Reiseveranstalter sind gewinnorientiert. Sie wollen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn der Kunde die Reise nicht antreten kann oder will. Also verlangen sie in der Regel eine Entschädigung, um sich abzusichern - die sogenannten Stornogebühren. Diese sind im Reisevertrag des § 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gesetzlich geregelt. Die Gebühren fallen meist unterschiedlich hoch aus. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher die Gebühren.
So können bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reisebeginn beispielsweise 25 Prozent des Reisepreises fällig werden, bis 25 Tage vorher 40 Prozent, bis 18 Tage vorher 50 Prozent, bis elf Tage vorher 60 Prozent, bis vier Tage vorher 80 Prozent und ab drei Tagen vorher 90 bis 100 Prozent. Allerdings erfolgt die Staffelung der Gebühren nicht einheitlich, sondern variiert von Anbieter zu Anbieter und darüber hinaus noch je nach Reise art - ist also abhängig davon, ob es sich um eine Bus-, Flug- oder Schiffsreise oder lediglich um die Buchung eines Hotels oder einer Ferienwohnung handelt.