus. Unterstützt wurde die Einführung des TEG fatalerweise von zwar nicht allen, aber einigen DGB-Gewerkschaften, darunter der EVG, die sich erhoffte, so die GDL ausbooten zu können.

Vor diesem Hintergrund erscheinen die kritischen Töne des DGB-Chefs Reiner Hoffmann, der der GDL vorwirft, die Belegschaft zu „spalten", fragwürdig. Die Kritik lässt sich an die EVG postwendend zurückgeben: Spaltet nicht eine Gewerkschaft, die Nullrunden zustimmt, das Tarifeinheitsgesetz unterstützt und dem Management zahnlos gegenübertritt, die Belegschaft? Sollte es der EVG nicht zu denken geben, dass Weselsky bundesweit als beinharter Gewerkschafter bekannt ist, während den Namen des EVG-Vorsitzenden kaum jemand kennt?

Man kann es auch so formulieren: Die GDL konnte nur deshalb groß und stark werden, weil die EVG sich - trotz deutlich höherer Mitgliedszahlen - selbst ständig klein macht. Dem begegnet man nicht mit Vorwürfen, sondern mit eigenen Streiks und kämpferischer Gewerkschaftspolitik.

Und die ist nötiger denn je, denn jetzt werden die ersten Post-Corona-Verteilungskämpfe ausgefochten. Einige aber wollen in den Bahnstreiks nur eine erhöhte Ansteckungsgefahr erkennen, wie etwa SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der über Twitter verlauten ließ, ein „Streik bei Rekordanstieg der Coronafälle" sei nicht richtig. Ähnliches war schon im Herbst 2020 zu hören, als im öffentlichen Nahverkehr die Arbeit ruhte, im Rahmen der von Verdi geführten Auseinandersetzung um den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Der Einwand ist heute so falsch wie damals. Erstens ist das Streikrecht ein Grundrecht, das es zu schützen gilt, gerade auch unter Coronabedingungen. Zweitens ist nicht einzusehen, weshalb Lohnabhängige sich einerseits zwar im ständig überfüllten Berufsverkehr oder auf der Arbeit dem Virus aussetzen müssen, sie dann aber andererseits nicht für gute Bezahlung oder bessere Arbeitsbedingungen kämpfen dürfen sollen.

Der absurdeste Vorwurf an die Streikenden kam indes von Bahnsprecher Achim Stauß, der meinte, der Ausstand schade dem Klimaschutz. Abgesehen davon, dass zu klimafreundlichen Verkehrsalternativen selbstredend auch ordentlich bezahlte Beschäftigte gehören, ist es das Management der - staatseigenen - Bahn selbst, das seit Jahren sinnlose Großprojekte fördert und zugleich Infrastrukturinvestitionen verschleppt, also: dem Klimaschutz schadet.

Die GDL dagegen fordert die Stärkung der Schiene durch Infrastrukturausbau sowie eine Reform, bei der die Kernelemente des in viele Teile zerlegten Konzerns zusammengeführt und von der Gewinnorientierung befreit werden sollen. Um dies zu erfahren, muss man bereit sein, sich einmal näher mit den Positionen dieser Gewerkschaft zu beschäftigen - auch außerhalb von Streikzeiten - und darf sich nicht mit dem sehr wohlfeilen Kollektiv-Bashing des Claus Weselsky zufriedengeben.

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