Der deutsche Ableger der prorussischen Motorrad-Gruppe wollte am 8. Mai Gedenkstätten instrumentalisieren. Doch die waren vorbereitet.
BERLIN taz | Ursprünglich hatten die russisch-nationalistischen Biker:innen von der Gruppe „Nachtwölfe" Besuche in den KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Sachsenhausen geplant. Der deutsche Ableger des Putin-nahen Vereins wollte sich dort wohl im Vorfeld des Jahrestags der Kapitulation Nazideutschlands am 8. und 9. Mai als Erbin des Kampfes gegen den Nationalsozialismus inszenieren. Dieser Plan ist nun offenbar gescheitert.
In der Gedenkstätte Buchenwald sind die Rocker:innen gar nicht erst aufgetaucht. Lediglich einen Kranz hätten sie auf einem sowjetischen Friedhof in Weimar niedergelegt, berichtet Rikola-Gunnar Lüttgenau, Sprecher der Gedenkstätte: „Unsere klare Kante hat gefruchtet", sagte Lüttgenau der taz. Die Polizei sei bereit gewesen, die Gedenkstättenordnung durchzusetzen.
Bereits am Freitag hatte Lüttgenau angekündigt, man werde nicht zulassen, dass die Nachtwölfe die Gedenkstätten missbrauchen, um den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zu rechtfertigen. Die russische Propaganda stellt den Krieg immer wieder als Kampf gegen „Nazis" dar.
Auch in der Gedenkstätte Sachsenhausen blieb am Montag ein großer Aufmarsch aus. Der Sprecher der Gedenkstätte, Horst Seferens, erzählt, der Großteil der Gruppe habe sich am sowjetischen Ehrenmal in Oranienburg versammelt. Lediglich acht Personen versuchten demnach auf das Gelände der Gedenkstätte zu kommen.
Die Polizei habe die Rocker:innen dort auf die Gedenkstättenordnung hingewiesen. Zum Betreten des ehemaligen Konzentrationslagers hätten sie etwa ihre Kutten ablegen oder bedecken müssen. „Da sie dazu augenscheinlich nicht bereit waren, zog die Gruppe unverrichteter Dinge ab", so Seferens.
Nach den gescheiterten Versuchen, die Gedenkstätten zu instrumentalisieren, werden die „Nachtwölfe" am Dienstag von der Polizei in Berlin erwartet. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums versicherte der taz, die Gruppe sei schon länger im Blick der Sicherheitsbehörden. Man sei darauf vorbereitet, bei etwaigen Vergehen polizeiliche und strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Dazu zählt etwa das Zeigen des Buchstaben „Z", das Unterstützung für den russischen Angriffskrieg signalisiert. Auch russische Fahnen sind verboten.
Laut eigener Ankündigung sind die „Nachtwölfe" vom 7. bis zum 9. Mai in einer Ferienanlage im Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald untergebracht. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete, dass in der gleichen Anlage wohl auch ukrainische Geflüchtete wohnen. Der Campingplatzbetreiber habe dies bestätigt.
Auf taz-Anfrage will sich der Betreiber nicht dazu äußern. Die örtliche Gemeinde wiederum erklärte, man wisse „melderechtlich" nichts von ukrainischen Geflüchteten in der Unterkunft. Das Innenministerium äußerte sich bislang nicht zu einem möglichen Aufeinandertreffen von prorussischen Rocker:innen und ukrainischen Geflüchteten.