7 Abos und 3 Abonnenten
Artikel

Ein Ruck, durch Druck

Was die technische Ausstattung der Schulen betrifft, offenbarte die Coronakrise in Deutschland großen Nachholbedarf



Egal ob Quarantäne, Schneesturm oder ein gebrochenes Bein: Wenn Schüler nicht in die Schule gehen können, sollen sie künftig Anspruch auf Unterricht von zu Hause aus haben. Lehrer zeigen sich von dem Vorschlag irritiert.


Von Moritz Baumann, Berlin


Als die Schulen in Deutschland vor zwei Jahren wegen Corona von einem Tag auf den anderen schließen mussten, erlebten plötzlich Millionen von Schülern und ihre Eltern, was davor eher ein Thema für Experten war: dass Deutschland die Digitalisierung der Schulen verschlafen hatte. Es fehlte an gutem Internet, an Tablets und Computern, an Lehrern, die sich mit der Technik auskennen. Seither ist viel passiert, doch noch lange nicht genug, wenn es nach dem Digitalverband Bitkom, der Bundesschülerkonferenz (BSK) und dem Bundeselternrat (BER) geht. Sie forderten am Donnerstag ein "Recht auf digitale Bildung" - für Schüler, die nicht in die Schule gehen können, und für Studenten und Arbeitnehmer, die sich weiterbilden wollen.

Es brauche jetzt einen "Ruck", sagte Bitkom-Präsident Achim Berg bei einer Pressekonferenz in Berlin. Das habe die Pandemie gezeigt. "Es gab Schulen, die waren total abgehängt", sagte Christiane Gotte, die Vorsitzende des Bundeselternrats. Der Lernerfolg habe davon abgehangen, ob die jeweilige Schule schon vorher in Technik und Weiterbildung investiert hatte. Das müsse sich ändern. Den Verbänden schwebt ein individueller rechtlicher Anspruch auf technische Mindeststandards an der Schule vor, den Schüler zur Not vor Gericht durchsetzen können, am besten deutschlandweit. Laut einer Bitkom-Umfrage unterstützen 80 Prozent der Eltern den Vorschlag.

Der Vorschlag sieht jedoch nicht vor, dass Schüler einfach zu Hause bleiben können. An der Schulpflicht werde nicht gerüttelt, hieß es am Donnerstag. "Das Recht auf digitale Bildung soll den Präsenzunterricht nicht abschaffen", betonte Cornelius Böllhoff. Es sei ein "sur plus", eine Ergänzung. Der Jurist hat im Auftrag von Bitkom an einem Gutachten mitgearbeitet, das zu dem Ergebnis kommt: Es braucht keine Änderung der Verfassung. Die Länder könnten ein Recht auf digitale Bildung einfach in ihren Schulgesetzen verankern. Das ginge binnen eines Jahres, sagte Böllhoff. Damit nicht jedes Land sein "eigenes Süppchen kocht", schlägt er einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern vor.

In den Details bleiben die Verbände vage

Doch worauf könnten Schüler dann genau klagen? Hier liefert das Gutachten keinerlei Antworten. Es sei nur das "Ob", nicht das "Wie" geprüft worden, erklärte Böllhoff auf SZ-Nachfrage. Auch die Verbände bleiben vage, nur so viel: Wenn ein Schüler in Quarantäne steckt, sich das Bein bricht oder ein Schneesturm den Busverkehr lahmlegt, soll es möglich sein, von zu Hause digital am Unterricht teilzunehmen. Das Gutachten spricht hier von "berechtigtem Bedarf". Doch wie viele Fälle sind das perspektivisch, in einer Zeit ohne dauerhafte Corona-Schulschließungen?

Der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) forderte ebenfalls mehr Tempo bei der Digitalisierung. Doch dafür brauche es keinen neuen Rechtsanspruch, sagte der Vorsitzende Udo Beckmann. Er verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das im November bei einer Entscheidung über die Corona-Schulschließungen ein neues "Grundrecht auf schulische Bildung" entwickelt hatte. "Nun muss geklärt werden, was gute Bildung bedeutet", so Beckmann. Dieser Standard gelte dann analog wie digital.

Arnd Niedermöller, der Vorsitzende der Bundesdirektorenvereinigung, zeigte sich irritiert: "Ich lese die Forderung als ein Recht auf Distanzunterricht - nur schöner verpackt. Das geht gar nicht", sagte er. Er befürchte eine Aushöhlung des Präsenzunterrichts. Dabei sei der soziale Kontakt für die Kinder unverzichtbar.

Lehrervertreter entgegen: Man kann Unterricht nicht spontan ins Digitale verlegen

Bitkom fordert, dass sich Schüler bei Bedarf digital zuschalten können. Und auch die Eltern- und Schülervertreter sagen: Ein solcher zweispuriger Hybridunterricht muss jederzeit möglich sein. Das sei nicht zu bewältigen, entgegnen die Lehrervertreter. "Wir können den Unterricht nicht immer digital und analog vorbereiten", meint Beckmann, auch vor dem Hintergrund des Lehrermangels.

Bitkom-Präsident Berg, der die Interessen der Digitalwirtschaft vertritt, will derweil "weiterdenken": Hybrider Unterricht, Kameras im Klassenzimmer, Lern-Apps, digitale Unterstützung bei den Hausaufgaben. Die Liste der Ideen ist lang. Doch die Frage, wie viel sich davon gesetzlich regeln lässt, ohne den pädagogischen Spielraum der Lehrer zu beschneiden, bleibt.

"Wir sollten uns auf eine schnelle praktische Umsetzung konzentrieren und weniger auf einen neuen Rechtsanspruch", sagte Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium. Den Schülern sei nicht geholfen, wenn Videounterricht zwar qualitativ schlecht ist, dafür aber neuen formalen Vorgaben genügt.

Was wirklich helfe: weniger Bürokratie beim Digitalpakt. Das Programm wurde 2019 aufgelegt und umfasst mittlerweile 6,5 Milliarden Euro. Geld, das der Bund den Ländern für Geräte und digitale Infrastruktur zur Verfügung stellt. Das Problem: In den ersten Jahren wurde das Geld nur schleppend abgerufen. Bis Ende 2021 wurden Projekte im Umfang von 2,4 Milliarden Euro bewilligt. Nur die Hälfte davon wurde bislang ausgezahlt.

Zum Original